Besoldungsrechner Beamte Nordrhein-Westfalen

Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 Stufe 1 Besoldung 2027 (Gesetzentwurf ab 1.1.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. Januar 2027 bis 28. Februar 2027
976 Aufrufe

Gesetzentwurf der Landesregierung vom 13. Oktober 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 Erfahrungsstufe 1 beträgt laut Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2027 6.259,49 € brutto. Die nächste Stufe ist Erfahrungsstufe 2 mit 6.526,95 € (+267,46 €). Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 4.603 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe C 4 Stufe 1
Besoldungstabelle: 01.01.2027 - 28.02.2027
  • Grundgehalt6.259,49 €

Bruttogehalt6.259,49 €

Steuerliche Abzüge-1.656,67 €

  • Lohnsteuer-1.656,67 €
  • Solidaritätszuschlag-0,00 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
4.602,82 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe C 4 der Stufe 1 ein Grundgehalt von 6.259,49 € pro Monat.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 1.656,67 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 1.656,67 €

Nach steuerlichen Abzügen von 1.656,67 € bleiben Dir 4.602,82 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 100 % Grundgehalt

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 73,53 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 26,47 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe C 4 2027 (Gesetzentwurf ab 1.1.)

Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 2027 (Gesetzentwurf ab 1.1.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 16.259,49 €4.603 €75.114 €
Erfahrungsstufe 26.526,95 €4.749 €78.323 €
Erfahrungsstufe 36.794,40 €4.891 €81.533 €
Erfahrungsstufe 47.061,86 €5.033 €84.742 €
Erfahrungsstufe 57.329,30 €5.174 €87.952 €
Erfahrungsstufe 67.596,74 €5.316 €91.161 €
Erfahrungsstufe 77.864,26 €5.458 €94.371 €
Erfahrungsstufe 88.131,63 €5.600 €97.580 €
Erfahrungsstufe 98.399,07 €5.742 €100.789 €
Erfahrungsstufe 108.666,53 €5.883 €103.998 €
Erfahrungsstufe 118.934,00 €6.025 €107.208 €
Erfahrungsstufe 129.201,44 €6.167 €110.417 €
Erfahrungsstufe 139.468,90 €6.309 €113.627 €
Erfahrungsstufe 149.736,35 €6.450 €116.836 €
Erfahrungsstufe 1510.003,78 €6.592 €120.045 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 Erfahrungsstufe 1?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 6.259,49 € brutto rund 4.603 € netto im Monat. Das sind 73,5 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 Erfahrungsstufe 1

Zwölf Monatsgehälter ergeben 75.113,88 € Grundgehalt. Netto bleiben im Jahr rund 55.234 €.

Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 Erfahrungsstufe 1 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30,75 statt 41 Wochenstunden (75 %) sind es rund 4.695 € brutto und 3.664 € netto im Monat. Netto sind das 80 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Nordrhein-Westfalen C 4 Erfahrungsstufe 1

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern