TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Zuletzt geändert am 18.02.2026

Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) und regelt Entgelt, Arbeitszeit und Stufenlaufzeiten. Er ist an den TVöD angelehnt, weist jedoch eigene Tabellen und Sonderregelungen für Lehrkräfte, Hochschulen und Gesundheitsberufe auf.

gültig vom 01.04.2026 bis zum 31.01.2028

Das Ergebnis der Tarifeinigung

  • Entgelterhöhung in drei Stufen:

    • 2,8 % ab 1. April 2026, mind.100 Euro

    • 2,0 % ab 1. März 2027

    • 1,0 % ab 1. Januar 2028

  • Erhöhung der dynamisierten Entgeltzulagen

    • 2,82 % ab 1. April 2026

    • 2,0 % ab 1. März 2027

    • 1,0 % ab 1. Januar 2028

  • Details sind auf der Tarifrundenseite überarbeitet.

2,8 %

mehr Gehalt

ab 01.April 2026

100 €

Sockelbetrag

2 %

ab 1. März 2027

150 €

für Nachwuchskräfte in 3 Schritten

Die Gesamtlaufzeit soll 27 Monate betragen.

gültig vom 01.02.2025 bis zum 31.10.2025

Tarifunde 2023

5,5 %

Entgelterhöhung

ab 01. Februar 2025

mind. 140€

4,76 %

Zulagen

3.000 €

Inflationsprämie

50 €

Erhöhung der Ausbildungsverg.

ab 01.02.2025

  1. Mindesterhöhungsbetrag: 140 €. Wirksam nur für TV-L Entgeltgruppe 1 und Entgeltgruppe 2 Stufe 1

    gültig bis 31.10.2025