Besoldungsrechner Beamte Nordrhein-Westfalen

Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 Stufe 15 Besoldung 2027 (Gesetzentwurf ab 1.1.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. Januar 2027 bis 28. Februar 2027
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Gesetzentwurf der Landesregierung vom 13. Oktober 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 Erfahrungsstufe 15 beträgt laut Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2027 7.870,76 € brutto. Erfahrungsstufe 15 ist die höchste Stufe der Besoldungsgruppe C 2. Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 5.461 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe C 2 Stufe 15
Besoldungstabelle: 01.01.2027 - 28.02.2027
  • Grundgehalt7.870,76 €

Bruttogehalt7.870,76 €

Steuerliche Abzüge-2.409,29 €

  • Lohnsteuer-2.333,42 €
  • Solidaritätszuschlag-75,87 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
5.461,47 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe C 2 der Stufe 15 ein Grundgehalt von 7.870,76 € pro Monat.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 2.409,29 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 2.333,42 €
  • Solidaritätszuschlag: 75,87 €

Nach steuerlichen Abzügen von 2.409,29 € bleiben Dir 5.461,47 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 100 % Grundgehalt

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 69,39 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 30,61 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe C 2 2027 (Gesetzentwurf ab 1.1.)

Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 2027 (Gesetzentwurf ab 1.1.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 14.590,74 €3.598 €55.089 €
Erfahrungsstufe 24.820,54 €3.743 €57.846 €
Erfahrungsstufe 35.051,10 €3.886 €60.613 €
Erfahrungsstufe 45.286,13 €4.030 €63.434 €
Erfahrungsstufe 55.521,05 €4.171 €66.253 €
Erfahrungsstufe 65.756,02 €4.310 €69.072 €
Erfahrungsstufe 75.991,00 €4.447 €71.892 €
Erfahrungsstufe 86.225,99 €4.583 €74.712 €
Erfahrungsstufe 96.460,93 €4.714 €77.531 €
Erfahrungsstufe 106.695,91 €4.839 €80.351 €
Erfahrungsstufe 116.930,89 €4.963 €83.171 €
Erfahrungsstufe 127.165,84 €5.088 €85.990 €
Erfahrungsstufe 137.400,80 €5.212 €88.810 €
Erfahrungsstufe 147.635,79 €5.337 €91.629 €
Erfahrungsstufe 157.870,76 €5.461 €94.449 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 Erfahrungsstufe 15?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 7.870,76 € brutto rund 5.461 € netto im Monat. Das sind 69,4 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 Erfahrungsstufe 15

Zwölf Monatsgehälter ergeben 94.449,12 € Grundgehalt. Netto bleiben im Jahr rund 65.538 €.

Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 Erfahrungsstufe 15 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30,75 statt 41 Wochenstunden (75 %) sind es rund 5.903 € brutto und 4.396 € netto im Monat. Netto sind das 80 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Nordrhein-Westfalen C 2 Erfahrungsstufe 15

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern