Beamte Baden-Württemberg

Beamtenbesoldung Beamte, Richter und Soldaten im Landesdienst Baden-Württemberg

Zuletzt geändert am 15.11.2025

Das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg regelt die Bezahlung der Landesbeamten und Richter. Es enthält eigene Tabellen und Zuschläge, etwa für Polizei und Bildung.

gültig vom 01.11.2024 bis zum 31.01.2026

Besoldungsrunde 2023 bis 2025

Bei der weiteren Anhebung des Entgeltes um 5,5 Prozent wird ein einen Mindestbetrag in Höhe von 340 Euro brutto angesetzt. Dazu ist der Sockelbetrag von 200 Euro und die 5,5 Prozent zusammenzurechnen.

200 €

Erhöhung des Entgelts

ab 01.Nov 2024

5,5 %

mehr Entgelt

ab 01. Feb 2025

100 €

mehr Ausbildungsentgelt

ab 01.Nov 2024

ab 01.Feb 2025 weitere 50 Euro

4,76 %

mehr Zulagen