Arbeitszeiten im TV-L Durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Zuletzt geändert am 17.02.2026

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt unter anderem die Arbeitszeiten für Beschäftigte im Landesdienst. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sowie Besonderheiten und Ausnahmen.

1. Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (Stand 01.01.2025)

Die regelmäßige Arbeitszeit hängt vom Bundesland und ggf. vom Tätigkeitsbereich ab. Sie wird in Stunden und Minuten angegeben:

Bundesland

Wöchentliche Arbeitszeit

Baden-Württemberg

39:30

Bayern

40:00

Berlin

39:24

Brandenburg

40:00

Bremen

39:12

Hamburg

39:00

Mecklenburg-Vorpommern

40:00

Niedersachsen

39:48

Nordrhein-Westfalen

39:50

Rheinland-Pfalz

39:00

Saarland

39:30

Sachsen

40:00

Sachsen-Anhalt

40:00

Schleswig-Holstein

38:42

Thüringen

40:00

Hinweise:

  • Für Hessen gilt der TV-L nicht; dort kommen andere Regelungen zur Anwendung.

  • Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf die durchschnittliche reguläre Wochenarbeitszeit.

  • Die Zeitangaben sind in Stunden und Minuten (z. B. 39:48 = 39 Stunden und 48 Minuten).

2. Wer hat Sonderregelungen?

Nicht jede Arbeitszeit ist Standard. Manche Berufsgruppen arbeiten kürzer oder länger:

  • 38,5 Std./Woche:

    • Schichtdienst oder Wechselschichten

    • Nicht-ärztliche Beschäftigte in Kliniken und Krankenhäusern

    • Straßenmeistereien, Kfz-Werkstätten, Theater, Häfen, Schleusen, Küstenschutz

    • Kita-Mitarbeiter in Bremen

    • Sonstige Beschäftige laut landesbezirklicher Regelungen 2. Besondere Arbeitszeitregelungen

2.2 Arbeitszeiten im Tarifgebiet Ost

  • 40 Std./Woche: Tarifgebiet Ost für alle Standardbeschäftigten (§ 6 Abs. 1c TV-L).

2.3 Ärzte im TV-L

  • 42 Std./Woche: für Ärztinnen und Ärzte (§ 6 Abs. 1d TV-L).

3. Wie wird die Arbeitszeit berechnet?

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wird über einen längeren Zeitraum gemessen, normalerweise bis zu einem Jahr.

  • Wer in Schichten arbeitet oder ein Sabbatjahr nimmt, kann auch längere Zeiträume vereinbaren.

  • So gleicht sich Mehrarbeit über Monate aus.