Tarifvertrag Nahverkehr TV-N
Zuletzt geändert am 13.01.2026
Der TV-N gilt für Beschäftigte im kommunalen und landesweiten Nahverkehr. Er trägt den besonderen Anforderungen des Fahrdienstes, Schichtarbeit und technischer Dienste Rechnung und enthält eigene Entgelttabellen mit Funktionszulagen.