Beamte Baden-Württemberg
Beamtenbesoldung Beamte, Richter und Soldaten im Landesdienst Baden-Württemberg
Zuletzt geändert am 15.11.2025
Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg regelt die Bezahlung der Landesbeamten und Richter. Es enthält eigene Tabellen und Zuschläge, etwa für Polizei und Bildung.
Beamte Baden-Württemberg 2025
gültig vom 01.11.2024 bis zum 31.01.2026
Besoldungsrunde 2023 bis 2025
Bei der weiteren Anhebung des Entgeltes um 5,5 Prozent wird ein einen Mindestbetrag in Höhe von 340 Euro brutto angesetzt. Dazu ist der Sockelbetrag von 200 Euro und die 5,5 Prozent zusammenzurechnen.
200 €
Erhöhung des Entgelts
ab 01.Nov 2024
5,5 %
mehr Entgelt
ab 01. Feb 2025
100 €
mehr Ausbildungsentgelt
ab 01.Nov 2024
ab 01.Feb 2025 weitere 50 Euro
4,76 %
mehr Zulagen