Redaktion & Methodik Woher unsere Zahlen kommen und wie wir rechnen
Öffentlicher-Dienst.org ist eine unabhängige Plattform. Wir sind keine Behörde, keine Gewerkschaft und kein Arbeitgeberverband. Die Redaktion erstellt und pflegt alle Gehalts- und Besoldungstabellen, die Rechner und die Ratgeber. Mehr über uns steht auf der Seite Über uns.
Woher die Zahlen stammen
Jede Tabelle beruht auf einer Primärquelle. Das ist ein Tarifvertrag, eine Tarifeinigung, ein Besoldungsgesetz oder ein Gesetzentwurf. Die Quelle nennen wir auf jeder Rechner-, Gruppen- und Tabellenseite im Kasten „Quellen & Stand“, wo möglich mit Link auf das Originaldokument. Dort stehen auch der Gültigkeitszeitraum der Werte und das Datum, an dem sie zuletzt aktualisiert wurden.
Wie wir prüfen
- Die Beträge werden aus der Primärquelle übernommen und mit ihr abgeglichen.
- Werte, die noch nicht geltendes Recht sind, kennzeichnen wir ausdrücklich. Das betrifft Gesetzentwürfe, Prognosen auf Basis einer Tarifeinigung und Forderungen der Gewerkschaften. Entwurfsseiten sind für Suchmaschinen auf „noindex“ gesetzt, damit sie nicht mit dem geltenden Recht verwechselt werden.
- Nach einer Tarifeinigung oder einem neuen Besoldungsgesetz aktualisieren wir die betroffenen Tabellen und archivieren abgelaufene Stände.
- Wenn Du einen Fehler findest, schreib uns über das Kontaktformular. Wir prüfen jeden Hinweis anhand der Quelle.
So rechnet der Brutto-Netto-Rechner
- Die Lohnsteuer berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen für die Lohnsteuer 2025 und 2026. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen je nach Angabe hinzu.
- Die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) rechnen wir mit den geltenden Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen. Bei der Krankenkasse wählst Du Deine Kasse oder den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
- Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Den Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibst Du selbst an.
- Jahressonderzahlung, Zulagen, Familienzuschläge, Teilzeit und Zusatzversorgung werden berücksichtigt, soweit der jeweilige Tarifvertrag bzw. das Besoldungsrecht sie vorsieht.
- Die Beispielwerte auf den Gruppen- und Stufen-Seiten nennen ihr Rechenprofil immer mit, zum Beispiel Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer.
Grenzen
Die Ergebnisse sind sorgfältig berechnet, bleiben aber eine Modellrechnung. Individuelle Freibeträge, Sonderregelungen einzelner Arbeitgeber oder besondere Zulagen können abweichen. Verbindlich ist allein Deine Gehalts- bzw. Bezügemitteilung. Alle Angaben ohne Gewähr. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.