TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Zuletzt geändert am 21.11.2025

Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) und regelt Entgelt, Arbeitszeit und Stufenlaufzeiten. Er ist an den TVöD angelehnt, weist jedoch eigene Tabellen und Sonderregelungen für Lehrkräfte, Hochschulen und Gesundheitsberufe auf.

gültig seit 17.11.2025

Die Forderungen von Ver.di

So lauten die Kernforderungen

So würden sich die Forderungen auf dein Gehalt auswirken:

7 %

mehr Gehalt

300 €

mindestens mehr monatlich

20 %

Zeitzuschläge

200 €

Ausbildungsvergütung

Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

Hinweis: Vergleiche deine Entgelt mit dem Prognose Rechner für 2026 mit dem aktuellen Entgeltrechner 2026 ohne die Forderung

Achte für einen besseren Vergleich darauf, dass beide Rechner, dass gleiche Steuerjahr ausgewählt haben.

gültig vom 01.02.2025 bis zum 31.10.2025

Tarifunde 2023

5,5 %

Entgelterhöhung

ab 01. Februar 2025

mind. 140€

4,76 %

Zulagen

3.000 €

Inflationsprämie

50 €

Erhöhung der Ausbildungsverg.

ab 01.02.2025

  1. Mindesterhöhungsbetrag: 140 €. Wirksam nur für TV-L Entgeltgruppe 1 und Entgeltgruppe 2 Stufe 1

    gültig bis 31.10.2025