Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L Gesundheit)
Dieser Ratgeber erklärt dir den TVA-L Gesundheit für Auszubildende. Dieser Tarifvertrag legt fest, welche tariflichen Regeln für bestimmte Ausbildungen im Gesundheitsbereich gelten. Entscheidend ist dabei nicht nur dein Ausbildungsberuf, sondern vor allem, ob deine Ausbildung direkt an einer Universitätsklinik stattfindet, die dem Tarifvertrag der Länder zugeordnet ist. Du erfährst, für wen der Tarifvertrag gilt und findest eine Übersicht der aktuellen, monatlichen Ausbildungsentgelte für Auszubildende.
1. Für welche Auszubildenden gilt der TVA-L Gesundheit und für wen nicht?
Der Tarifvertrag gilt für Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung in den Gesundheitsberufen absolvieren, die in der zugehörigen Anlage zum Tarifvertrag aufgeführt sind. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung durch eine Universitätsklinik erfolgt, die dem Geltungsbereich des TV-L unterliegt.
Wichtig ist dabei: Ein Ausbildungsverhältnis liegt nur dann vor, wenn zwischen dir und der Universitätsklinik ein direkter Ausbildungsvertrag besteht. Findet die Ausbildung lediglich über eine andere Einrichtung statt, greift dieser Tarifvertrag nicht.
Für wen gilt der Tarifvertrag nicht?
Nicht unter diesen Tarifvertrag fallen Studierende in einem ausbildungsintegrierten dualen Studium, wenn sie dem Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen, dem TVdS-L, zugeordnet sind.
Ebenso gilt dieser Tarifvertrag nicht für TVA-L BBiG oder Auszubildende im Gesundheitswesen aus dem TVA-L Pflege.
2. Ausbildungsentgelt ab 01. Februar 2025
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende ab dem 01. Februar 2025 (TVA-L BBiG § 8 Abs.1c)
im 1. Ausbildungsjahr | 1.280,74 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.340,80 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.437,53 Euro |
2a. Ausbildungsentgelt ab 01. November 2024
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2025
im 1. Ausbildungsjahr | 1.230,74 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.290,80 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.387,53 Euro |
2b. Ausbildungsentgelt ab 01. Oktober 2023
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende vom 1. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2024
im 1. Ausbildungsjahr | 1.130,74 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | 1.190,80 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | 1.287,53 Euro |
3. Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Die Probezeit beträgt sechs Monate.