TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) und regelt Entgelt, Arbeitszeit und Stufenlaufzeiten. Er ist an den TVöD angelehnt, weist jedoch eigene Tabellen und Sonderregelungen für Lehrkräfte, Hochschulen und Gesundheitsberufe auf.
gültig vom 01.04.2026 bis zum 31.01.2028
Das Ergebnis der Tarifeinigung
Entgelterhöhung in drei Stufen:
2,8 % ab 1. April 2026, mind.100 Euro
2,0 % ab 1. März 2027
1,0 % ab 1. Januar 2028
Erhöhung der dynamisierten Entgeltzulagen
2,82 % ab 1. April 2026
2,0 % ab 1. März 2027
1,0 % ab 1. Januar 2028
Details sind auf der Tarifrundenseite überarbeitet.
mehr Gehalt
ab 01.April 2026
Sockelbetrag
ab 1. März 2027
für Nachwuchskräfte in 3 Schritten
Die Gesamtlaufzeit soll 27 Monate betragen.
TV-L 2025
TV-L 2026
TV-L 2027
Weitere Informationen zu Bereich TV-L
Ratgeber zum Bereich TV-L
gültig vom 01.02.2025 bis zum 31.10.2025
Tarifunde 2023
Entgelterhöhung
ab 01. Februar 2025
mind. 140€
Zulagen
Inflationsprämie
Erhöhung der Ausbildungsverg.
ab 01.02.2025
Mindesterhöhungsbetrag: 140 €. Wirksam nur für TV-L Entgeltgruppe 1 und Entgeltgruppe 2 Stufe 1
gültig bis 31.10.2025