Besoldungsrunde 2026-2028 der Beamten von Ländern und Kommunen
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im TV-L bildet die Grundlage dafür, wie die Besoldung der Beamten in den einzelnen Bundesländern angepasst wird. Doch die Übertragung erfolgt nicht überall gleich: Zeitpunkt, konkrete Umsetzung und mögliche Abweichungen unterscheiden sich je nach Land und teils auch im kommunalen Bereich.
Auf dieser Seite findest Du aktuelle News zur Besoldungsrunde 2026–2028, eine Übersicht zur Übertragung in den einzelnen Bundesländern, eine Vergleichstabelle sowie bereits alle Prognose-Rechner mit denen Du deine mögliche Besoldungsanpassungen für Dein Bundesland berechnen kannst.
19.05.2026 Saarland: veröffentlicht Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026 bis 2028
14.05.2026 Hessen: Der Gesetzesentwurf in Hessen mit 3,02% Besoldungserhöhung ab dem 01.07.2026 liegt vor
08.05.2026 Bayern: Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung dürfte zeitnah veröffentlicht werden
07.05.2026 Nordrhein-Westfalen: Für die 1:1 Übertragung des TV-L-Tarifergebnis auf Beamte, Richter liegt der Gesetzesentwurf vor; 2026 findet eine Besoldungserhöhung von 3,36% statt
06.05.2026 Hamburg: Entwurf zur Besoldungsanpassung und amtsangemessenen Alimentation steht bevor
29.04.2026 Berlin: Berlin zieht Besoldungserhöhung 2028 für Beamte vor; Der Gesetzesentwurf wurde veröffentlicht
24.04.2026 Mecklenburg-Vorpommern: Der Gesetzesentwurf ist veröffentlicht
21.04.2026 Schleswig-Holstein: Der Gesetzesentwurf liegt vor
17.04.2026 Niedersachsen: Der Gesetzesentwurf liegt vor
17.04.2026 Baden-Württemberg: Anpassung von Besoldung und Versorgung noch vor der Sommerpause
Besoldungsrunde der Beamten der Länder 2026-2028
Die Tabelle zeigt eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Ländern.
Gibt es aktuelle Änderungen, die hier noch nicht einbezogen sind? Bitte hilf uns mit einem kurzen Hinweis weiter. Vielen Dank!
Besoldungsrunde 2026 Baden-Württemberg ✓
17.04.2026 Anpassung von Besoldung und Versorgung noch vor der Sommerpause
Das Tarifergebnis des TV L soll auf Beamte und Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. April 2026 übertragen werden. Die Auszahlung ist mit dem Juligehalt geplant, spätestens jedoch mit den Bezügen im August.
Nach Einschätzung des Landesamts für Besoldung und Versorgung sowie des Finanzministeriums gibt es keine Hinweise auf Abweichungen. Es wird daher von einer vollständigen und systemgerechten Übernahme ausgegangen.
Die aktuellen Signale sprechen dafür, dass der Zeitplan eingehalten wird und die Anpassung noch vor der Sommerpause wirksam wird.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Baden-Württemberg
Das Finanzministerium hält an seiner Linie fest, das Tarifergebnis zeitnah und systemgerecht Beamte und Richter zu übertragen. Dazu wird nun ein Gesetzesentwurf vom Finanzministerium erarbeitet.
"Finanzielle Auswirkung auf das Land
Gesamtkosten für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028: 3,6 Milliarden Euro
Im Land sind rund 84.000 tariflich Beschäftigte unmittelbar und rund 194.000 Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie rd. 154.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger mittelbar betroffen."
Siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
14.02.2026 Übertragung: zeitgleich & systemgerecht zugesagt
Für das Land entstehen Mehrkosten von rund 3,6 Mrd. € bis 2028.
Laut Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg soll das Ergebnis zeitgleich und systemgerecht auf Beamte und Richter übertragen werden.
Finanzminister Danyal Bayaz bezeichnet den Abschluss als ausgewogenen Kompromiss und bestätigt die politische Zusage einer zeitgleichen und systemgerechten Übernahme.
Hinweis: Landtagswahl am 08.03.2026
Besoldungsrunde 2026 Bayern - Übertragung verzögert
08.05.2026 Gesetzentwurf sieht spätere Besoldungserhöhungen 2026 und 2027 vor
Nach Angaben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat befindet sich der Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge für die Jahre 2026 bis 2028 aktuell in der Ressortabstimmung. Vorgesehen ist demnach, die linearen Besoldungserhöhungen in den Jahren 2026 und 2027 jeweils um sechs Monate nach hinten zu verschieben.
11.03.2026 Finanzminister Albert Füracker bestätigt verzögerte Übertragung
Nach einem Gespräch zwischen dem Vorstand des Bayerischer Beamtenbund (BBB) und Finanzminister Albert Füracker bleibt es bei der angekündigten zeitversetzten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung.
1. Oktober 2026: +2,82 %
1. September 2027: +2,0 %
Im aktuellen Doppelhaushalt ist weiterhin eine Verzögerung von sechs Monaten gegenüber dem Tarifbereich eingeplant. Für 2028 gibt es noch keine Festlegung, da dieser Zeitraum im Haushalt bislang nicht berücksichtigt ist.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Bayern
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Bayern
14.02.2026 Übertragung nur angekündigt, Details offen
Finanzminister Albert Füracker spricht von einem tragbaren Kompromiss. Die Staatsregierung will prüfen, wie eine Übertragung erfolgen kann, ohne Festlegung zu Zeitpunkt oder Umfang.
„Für uns ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich, inklusive der Versorgungsempfänger, jetzt ein Muss“, stellt Nachtigall klar. Man brauche sofortige Gespräche, wie die Übertragung der einzelnen Komponenten des Tarifabschlusses aussehen könne. Die von Ministerpräsident Söder angekündigte Verschiebung der Übertragung wäre eine Missachtung der Leistungen der Beamtinnen und Beamten in Bayern. Außerdem gefährde sie die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation.
„Wir warten auf ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zum öffentlichen Dienst“, so der BBB-Chef.
11.11.2025 Übertragung des Ergebnisses mit Verzögerung geplant
Die Staatsregierung plant grundsätzlich eine Übertragung mit jeweils sechs Monaten zeitlichem Abstand zum Tarifbereich.
Besoldungsrunde 2026 Berlin ✓
29.04.2026 Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben den Entwurf für das „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2026-2027)“ als Drucksache 19/3188 ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht.
Berlin
21.04.2026 Berlin zieht Besoldungserhöhung 2028 für Beamte vor
Die Fraktionsspitzen von CDU und SPD haben sich bei ihrer Klausur in Potsdam darauf verständigt, die Beamtenbesoldung in Berlin deutlich schneller anzuheben als bisher geplant. Statt die Tarifsteigerungen wie üblich gestaffelt zu übertragen, bekämen Berlins Beamte rückwirkend zum 1. April 2026 direkt 3,8 Prozent mehr Sold laut dem Tagesspiegel. Damit ziehe Schwarz/Rot die für 2028 vorgesehene Erhöhung von einem Prozent aus der TV-L Einigung bereits auf dieses Jahr vor und bündeln sie mit der regulären Anpassung von 2,8 Prozent. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2025, das feststellte, dass ein Großteil der Berliner Beamten über Jahre verfassungswidrig zu niedrig bezahlt wurde. Die vorgezogene Erhöhung gilt als erste Reaktion auf die neuen Karlsruher Maßstäbe zur Besoldungsberechnung.
01.01.2026 - 31.03.2026 | Nullrunde
01.04.2026 - 28.02.2027 | + 3,8%
01.03.2027 - (31.01.2028) | + 2,0%
05.03.2026 Priorität liegt bei der Aufarbeitung der verfassungsrechtlichen Besoldung
In Berlin ist eine zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses des TV-L auf die Beamtenbesoldung grundsätzlich vorgesehen. Priorität hat derzeit jedoch ein anderes Thema: die verfassungsrechtliche Aufarbeitung der Besoldung für die Jahre 2008 bis 2020.
Das Land plant dafür ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation. Laut Finanzsenator Stefan Evers ist die Umsetzung besonders aufwendig, weil zehntausende individuelle Erwerbsbiografien geprüft werden müssen. Teilweise geht es dabei auch um Ansprüche von Erben.
Hinter den rund 100.000 eingelegten Widersprüchen stehen etwa 40.000 Beamte, die seit 2008 regelmäßig Rechtsmittel eingelegt haben. Die Kosten könnten sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen, eine genaue Summe lässt sich wegen der individuellen Berechnungen derzeit nicht beziffern. Vorauszahlungen sind nach aktuellem Stand nicht geplant.
Das Reparaturgesetz soll bis März 2027 vorliegen. Bis sämtliche Nachzahlungen tatsächlich ausgezahlt sind, dürfte jedoch noch deutlich mehr Zeit vergehen. Die Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses soll davon getrennt geregelt werden.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Berlin
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Berlin
Bislang keine Pressemitteilung aus Berlin
Updates folgen
Besoldungsrunde 2026 Brandenburg ✓
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Brandenburg
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Brandenburg
14.02.2026 Übertragung systemgerecht zugesagt
Das Innenministerium verweist auf eine frühere Zusage: Das Tarifergebnis soll systemgerecht auf die Landesbeamten übertragen werden.
"Der Tarifabschluss bedeutet für den Landeshaushalt nach ersten Berechnungen des Finanzministeriums eine Mehrbelastung in Höhe von 106,2 Millionen Euro in diesem Jahr und 225 Millionen Euro im kommenden Jahr. Für das Jahr 2028 ist mit einer weiteren Belastung von 293,7 Millionen Euro zu rechnen. Darin enthalten ist auch eine systemgerechte Übertragung auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich, nicht jedoch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung an die jüngste Verfassungsrechtsprechung zur Beamten- und Richterbesoldung."
"Von dem erzielten Tarifabschluss profitieren rund 27.800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Brandenburg inklusive der Beschäftigten an Hochschulen. Ferner hat die Landesregierung bereits im November 2025 zugesagt, den Tarifabschuss auf die rund 32.500 Beamtinnen und Beamten sowie die rund 20.100 Pensionärinnen und Pensionäre des Landes systemgerecht zu übertragen."
Besoldungsrunde 2026 Bremen
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Bremen
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Bremen
16.02.2026 Übertragung: Prüfung angekündigt, Entscheidung offen
Finanzsenator Björn Fecker erklärt, eine systemgerechte Übertragung für die Beamten in Bremen werde geprüft. Wegen zusätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen sei jedoch mit längerer Entscheidungsdauer zu rechnen.
Besoldungsrunde 2026 Hamburg ✓
06.05.2026 Entwurf zur Besoldungsanpassung in Hamburg steht bevor
Nach Angaben des Bund Deutscher Kriminalbeamter hat der Hamburger Senat den Entwurf eines „Hamburgischen Gesetztes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation“ vorgelegt. Darin ist auch die bereits im Februar von der Finanzbehörde angekündigte vollständige und zeitgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich vorgesehen.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Hamburg
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Hamburg
16.02.2026 | 1:1 Übertragung in Hamburg zugesagt
Hamburg: Dressel äußert sich zur Übernahme des TV-L-Ergebnisses
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel hat die finanziellen Folgen der jüngsten Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder beziffert. Demnach wird das Ergebnis mit den vereinbarten Gehaltssteigerungen von insgesamt 5,8 Prozent die Freie und Hansestadt Hamburg in den kommenden Jahren mit mehr als 1,6 Milliarden Euro belasten.
Bereits 2026 rechnet die Stadt mit zusätzlichen Ausgaben von rund 526 Millionen Euro. Für 2027 werden Mehrkosten von etwa 477 Millionen Euro erwartet. Bis 2028 steigt die jährliche Belastung nach aktuellen Schätzungen auf rund 610 Millionen Euro.
Dressel hatte die Einigung als Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder selbst mit ausgehandelt. Die finanziellen Auswirkungen betreffen neben Tarifbeschäftigten auch die Anpassung der Besoldung für Beamte sowie die Versorgungsempfänger.
Besoldungsrunde 2026 Hessen ✓
14.05.2026 Der Gesetzesentwurf in Hessen liegt vor
In Hessen liegt nun ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften Im Landtag vor.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
01.02.2026 bis 30.06.2026 Nullrunde
Ab 01.07.2026 lineare Erhöhung von 3,02% mind. 110 Euro (0,02% über dem Ergebnis im TV-H von 3,0% mind. 110 Euro)
Ab 01.10.2027 Erhöhung von 2,8%
Kinderbezogener Familienzuschlag Kind 1 und 2: Erhöhung auf 350 Euro zum 1.1.2026, anschließend dynamisch
350 Euro ab 1.1.2026
360,57 Euro ab 1.7.2026
370,67 Euro ab 1.10.2027
Kinderbezogener Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind beträgt
806,72 Euro ab 1.1.2026
831,08 Euro ab 1.7.2026
854,35 Euro ab 1.10.2027
Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 1. Oktober 2026 (Erschwerniszulagenverordnung § 20)
Wechselschichtzulage: 102,26 zu 200,00 Euro
Schichtzulage Buchst. a: 61,36 zu 100,00 Euro
Schichtzulage Buchst. b: 46,02 zu 75,00 Euro
Schichtzulage Buchst. c: 35,79 zu 58,33 Euro
Geringere Wechselschichtzulage (Abs. 4 Satz 2): 76,69 zu 150,00 Euro
Wegfall Erfahrungsstufe 1: spezifisch hessische Strukturmaßnahme zum 1. Januar 2026
In allen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A entfällt die bisherige Stufe 1 (8-Stufen-Modell wird zum 7-Stufen-Modell). Bereits am 31.12.2025 vorhandene Beamtinnen und Beamte in Stufe 1 werden zum 1. Januar 2026 in die jeweilige Stufe 2 übergeleitet. Zeiten in Stufe 1 werden dabei nicht angerechnet (Stufenlaufzeit beginnt mit dem Aufstieg neu nach § 28 Abs. 3 HBesG). Gleiches gilt für beurlaubte Bedienstete und für versorgungsberechtigte Personen mit ruhegehaltfähigen Bezügen aus A 6 bis A 16 Stufe 1.
27.03.2026 Tarifeinigung im TV-H & zeit- und wirkungsgleiche Übertragung
Die Entgelte steigen zum 1. Juli 2026 um 3,0 % (mindestens 110 Euro) und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 %. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate bis Ende Februar 2029.
Innenminister Roman Poseck hat angekündigt, das Tarifergebnis im TV-H zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten von Land und Kommunen übertragen zu wollen. „Dieser Schritt ist auf dem Weg zu einer verfassungskonformen Alimentation unerlässlich“, betonte dbb-Verhandlungsführer Andreas Hemsing.
Eine konkrete gesetzliche Umsetzung oder ein Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Hessen
So würde eine 1:1 Übernahme des TV-H Ergebnisses vom 27.03.2026 aussehen.
Hessen
Bislang keine Pressemitteilung aus Hessen
Updates folgen.
Die Tarifverhandlungen zum TV-H 2026 für die Beschäftigten des Landes Hessen finden an folgenden Terminen statt:
27. Februar 2026: Erste Verhandlungsrunde in Wiesbaden
9. und 10. März 2026: Zweite Verhandlungsrunde in Dietzenbach
26. und 27. März 2026: Dritte Verhandlungsrunde in Seeheim-Jugendheim
Besoldungsrunde 2026 Mecklenburg-Vorpommern ✓
24.04.2026 Der Gesetzesentwurf ist veröffentlicht
Gesetzentwurf BesVAnpG 2026/2027/2028 Mecklenburg-Vorpommern
Der Gesetzentwurf der Landesregierung MV überträgt die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 zeit- und wirkungsgleich auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Zusätzlich wird der § 80 Landesbeamtengesetz um Risikomanagementsysteme bei der Beihilfebearbeitung erweitert.
Die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17) zur amtsangemessenen Alimentation werden bewusst ausgeklammert, Sie sollen in einem separaten Gesetz rückwirkend ab 2025 geregelt werden und dazu unabhängig von Widerspruchseinlegung, deshalb würde auch der Familienzuschlag für 3. und weitere Kinder in diesem Gesetz nicht angepasst.
Die Erhöhungsstufen im Überblick
Zeitpunkt | Erhöhung Besoldung/Versorgung | Anwärterbezüge |
|---|---|---|
1. April 2026 | +2,8 %, mind. 100 € | +60 € |
1. März 2027 | +2,0 % zusätzlich | +60 € zusätzlich |
1. Januar 2028 | +1,0 % zusätzlich | +30 € zusätzlich |
Summe Anwärter | – | +150 € |
Was wird nicht angepasst bzw. nicht erhöht?
Die Amtsgehälter der Mitglieder der Landesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre werden zum 1.April 2026 von der 2,8-%-Erhöhung 2026 ausgenommen laut - NAnpG 2026 M-V
Familienzuschlag für 3. und weitere Kinder bleibt auf dem Stand 1.1.2025 i.H. von 820,00 €. Wird separat im BVerfG-Umsetzungsgesetz behandelt
Erhöhungsbeträge Familienzuschlag A 4 bis A 6 für 1./2. Kind schmelzen schrittweise ab
Bestimmte feste C-Besoldungs-Zulagen werden nicht erhöht: Zulage "Professoren als Richter" in R1 und R2
Familienzuschlag (FZ)
FZ | ab 1.4.2026 | ab 1.3.2027 | ab 1.1.2028 |
|---|---|---|---|
Ehe | 164,77 € | 168,07 € | 169,75 € |
1.Kind | 363,60 € | 370,88 € | 374,59 € |
1.Kind (B 9–B 11) | 305,73 € | 311,85 € | 314,97 € |
2. Kind | 198,83 € | 202,81 € | 204,84 € |
2. Kind (B 9–B 11) | 140,96 € | 143,78 € | 145,22 € |
3. Kind + weitere | 820,00 € | 820,00 € | 820,00 € |
3. Kind + weitere (B9-B11) | 417,69 € | 426,04 € | 430,30 € |
Erhöhungsbetrag A 4 (1./2. Kind) | 36,17 € | 32,19 € | 30,16 € |
Erhöhungsbetrag A 5 | 31,17 € | 27,19 € | 25,16 € |
Erhöhungsbetrag A 6 | 16,17 € | 12,19 € | 10,16 € |
Mehrarbeitsvergütung
Regelvergütung pro Stunde
BesGr | 1.4.2026 | 1.3.2027 | 1.1.2028 |
|---|---|---|---|
A 4 | 15,58 € | 15,89 € | 16,05 € |
A 5 – A 8 | 18,41 € | 18,78 € | 18,97 € |
A 9 – A 12 | 25,28 € | 25,79 € | 26,05 € |
A 13 – A 16 / C | 34,31 € | 35,00 € | 35,35 € |
Mehrarbeit im Schuldienst pro Unterrichtsstunde
Lehramt | 1.4.2026 | 1.3.2027 | 1.1.2028 |
|---|---|---|---|
Einstieg A 9 – A 12 | 39,12 € | 39,90 € | 40,30 € |
Einstieg A 13 | 48,55 € | 49,52 € | 50,02 € |
Unfallausgleich nach § 35 LBeamtVG M-V
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
MdE | 1.4.2026 | 1.3.2027 | 1.1.2028 |
|---|---|---|---|
30 % | 194,28 € | 198,17 € | 200,15 € |
40 % | 264,72 € | 270,01 € | 272,71 € |
50 % | 393,12 € | 400,98 € | 404,99 € |
60 % | 489,69 € | 499,48 € | 504,47 € |
70 % | 672,61 € | 686,06 € | 692,92 € |
80 % | 802,14 € | 818,18 € | 826,36 € |
90 % | 965,74 € | 985,05 € | 994,90 € |
100 % | 1.072,53 € | 1.093,98 € | 1.104,92 € |
21.04.2026 Der Gesetzesentwurf beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht
Am 21.04.2026 hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zu Änderungen im Dienstrecht beschlossen. Der konkrete Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht. Inhaltlich soll der Entwurf den bereits am 26.02.2026 dargestellten Prognosewerten und Tabellen entsprechen.
13.03.2026 Finanzministerium bestätigt offiziell zeit- & systemgerechte Übertragung
Die Umsetzung der Tarifergebnisse auf Besoldung und Versorgung stand im Mittelpunkt intensiver Gespräche in Mecklenburg-Vorpommern. Das Finanzministerium und die Gewerkschaften einigten sich darauf, die Tarifergebnisse zum TV-L zeit- und systemgerecht auf die Besoldung zu übertragen.
Laut Finanzministerium soll der Gesetzentwurf noch im ersten Halbjahr dem Landtag geschickt werden.
Das Land plant ein zweistufiges Vorgehen im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation: Zunächst soll ein Anpassungsgesetz zur schnellen Übertragung der Tarifergebnisse kommen, anschließend eine umfassende Prüfung der neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Finanzminister Heiko Geue betonte, dass eine verfassungsmäßige Besoldung gewährleistet werden müsse.
26.02.2026 Aktuell finden Gespräche mit den Gewerkschaften statt
Das Finanzministerium Mecklenburg -Vorpommern bestätigt uns heute, dass gerade Gespräche mit den Gewerkschaften stattfinden für eine zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses zum TV-L auf die Besoldung.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Mecklenburg-Vorpommern
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Mecklenburg-Vorpommern
16.02.2026 Übertragung zeitgerecht & systemgerecht zugesagt
Das Finanzministerium verweist auf die Koalitionsvereinbarung, nach der Tarifergebnisse weiterhin zeit- und systemgerecht übertragen werden sollen.
Besoldungsrunde 2026 Niedersachsen ✓
17.04.2026 Der Gesetzesentwurf in Niedersachsen liegt vor
In Niedersachsen haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen einen Entwurf für ein Niedersächsisches Besoldungs und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, das Tarifergebnis für 2026 auf die Beamtenbesoldung zu übertragen. Für die Jahre 2027 und 2028 enthält der Gesetzentwurf jedoch noch keine konkreten Anpassungen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für das Jahr 2026
Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 2,8 Prozent statt 2,82 Prozent
Keine vorgesehenen Besoldungsanpassungen für die Jahre 2027 und 2028
Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden
Im angekündigten Folgegesetz soll auch geprüft werden, ob die Besoldung den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 17. September 2025 entspricht
Niedersachsen
03.03.2026 Einmalzahlung für Beamte und Richter beschlossen
Der Niedersächsischer Landtag hat eine Einmalzahlung für Beamte und Richter für das Jahr 2025 beschlossen.
Beamte der Besoldungsgruppen A5 bis A8 erhalten 800 Euro, ab A9 beträgt die Zahlung 500 Euro.
Anwärter bekommen 250 Euro,
Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig.
Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für 2025 mit einer der kommenden Besoldungszahlungen.
Finanzminister Gerald Heere erklärte im Landtag, dass das Tarifergebnis systemgerecht auf die Beamtenbesoldung übertragen werden solle. Geplant sei eine Übernahme in "voller Höhe und ohne Abschläge."
Die Maßnahme kostet rund 59,6 Millionen Euro und steht im Zusammenhang mit der verfassungsrechtlichen Vorgabe einer amtsangemessenen Alimentation sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht.
26.02.2026 Das Finanzministerium sagt systemgerechte Übertragung zu
Das Finanzministerium Niedersachsen hat die systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Beamtinnen zu gesagt.
"Die Landesregierung wird am Grundsatz der vergangenen Jahre festhalten, die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten systemgerecht zu übertragen. Sie wird zügig mit der Umsetzung beginnen, wobei die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Lage komplizierter gemacht hat."
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Niedersachsen
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Niedersachsen
14.02.2026 Übertragung systemgerecht zugesagt
Finanzminister Gerald Heere kündigt eine systemgerechte Umsetzung an, ohne Aussagen zu zeitgleicher oder vollständig inhaltsgleicher Übertragung.
Besoldungsrunde 2026 Nordrhein-Westfalen ✓
05.05.2026 Gesetzesentwurf liegt vor
05.05.2026 Besoldungserhöhung ab April 2026 von Finanzministerium NRW bestätigt
Die Landesregierung NRW bestätigt offiziell den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 vollständig auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Die gesetzlichen Regelungen werden derzeit vorbereitet. Die erste Auszahlung soll mit den Bezügen für Juli 2026 erfolgen, rückwirkend ab dem 1. April 2026.
Für 2026 ist eine Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 Prozent vorgesehen. Damit fällt die Anpassung höher aus als die tariflichen 2,8 Prozent. Hintergrund ist die Wahrung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen. Familienzuschläge und weitere Zulagen steigen dagegen um 2,8 Prozent. Anwärter erhalten zusätzlich 60 Euro monatlich.
Ab März 2027 sollen die Grundgehälter sowie Familienzuschläge und weitere Besoldungsbestandteile um weitere 2 Prozent steigen. Anwärterbezüge erhöhen sich erneut um 60 Euro. Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Anpassung um 1 Prozent geplant. Für Anwärter und Unterhaltsbeihilfen kommen dann nochmals 30 Euro hinzu.
Die Erhöhungen gelten auch für Versorgungsbezüge wie Ruhegehälter, Witwen und Waisengelder sowie weitere dynamische Zuschläge.
29.04.2026 NRW plant Besoldungserhöhung für 2026 um 3,36 %
Die Deutsche Steuergewerkschaft und die Gewerkschaft komba bestätigen die bereits am 24. April von der Gewerkschaft der Polizei veröffentlichte Information zur geplanten Besoldungserhöhung in Nordrhein Westfalen. Demnach sollen die Grundgehälter der Besoldungstabelle im Jahr 2026 um 3,36 Prozent steigen. Ein Mindestbetrag ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Die Erhöhung betrifft ausschließlich die Grundgehälter. Weitere Besoldungsbestandteile wie Amtszulagen, die Strukturzulage und Familienzuschläge sollen dagegen um 2,8 Prozent angehoben werden.
Die Landesregierung hat dies bisher weder offizielle bestätigt oder noch dementiert.
Nordrhein-Westfalen
24.04.2026 Landesregierung hat entschieden das Tarifergebnis systemgerecht zu übertragen.
Zum 01.04.2026 sei eine Besoldungserhöhung um 3,36% anstatt 2,8% laut der Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei vorgesehen. Dadurch sei sichergestellt, dass die unteren Besoldungsgruppen mindestens 100 € bekommen und deswegen entfällt der Sockelbetrag.
Die Familienzuschläge, Amtszulagen sowie Mehrarbeitsvergütung würden um 2,8% steigen.Wechselschichtzulagen und Schichtzulagen sollen vsl. nicht erhöht werden.
21.04.2026 NRW hält an 1:1 Übertragung des Tarifergebnis auf Beamte, Richter fest
Ab dem 1. April 2026 sollen die Bezüge um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich steigen. Die Ausbildungsentgelte erhöhe sich um 60 Euro. Zum 1. März 2027 folge eine weitere Anhebung um 2 Prozent sowie 60 Euro mehr für Auszubildende. Zum 1. Januar 2028 komme noch einmal 1 Prozent und 30 Euro hinzu.
Der Gesetzentwurf soll bereits im Juni-Plenum in den Landtag eingebracht werden, damit das Geld zügig bei den Beschäftigten ankommt. Die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur verfassungsgemäßen Besoldung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das im Laufe des Sommers auf den Weg gebracht wird. Gewerkschaften und Verbände wie DGB, DBB, ver.di, GEW, GdP und Richterbund begrüßten die Einigung als Signal der Verlässlichkeit und Wertschätzung.
26.03.2026 Die Übertragung soll nach wie vor 1:1 erfolgen
Nordrhein-Westfalen plant Reformpaket für den öffentlichen Dienst
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will den öffentlichen Dienst mit einem umfassenden Reformpaket modernisieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vorbereitet. Ziel ist es, die Verwaltung attraktiver aufzustellen und bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu schaffen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst betonte, ein leistungsfähiger Staat brauche einen starken öffentlichen Dienst. Auch Finanzminister Marcus Optendrenk sieht in den geplanten Maßnahmen ein Signal für mehr Flexibilität und moderne Arbeitsbedingungen.
Geplant sind unter anderem ein Lebensarbeitszeitkonto, eine Reform des Zulagen- und Vergütungssystems, flexiblere Arbeitszeiten sowie die Einführung eines Altersgeldes für Beamte beim Wechsel aus dem Staatsdienst. Zudem sollen Jobrad-Modelle, neue Arbeitsformen wie Co-Working und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand eingeführt werden.
Die Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten soll laut Landesregierung in einem separaten Gesetzgebungsverfahren und wie bereits angekündigt das 1:1 erfolgen.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte bereits zuvor eine vollständige Übernahme des Abschlusses zugesichert.
Nordrhein-Westfalen
12.01.2026 1:1 Übertragung in NRW zugesagt
Ministerpräsident Wüst kündigt an, den künftigen Tarifabschluss vollständig auf Beamte und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Besoldungsrunde 2026 Rheinland-Pfalz ✓
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Rheinland-Pfalz
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Rheinland-Pfalz
14.02.2026 Übetragung zeitgerecht & systemgerecht zugesagt
Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen betonen, dass diese Form der Übertragung seit Jahren Praxis sei und fortgeführt werden soll.
"In Rheinland-Pfalz arbeiten rund 37.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Kosten werden nach ersten Berechnungen für das Jahr 2026 bei rund 41 Millionen Euro, für das Jahr 2027 bei rund 86 Millionen Euro und für das Jahr 2028 bei rund 112 Millionen Euro liegen. "
Hinweis: Landtagswahl am 22.03.2026
Besoldungsrunde 2026 Saarland ✓
19.05.2026 Saarland veröffentlicht Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2026 bis 2028
Im Saarland liegt jetzt der Entwurf für das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 bis 2028 vor. Die linearen Erhöhungen der Besoldung sollen zeit- und wirkungsgleich auf das Tarifergebnis des TVöD übertragen werden. Abweichungen gibt es lediglich bei den Zulagen: Diese sollen um 2,8 Prozent statt um 2,82 Prozent steigen.
28.04.2026 Rückwirkende Besoldungserhöhung zu Anfang April, Zahlungen ab Juni 2026
Das Saarland will das Tarifergebnis der Länder rückwirkend ab April 2026 auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Abschlagszahlungen sollen ab Juni 2026 erfolgen.
Der dbb saar begrüßt die Umsetzung, fordert aber zugleich schnelle Schritte bei der amtsangemessenen, verfassungskonformen Alimentation. Nach Ansicht des Verbandes liegt das Saarland im Bundesvergleich weiterhin bei der Besoldung zurück.
20.02.2026 Übertragung zeit- und inhaltsgleich zugesagt
Pressemitteilung von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: „Für das Saarland ist es keine Selbstverständlichkeit, sondern eine große finanzielle Kraftanstrengung. Die Wertschätzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst, die sich in der Tarifeinigung ausdrückt, soll aber auch den Beamtinnen und Beamten des Landes zukommen.“
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Saarland
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Saarland
Besoldungsrunde 2026 Sachsen ✓
01.04.2026 Der Gesetzesentwurf in Sachsen liegt vor
In Sachsen liegt nun ein Entwurf der Regierungsfraktionen CDU und SPD zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026-2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften Im Landtag vor.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (im TV-L: mindestens 100 Euro)
Stattdessen für 2026 eine lineare Erhöhung von 2,82%
Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen für Beamte auf Widerruf im
Vorbereitungsdienst ab dem 1. Januar 2027 auf mtl. 13,29 Euro
Anwärtergrundbeträge Erhöhung
ab dem 1. April 2026 um von 60 Euro
ab dem 1. März 2027 um von 60 Euro
ab dem 1. Januar 2028 um 30 Euro
Sachsen
24.03.2026 CDU und SPD kündigen Gesetzesentwurf an
Sachsen will Tarifergebnis auf Beamte übertragen
Die Regierungskoalition aus CDU und SPD in Sachsen plant, das aktuelle Tarifergebnis im öffentlichen Dienst zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Fraktionen kündigten an, dazu einen Gesetzentwurf in den Sächsischen Landtag einzubringen.
CDU-Finanzpolitiker Jan Löffler sprach von einem „Ergebnis mit Augenmaß“ und betonte, die Übertragung sei eine Frage der Fairness gegenüber den Staatsbediensteten. Auch SPD-Fraktionschef Henning Homann sieht darin ein Zeichen des Respekts gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Unklar bleibt bislang, ob und in welcher Form die Landesregierung dabei auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur verfassungsgemäßen Beamtenbesoldung berücksichtigen wird.
26.02.2026 Lt. Finanzministerium ist die Übertrag noch in Beratung
Laut dem Finanzministerium Sachsen ist die Art der Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten weiterhin in Beratung und es gibt noch keine weiteren offiziellen Informationen als die Pressemitteilung vom 16.02.2026 s.u.
So teilte man es uns auf die Nachfrage von öfferntlicher-dienst.org mit.
Die Aussage der CDU vom 23.02. bleibt daher nur ein positives Signal.
23.02.2026 CDU tendiert zu zeit- und wirkungsgleiche Übertragung
Die CDU-Fraktion im sächsischen Landtag spricht sich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung aus. Für Beamte ist das zunächst ein positives Signal.
Allerdings regiert die CDU in einer Minderheitskonstellation und braucht für eine Umsetzung Stimmen aus der Opposition. Die Ankündigung zeigt daher eher die politische Richtung als eine gesicherte Entscheidung. Ob es tatsächlich zur Übertragung kommt, hängt von einer Mehrheit im Landtag ab.
Wie die Prognose aussehen könnte für deine Besoldung, kannst du im unten stehenden Rechner prüfen.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Sachsen
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Sachsen
16.02.2026 Übertragung: Umsetzung noch offen
Finanzminister Christian Piwarz nennt das Ergebnis tragfähig. Konkrete Entscheidungen zur Übertragung sollen erst in den kommenden Wochen fallen.
"Die Mehrkosten für die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 für die Tarifbeschäftigten des Freistaates Sachsen belaufen sich im Jahr 2026 auf rund 92 Millionen Euro. Für die Jahre 2027 und 2028 betragen die Mehrkosten jeweils gegenüber dem Jahr 2025 etwa 450 Millionen Euro.
Der Tarifabschluss gilt in Sachsen zunächst für die rund 58.500 Beschäftigten. Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die rund 59.200 Beamten (Beamte, Richter und Versorgungsempfänger) wird in den kommenden Wochen beraten."
Besoldungsrunde 2026 Sachsen-Anhalt ✓
14.04.2026 - Sven Schulze lehnt die Entlastungsprämie ab
keine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro für die einen Landesbediensteten in Sachsen-Anhalt
Trotzdem der Ministerpräsident Sven Schulze die Arbeit der Beamten und Angestellten schätzt, könne das Land die Prämie nicht finanzieren. Die aktuelle Tariferhöhung koste bereits 500 Millionen Euro.
19.03.2026 Der Gesetzesentwurf von Sachsen-Anhalt liegt vor
Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland einen Gesetzentwurf zum Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 (LBVAnpG) veröffentlicht. Anders als zuvor vom Finanzminister gegenüber den Gewerkschaften angekündigt (26.02.), sieht der Entwurf jedoch keine vollständig wirkungsgleiche Übertragung des TV-L-Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung vor.
Die wichtigsten Abweichungen im Überblick:
Kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (im TV-L: mindestens 100 Euro)
Zulagen und Familienzuschlag steigen um 2,8 % (TV-L-Zulagen: 2,82 %)
Familienzuschlag ab dem dritten Kind wird nicht weiter erhöht und bleibt bei 818,98 Euro
Ergänzender Familienzuschlag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 350 auf 600 Euro.
Damit weicht der Gesetzentwurf in mehreren Punkten von der Tarifentwicklung im TV-L ab.
Sachsen-Anhalt
27.02.2026 Finanzminister Michael Richter sagt Übertragung zeit- & wirkungsgleich zu
Finanzminister Michael Richter (CDU) sichert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses zu laut Gewerkschaftsangaben.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Sachsen-Anhalt
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Sachsen-Anhalt
Bislang keine Pressemitteilung aus Sachsen-Anhalt
Updates folgen
Besoldungsrunde 2026 Schleswig-Holstein ab 01. Januar 26 ✓
21.04.2026 Der Gesetzesentwurf in Schleswig-Holstein liegt vor
Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen vor.
Gesetzesentwurf Schleswig-Holstein
Alle Details zu den Besoldungsanpassungen findest du auf unserer Besoldungsrunde Schleswig-Holstein
09.03.2026 Das Tarifergebnis TV-L ist in der Besoldungsanpassung vom 05. März bereits integriert
Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte das Finanzministerium mit, dass die Übertragung des Tarifergebnisses der Länder in den geplanten Besoldungsanpassungen bereits enthalten ist. Eine zusätzliche Übertragung des TV-L-Ergebnisses „on top“ ist demnach nicht vorgesehen. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Anpassungen bei Besoldung und Versorgung müssen systematisch zum Jahresbeginn erfolgen und sich an bestimmten wirtschaftlichen Kennzahlen orientieren. Nach Angaben des Ministeriums führen diese Vorgaben dazu, dass die geplanten Erhöhungen aufgrund der amtsangemessenen Alimentationen über das Tarifergebnis hinausgehen müssen.
05.03.2026 Finanzministerin Silke Schneider zur Besoldungsanpassung 2025-2027
Schleswig-Holstein plant Besoldungsanpassung 2025 bis 2027: Bis zu 5 % mehr Gehalt für Beamte
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein plant eine umfassende Anpassung der Beamtenbesoldung und Versorgung für die Jahre 2025 bis 2027. Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19. November 2025 zur amtsangemessenen Alimentation.
Nach Angaben von Finanzministerin Silke Schneider zeigen aktuelle Berechnungen, dass in allen Besoldungsgruppen Anpassungsbedarf besteht. Die geplanten Maßnahmen gehen teilweise über klassische Tarifübertragungen hinaus und sollen rückwirkend greifen.
Eckpunkte der Besoldungsanpassung
2025 (rückwirkend)
Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3:
rund +3,2 % lineare Erhöhung
Mindestbetrag etwa 125 €
Ab A16 aufwärts:
stärkere Anpassung wegen höherem Bedarf
bis knapp 5 % Erhöhung
ab 1. Januar 2026
Einheitliche lineare Erhöhung von bis zu rund 4 %
Familienergänzungszuschlag steigt deutlich
überwiegend +15 % bis +25 %
ab 1. Januar 2027
Weitere lineare Anpassung geplant
Höhe wird derzeit anhand aktualisierter Prognosen berechnet
Alle Anpassungen sollen auch für Versorgungsempfänger (Pensionäre) gelten.
Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die geplanten Erhöhungen folgen den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation. Dadurch orientiert sich die Besoldungsentwicklung nicht mehr ausschließlich an Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst, sondern an verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen.
Finanzministerin Silke Schneider betonte, dass die Anpassungen sowohl zeitlich als auch finanziell über klassische Tarifübertragungen hinausgehen.
Kosten für das Land
2025 und 2026: rund 460 Mio. € zusätzliche Kosten
Davon bereits gedeckt durch Rücklagen: ca. 385 Mio. €
Offener Betrag: rund 75 Mio. € (Nachtragshaushalt geplant)
Für 2027 rechnet das Land aktuell vorsorglich mit etwa 505 Mio. € Mehrkosten, wovon 224 Mio. € noch nicht finanziert sind.
Zeitplan
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung sowie den Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause in den Landtag einbringen.
Ziel ist, die Nachzahlungen für 2025 und die Anpassungen für 2026 noch im Jahr 2026 auszuzahlen.
20.02.2026 Übertragung des Tarifergebnisses bereits ab 01. Januar 2026 Pressemitteilung auf unsere Anfrage beim Finanzministerium
Pressemitteilung auf unsere Anfrage beim Finanzministerium Schleswig-Holstein
"In Schleswig-Holstein arbeiten rund 21.700 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Kosten werden über die Laufzeit gesehen allein für den Tarifbereich für das Jahr 2026 bei rund 17,0 Millionen Euro, für das Jahr 2027 bei rund 35,0 Millionen Euro und für das Jahr 2028 bei rund 3,7 Millionen Euro liegen. Hierfür besteht eine ausreichende Vorsorge im Haushalt.
Zur Frage der Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sagte Finanzministerin Silke Schneider: „Wir übertragen das Tarifergebnis systemgerecht zum 1. Januar 2026 – mindestens in Höhe des Tarifergebnisses – auf die Beamtinnen und Beamten und den Bereich der Versorgung. Die konkrete Höhe, auch der weiteren Umsetzungsschritte ab 2027, hängt von der Entwicklung der Parameter ab, die uns das Bundesverfassungs-gericht vorgegeben hat. Wir verbinden also das Tarifergebnis mit den Konsequenzen aus der verfassungsgerichtlichen Alimentationsentscheidung.“
Die vorzeitige Übertragung im Bereich der Besoldung und Versorgung erfolgt aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Unabhängig davon wird die Landesregierung, wie angekündigt, die Besoldung in Schleswig-Holstein entsprechend der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts außerdem rückwirkend für 2025 anpassen. Alle Anpassungen gelten auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
„Durch eine gute Vorsorge und die Rücklage kann ein wesentlicher Teil der Mehrbedarfe im Bereich Besoldung und Versorgung in Höhe von 385 Millionen Euro abgedeckt werden. Diese Mittel werden aber nicht ausreichen. Über die genaue Höhe des Mehrbedarfs werden wir in den nächsten Wochen informieren“, sagte Finanzministerin Silke Schneider.
Die Landesregierung beabsichtigt bis zur Sommerpause ein Gesetz zur Besoldungsanpassung sowie einen Nachtragshaushalt vorzulegen."
19.02.2026 Übertragung: zeitgleich & systemgerecht zugesagt
Finanzministerin Dr. Schneider hat heute den Finanzausschuss über ihre Planung informiert: "Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden zeitgleich und systemgerecht übernommen."
Links zum Rechner und Tabelle finden Sie in der Meldung darunter.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Schleswig-Holstein
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Schleswig-Holstein
Besoldungsrunde 2026 Thüringen ✓
03.03.2026 Finanzministerium Thüringen - Übertragung wird noch geprüft
Die zeit- und systemgerechte Übertragung der Tarifeinigung derzeit noch geprüft, teilte uns das Finanzministerium auf Nachfrage mit.
26.02.2026 Übertragung von Mario Voigt (CDU) zugesagt
Laut Frank Schönborn, Vorsitzendem des Thüringer Beamtenbundes TBB habe ihm Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) in einem persönlichen Gespräch die Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten und Beamtinnen der Länder zugesagt am Mittwoch.
Der Beamtenbund rechnet mit einer Übertragung frühestens zum dritten Quartal, eventuell auch erst zu viertel Quartal.
16.02.2026 Prognose Rechner und Tabellen 2026 für Thüringen
So würde eine 1:1 Übernahme des Ergebnisses aussehen.
Thüringen
16.02.2026 Übertragung: keine Aussage zur Übertragung
Finanzministerin Katja Wolf hält das Ergebnis für finanzierbar, äußert sich aber nicht zur Besoldungsübertragung.
"Ein Durchbruch konnte zudem bei der Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit der Beschäftigten an Universitätskliniken erreicht werden. Diese wird in drei Schritten jeweils zum 1. Januar beginnend ab 2027 von 40 Stunden auf 38,5 Stunden pro Woche abgesenkt."
"Der Tarifabschluss kostet den Freistaat Thüringen im Jahr 2026 rund 35 Mio. Euro, im Jahr 2027 rund 71 Mio. Euro und im Jahr 2028 rund 95,5 Mio. Euro."
TV-L Verhandlungsrunde 2026 Ergebnis
14.02.2026 Ergebnis Rechner und Tabellen 2026 für TV-L
Das Ergebnis der Tarifeinigung im TV-L 2025/2026
14.02.2026 Zur Tarifrunde TV-L 2026
Die Tarifeinigung im TV-L und die Übetragung auf die Beamten
Land und Gewerkschaften haben einen neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit Laufzeit Nov 2025 bis Jan 2028 vereinbart.
Die Entgelte steigen in drei Stufen:
ab April 2026: +2,8 % (mindestens 100 €)
ab März 2027: +2,0 %
ab Januar 2028: +1,0 %
Zuschläge für Schicht und Wechselschicht werden ab Juli 2026 deutlich erhöht.
Nachwuchskräfte erhalten höhere Vergütung, Prämien und schnellere Stufenaufstiege.
Die Tarifrunde zum TV-H steht noch aus. Die Tarifverhandlungen zum TV-H 2026 für die Beschäftigten des Landes Hessen finden an folgenden Terminen statt:
27. Februar 2026: Erste Verhandlungsrunde in Wiesbaden
9. und 10. März 2026: Zweite Verhandlungsrunde in Dietzenbach
26. und 27. März 2026: Dritte Verhandlungsrunde in Seeheim-Jugendheim