TVÖD Urlaubsanspruch Urlaub bei TVöD Bund, VKA, SuE und TV-L
Beschäftigte bei Bund und Kommunen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Grundlage dafür ist § 26 TVöD, ergänzt durch das Bundesurlaubsgesetz. Gilt in deinem Fall nach beiden Regelwerken ein unterschiedlicher Anspruch, zählt immer der höhere Wert.
1. Wie viele Urlaubstage stehen dir jährlich zu?
Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche bekommst du 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Arbeitest du regelmäßig an sechs Tagen pro Woche, erhöht sich der Jahresurlaub auf 36 Tage.
Bist du in Teilzeit tätig und nicht an allen fünf Wochentagen im Dienst, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Grundlage dafür ist die Zahl deiner tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Bleibt bei der Berechnung ein Rest übrig, wird ab 0,5 Tagen aufgerundet.
Der TVöD sieht zudem vor, dass der Urlaub nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden soll. Angestrebt wird ein Abschnitt von zwei Wochen.
2. Bis wann musst du deinen Urlaub nehmen?
Dein Jahresurlaub soll grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist in bestimmten Situationen möglich:
Grundsätzlich musst du Resturlaub bis 31. März antreten.
Stehen gesundheitliche oder dienstliche Gründe im Weg, verlängert sich die Frist bis 31. Mai.
Unabhängig davon greift die Rechtsprechung des BAG: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit verfällt Urlaub meist erst nach 15 Monaten, also zum 31. März des zweiten Folgejahres.
Ab 2027 ist der Tariflicher Urlaubsanspruch 31 Tage für alle Mitarbeiter unabhängig vom Alter
3. Wie funktioniert der Urlaubsanspruch während der Probezeit?
Schon in der Probezeit steht dir Urlaub zu. Allerdings entsteht der volle Jahresurlaub erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten. Davor baust du jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs auf und genau diesen Anteil kannst du auch nutzen.
4. Welche Regeln gelten bei Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses?
Startest oder beendest du dein Arbeitsverhältnis im laufenden Kalenderjahr, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Für jeden vollen Monat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Kann der Urlaub vor dem Austritt nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen.
5. Was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst?
Erkrankst du während deines Urlaubs und weist das mit einem ärztlichen Attest nach, werden diese Tage nicht vom Urlaub abgezogen. Du bekommst sie später wieder gutgeschrieben.
6. Gibt es zusätzlichen Urlaub im öffentlichen Dienst?
Ja, in mehreren Fällen:
Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten jährlich fünf zusätzliche Tage, wenn sie regulär an fünf Tagen pro Woche arbeiten (§ 208 SGB IX).
Sparkassenbeschäftigte nach TVöD-S bekommen 32 Urlaubstage pro Jahr.
7. Wie wird dein Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Bei Teilzeit ist entscheidend, an wie vielen Tagen du tatsächlich arbeitest, nicht, wie viele Stunden du leistest.
Arbeitest du weniger als fünf Tage pro Woche, wird dein Urlaub entsprechend anteilig berechnet. Die Rundungsregel des TVöD gilt auch hier: Ab 0,5 Tagen wird aufgerundet.
8. Gilt deine Teilzeit als Fünf-Tage-Woche?
Wenn du zwar weniger Stunden pro Tag arbeitest, aber an allen fünf Wochentagen, bekommst du denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. Die tägliche Stundenzahl ist dafür irrelevant.
9. Warum zählt die Verteilung deiner Arbeitstage?
Der TVöD knüpft die Zahl deiner Urlaubstage an die Verteilung deiner Arbeitszeit. Urlaubstage sollen deine tatsächlichen Arbeitstage ersetzen – wer weniger Arbeitstage hat, benötigt entsprechend weniger Urlaubstage, um die gleiche Erholungszeit wie Vollzeitkräfte zu erreichen.
10. Wie viele Urlaubstage hast du bei Teilzeit?
Die folgenden Tabellen zeigen typische Werte je nach Verteilung der Arbeitstage.
Wenn du bis Ende 2026 Anspruch auf 30 Urlaubstage hast
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage |
|---|---|
5 | 30 |
4 | 24 |
3 | 18 |
2 | 12 |
1 | 6 |
Wenn du bis Ende 2026 Anspruch auf 29 Urlaubstage hast
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage |
|---|---|
5 | 29 |
4 | 23 |
3 | 17 |
2 | 12 |
1 | 6 |
Wenn du bis Ende 2026 Anspruch auf 26 Urlaubstage hast
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage |
|---|---|
5 | 26 |
4 | 21 |
3 | 16 |
2 | 10 |
1 | 5 |
Wenn du bei einem Minijob bis Ende 2026 Anspruch auf mind. 20 Urlaubstage hast
Urlaub bei einem Minijob: Du hast bei 5 Tagen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage (je nach Vertrag auch mehr) Dein Anspruch hängt an den Tagen und nicht am Arbeitsvolumen, wie bei jeder anderen Teilzeit.
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage |
|---|---|
5 | 20 |
4 | 16 |
3 | 12 |
2 | 8 |
1 | 4 |
11. Wie verändert sich dein Urlaubsanspruch bei Teilzeit ab 2027 ?
Beispieltabelle:
Wenn du ab 2027 im TVöD 31 Urlaubstage hast
Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage |
|---|---|
5 | 31 |
4 | 25 |
3 | 19 |
2 | 12 |
1 | 6 |
12. Dein Urlaubsanspruch TVöD Teilzeit wird so berechnet:
Beispiel 1: Du bist jeden Tag im Dienst, aber nur vormittags. Dann gilt eine Fünf-Tage-Woche – und damit der volle Urlaubsanspruch.
Beispiel 2: Du arbeitest montags, mittwochs und freitags. Bei 30 Tagen Vollzeitanspruch bekommst du 18 Tage (drei Fünftel).
Beispiel 3: Du kommst nur dienstags und donnerstags. Bei Vollzeit 30 Tage stehen dir 12 Tage zu.
FAQ zum TVöD-Urlaub
1. Wie viel Urlaub bekomme ich in Teilzeit?
Entscheidend ist, an wie vielen Tagen du pro Woche arbeitest. Die Urlaubstage der Fünf-Tage-Woche werden proportional auf deine tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet.
2. Verfällt mein Urlaub irgendwann?
Ja, aber nicht sofort. Resturlaub muss grundsätzlich bis 31. März genommen sein. Bei längerer Krankheit läuft eine Schutzfrist von 15 Monaten.
3. Darf mein Arbeitgeber Urlaub einfach ablehnen?
Nur in Ausnahmefällen. Dringende betriebliche oder dienstliche Gründe können den Urlaub verschieben – verbieten darf er ihn aber nicht dauerhaft.
4. Wie viel Urlaub steht mir in der Probezeit zu?
Du sammelst jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs und kannst diese Tage auch in der Probezeit nutzen.
5. Was passiert mit Urlaub bei einer Kündigung?
Kannst du den Resturlaub nicht mehr nehmen, muss er ausgezahlt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
6. Werden Krankheitstage im Urlaub abgezogen?
Nein. Mit ärztlichem Attest werden diese Tage nicht als Urlaub gewertet und dir wieder gutgeschrieben.