TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) und regelt Entgelt, Arbeitszeit und Stufenlaufzeiten. Er ist an den TVöD angelehnt, weist jedoch eigene Tabellen und Sonderregelungen für Lehrkräfte, Hochschulen und Gesundheitsberufe auf.
gültig seit 17.11.2025
Die Forderungen von Ver.di
So lauten die Kernforderungen
So würden sich die Forderungen auf dein Gehalt auswirken:
mehr Gehalt
mindestens mehr monatlich
Zeitzuschläge
Ausbildungsvergütung
Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
Hinweis: Vergleiche deine Entgelt mit dem Prognose Rechner für 2026 mit dem aktuellen Entgeltrechner 2026 ohne die Forderung
Achte für einen besseren Vergleich darauf, dass beide Rechner, dass gleiche Steuerjahr ausgewählt haben.
TV-L 2026
TV-L 2025
gültig vom 01.02.2025 bis zum 31.10.2025
Tarifunde 2023
Entgelterhöhung
ab 01. Februar 2025
mind. 140€
Zulagen
Inflationsprämie
Erhöhung der Ausbildungsverg.
ab 01.02.2025
Mindesterhöhungsbetrag: 140 €. Wirksam nur für TV-L Entgeltgruppe 1 und Entgeltgruppe 2 Stufe 1
gültig bis 31.10.2025