Beamtenbesoldung Beamte, Richter und Soldaten im Landesdienst Sachsen-Anhalt
Das Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt legt die Besoldung der Beamten und Richter fest. Es orientiert sich am Bund, enthält aber landesspezifische Unterschiede.
Wie Beamte in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu Bundes- und Landesbeamten abschneidet kannst du im Besoldungsvergleich nachvollziehen.
gültig vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2028
Besoldungsrunde 2026-2028
Kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (im TV-L: mindestens 100 Euro)
Zulagen und Familienzuschlag steigen um 2,8 % (TV-L-Zulagen: 2,82 %)
Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird nicht weiter erhöht und bleibt bei 818,98 Euro
Ergänzender Familienzuschlag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro.
Erhöhung des Entgelts
ab 01. April 2026
mehr Zulagen und Familienzuschläge
ab 01. Apr 2026
ergänz. Familienzuschlag
rückwirkend ab 01.Jan 2026
mehr für Anwärter
ab 01.April 2026
weitere 60 Euro
ab 01.Jan 2027
Beamte Sachsen-Anhalt 2025
Beamte Sachsen-Anhalt 2026
Beamte Sachsen-Anhalt 2027
Beamte Sachsen-Anhalt 2028
Weitere nützliche Informationen zu Beamten in Sachsen-Anhalt
gültig vom 01.11.2024 bis zum 31.01.2026
Besoldungsrunde 2023 bis 2025
Erhöhung des Entgelts
ab 01. Nov 2024
Erhöhung Entgelt, Zulage & Zuschläge
ab 01.Feb 2025
mehr Zulagen und Familienzuschläge
ab 01. Nov 2024
mehr für Anwärter
ab 01.Nov 2024
weitere 50 Euro
ab 01.Feb 2025