Tarifvertrag Nahverkehr TV-N
Zuletzt geändert am 16.11.2025
Der TV-N gilt für Beschäftigte im kommunalen und landesweiten Nahverkehr. Er trägt den besonderen Anforderungen des Fahrdienstes, Schichtarbeit und technischer Dienste Rechnung und enthält eigene Entgelttabellen mit Funktionszulagen.