TVA-L BBiG

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

Zuletzt geändert am 08.01.2026

Dieser Ratgeber erklärt dir den TVA-L BBiG für Auszubildende. Du erfährst, für wen der Tarifvertrag gilt, welche Zahlungen dir zustehen und wie die Übernahme nach der Ausbildung geregelt ist. Ebenso findest Du eine Übersicht der aktuellen, monatlichen Ausbildungsentgelte für Auszubildende.

1. Für welche Auszubildenden gilt der TVA-L BBiG und für welche nicht?

Der Tarifvertrag gilt für Auszubildende, die einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz erlernen und ihre Ausbildung bei einem Arbeitgeber absolvieren, der dem Tarifvertrag der Länder TV-L unterliegt. Das betrifft zum Beispiel Landesverwaltungen oder landeseigene Betriebe.(TVA-L BBiG § 1)

Nicht unter diesen Tarifvertrag fallen unter anderem Ausbildungen im Pflege und Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege), Schülerinnen und Schüler an Universitätskliniken (TVA-L Gesundheit), Praktika und Volontariate, bestimmte landwirtschaftliche Ausbildungsberufe, Ausbildungen in besonderen Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie ausbildungsintegrierte duale Studiengänge mit eigenem Tarifvertrag (TVA-L BBiG § 1 Abs.2f).

Soweit der Tarifvertrag keine besonderen Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Für Auszubildende des Landes Berlin gelten die Bestimmungen des Tarifgebiets West.

2. Ausbildungsentgelt ab 01. Februar 2025

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende ab dem 01. Februar 2025 (TVA-L BBiG § 8 Abs.1c)

im 1. Ausbildungsjahr

1.236,82 Euro

im 2. Ausbildungsjahr

1.290,96 Euro

im 3. Ausbildungsjahr

1.340,61 Euro

im 4. Ausbildungsjahr

1.409,51 Euro

2a. Ausbildungsentgelt ab 01. November 2024

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2025

im 1. Ausbildungsjahr

1.186,82 Euro

im 2. Ausbildungsjahr

1.240,96 Euro

im 3. Ausbildungsjahr

1.290,61 Euro

im 4. Ausbildungsjahr

1.359,51 Euro

2b. Ausbildungsentgelt ab 01. Oktober 2023

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende vom 1. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2024

im 1. Ausbildungsjahr

1.086,82 Euro

im 2. Ausbildungsjahr

1.140,96 Euro

im 3. Ausbildungsjahr

1.190,61 Euro

im 4. Ausbildungsjahr

1.259,51 Euro

3. Wie lange ist die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit beträgt drei Monate.
In dieser Zeit können sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb prüfen, ob die Ausbildung fachlich und persönlich gut passt.(TVA-L BBiG § 3)

4. Wann werden Azubis im TV-L Familienheimfahrten bezahlt?

Wenn du für deine Ausbildung oder den Besuch der Berufsschule auswärts untergebracht bist, hast du Anspruch auf eine Familienheimfahrt pro Monat (TVA-L BBiG § 11)

Erstattet werden die notwendigen Kosten für das günstigste regelmäßig genutzte Verkehrsmittel, meist die niedrigste Bahnklasse ohne Zuschläge. Vorhandene Vergünstigungen wie BahnCard oder Schülertickets musst du nutzen.

Liegt die Entfernung über 300 Kilometer, können auch höhere Bahnpreise wie für den ICE übernommen werden.
Kein Anspruch besteht, wenn eine tägliche Heimfahrt möglich und zumutbar ist oder der auswärtige Aufenthalt weniger als vier Wochen dauert.

5. Haben Auszubildende Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Ja. Auszubildende erhalten vermögenswirksame Leistungen, wenn sie das Geld entsprechend dem Vermögensbildungsgesetz anlegen (TVA-L BBiG § 15 Abs.1)

Im Tarifgebiet West beträgt die Leistung 13,29 Euro monatlich, im Tarifgebiet Ost 6,65 Euro monatlich.

Der Anspruch entsteht erst, wenn du deinem Ausbildungsbetrieb die notwendigen Angaben mitteilst. Gezahlt wird nur für Monate, in denen du Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung oder einen Krankengeldzuschuss erhältst.

6. Gibt es eine Jahressonderzahlung für Auszubildende?

Ja. Stehst du am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (TVA-L BBiG § 16 Abs.1)

Diese beträgt 95 Prozent deines Ausbildungsentgelts für den Monat November und wird zusammen mit dem November Gehalt ausgezahlt.

Monate ohne Entgeltanspruch können die Zahlung mindern. Keine Kürzung erfolgt bei Mutterschutz oder Elternzeit im Jahr der Geburt.
Wirst du nach der Ausbildung direkt übernommen, kann dir die Sonderzahlung anteilig aus Ausbildung und Arbeitsverhältnis zustehen.

7. Wie ist die Kündigungsfrist im Ausbildungsverhältnis TV-L?

Die Ausbildung endet grundsätzlich mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit.

Bestehst du die Abschlussprüfung nicht, kannst du verlangen, dass deine Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert wird. Die Verlängerung ist auf höchstens ein Jahr begrenzt.

Plant dein Ausbildungsbetrieb keine Übernahme, muss er dich spätestens drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich informieren.

Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch eingeschränkt möglich. Entweder fristlos aus wichtigem Grund oder durch dich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen (TVA-L BBiG § 18 Abs.4b).

Arbeitest du nach der Ausbildung weiter, ohne dass ein neuer Vertrag geschlossen wird, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

8. Wie läuft die Übernahme nach der Ausbildung ab?

Schließt du deine Ausbildung mit mindestens der Gesamtnote Befriedigend ab, wirst du bei betrieblichem Bedarf direkt unbefristet übernommen (TVA-L BBiG § 19 Abs.1), sofern keine entgegenstehenden Gründe vorliegen.

Bei einer schlechteren Abschlussnote erfolgt zunächst eine befristete Übernahme für zwölf Monate. Bewährst du dich in dieser Zeit, folgt anschließend die unbefristete Einstellung.

9. Gibt es eine Abschlussprämie nach bestandener Prüfung?

Ja. Nach einer erfolgreich bestandenen Abschluss oder staatlichen Prüfung erhältst du eine einmalige Abschlussprämie von 400 Euro (TVA-L BBiG § 20 Abs.1).

Die Prämie wird nach Bestehen der Prüfung ausgezahlt und zählt nicht zur betrieblichen Altersversorgung.
Bei einer erst nach Wiederholungsprüfung bestandenen Ausbildung besteht kein Anspruch. Der Ausbildungsbetrieb kann die Prämie jedoch freiwillig zahlen.