Besoldungsrechner Beamte Niedersachsen

Beamte Niedersachsen A 13 Stufe 12 Besoldung 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2026
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Gesetzentwurf vom 1. September 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Niedersachsen A 13 Erfahrungsstufe 12 beträgt laut Gesetzentwurf vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 6.316,68 € brutto. Erfahrungsstufe 12 ist die höchste Stufe der Besoldungsgruppe A 13. Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 4.697 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe A 13 Stufe 12
Besoldungstabelle: 01.01.2026 - 31.03.2026
  • Grundgehalt6.316,68 €

Bruttogehalt6.428,74 €

Zulagen112,06 €

  • allg. Stellenzulage Laufbahngruppe 2112,06 €

Steuerliche Abzüge-1.731,55 €

  • Lohnsteuer-1.727,75 €
  • Solidaritätszuschlag-3,80 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
4.697,19 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe A 13 der Stufe 12 ein Grundgehalt von 6.316,68 € pro Monat.

Hinzu kommen Zulagen in Höhe von 112,06 €. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 6.428,74 €.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 1.731,55 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 1.727,75 €
  • Solidaritätszuschlag: 3,80 €

Nach steuerlichen Abzügen von 1.731,55 € bleiben Dir 4.697,19 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 98,26 % Grundgehalt
  • 1,74 % Zulagen

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 73,07 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 26,93 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe A 13 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.)

Beamte Niedersachsen A 13 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 44.968,30 €3.904 €62.164 €
Erfahrungsstufe 55.181,22 €4.034 €64.719 €
Erfahrungsstufe 65.394,11 €4.162 €67.274 €
Erfahrungsstufe 75.606,97 €4.288 €69.828 €
Erfahrungsstufe 85.748,94 €4.372 €71.532 €
Erfahrungsstufe 95.890,88 €4.454 €73.235 €
Erfahrungsstufe 106.032,81 €4.536 €74.938 €
Erfahrungsstufe 116.174,75 €4.619 €76.642 €
Erfahrungsstufe 126.316,68 €4.697 €78.345 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Niedersachsen A 13 Erfahrungsstufe 12?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 6.428,74 € brutto rund 4.697 € netto im Monat. Das sind 73,1 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Niedersachsen A 13 Erfahrungsstufe 12

Zwölf Monatsgehälter ergeben 75.800,16 € Grundgehalt. Mit der Jahressonderzahlung von rund 1.200 € und den festen Zulagen kommen 78.345 € brutto im Jahr zusammen, netto bleiben rund 57.002 €.

Beamte Niedersachsen A 13 Erfahrungsstufe 12 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30 statt 40 Wochenstunden (75 %) sind es rund 4.822 € brutto und 3.743 € netto im Monat. Netto sind das 80 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Niedersachsen A 13 Erfahrungsstufe 12

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern