Beamte Sachsen-Anhalt

Beamtenbesoldung Beamte, Richter und Soldaten im Landesdienst Sachsen-Anhalt

Zuletzt geändert am 20.03.2026

Das Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt legt die Besoldung der Beamten und Richter fest. Es orientiert sich am Bund, enthält aber landesspezifische Unterschiede.

Wie Beamte in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu Bundes- und Landesbeamten abschneidet kannst du im Besoldungsvergleich nachvollziehen.

Sonderseite Besoldungsrunde Beamte 2026

gültig vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2028

Besoldungsrunde 2026-2028

  • Kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (im TV-L: mindestens 100 Euro)

  • Zulagen und Familienzuschlag steigen um 2,8 % (TV-L-Zulagen: 2,82 %)

  • Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird nicht weiter erhöht und bleibt bei 818,98 Euro

  • Ergänzender Familienzuschlag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro.

2,8 %

Erhöhung des Entgelts

ab 01. April 2026

2,8 %

mehr Zulagen und Familienzuschläge

ab 01. Apr 2026

600 €

ergänz. Familienzuschlag

rückwirkend ab 01.Jan 2026

60 €

mehr für Anwärter

ab 01.April 2026

weitere 60 Euro

ab 01.Jan 2027

Weitere nützliche Informationen zu Beamten in Sachsen-Anhalt

gültig vom 01.11.2024 bis zum 31.01.2026

Besoldungsrunde 2023 bis 2025

200 €

Erhöhung des Entgelts

ab 01. Nov 2024

5,5 %

Erhöhung Entgelt, Zulage & Zuschläge

ab 01.Feb 2025

4,3 %

mehr Zulagen und Familienzuschläge

ab 01. Nov 2024

100 €

mehr für Anwärter

ab 01.Nov 2024

weitere 50 Euro

ab 01.Feb 2025