Beamte Sachsen

Beamtenbesoldung Beamte, Richter und Soldaten im Landesdienst Sachsen

Zuletzt geändert am 03.04.2026

Das sächsische Besoldungsrecht regelt die Bezahlung von Landesbeamten, Lehrkräften und Richtern. Es enthält eigene Tabellen und Sonderzulagen, etwa für Polizei und Bildung.

Wie Beamte in Sachsen im Vergleich zu Bundes- und Landesbeamten abschneidet kannst du im Besoldungsvergleich nachvollziehen.

gültig vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2028

Besoldungsrunde 2026-2028

  • Kein Mindesterhöhungsbetrag im Jahr 2026 (im TV-L: mindestens 100 Euro)

  • Erhöhung Anwärtergrundbeträge ab dem 1. Januar 2028 um 30 Euro

2,82 %

Erhöhung des Entgelts

ab 01. April 2026

2 %

Erhöhung des Entgelts

ab 01. März 2027

60 €

mehr für Anwärter

ab 01.April 2026

weitere 60 Euro

ab 01.März 2027

2,82 %

mehr Zulagen und Familienzuschläge

ab 01. Apr 2026

Sonderseite Besoldungsrunde Beamte 2026

gültig vom 01.11.2024 bis zum 31.01.2026

Besoldungsrunde 2023 bis 2025

200 €

Erhöhung des Entgelts

ab 01. Nov 2024

5,5 %

Erhöhung Entgelt, Zulage & Zuschläge

ab 01.Feb 2025

4,76 %

mehr Zulagen und Familienzuschläge

ab 01. Nov 2024

100 €

mehr für Anwärter

ab 01.Nov 2024

weitere 50 Euro

ab 01.Feb 2025