Besoldungsrechner Beamte Niedersachsen

Beamte Niedersachsen A 11 Stufe 6 Besoldung 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2026
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Gesetzentwurf vom 1. September 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 6 beträgt laut Gesetzentwurf vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 4.499,10 € brutto. Die nächste Stufe ist Erfahrungsstufe 7 mit 4.664,45 € (+165,35 €). Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 3.611 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe A 11 Stufe 6
Besoldungstabelle: 01.01.2026 - 31.03.2026
  • Grundgehalt4.499,10 €

Bruttogehalt4.611,16 €

Zulagen112,06 €

  • allg. Stellenzulage Laufbahngruppe 2112,06 €

Steuerliche Abzüge-1.000,42 €

  • Lohnsteuer-1.000,42 €
  • Solidaritätszuschlag-0,00 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
3.610,74 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe A 11 der Stufe 6 ein Grundgehalt von 4.499,10 € pro Monat.

Hinzu kommen Zulagen in Höhe von 112,06 €. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 4.611,16 €.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 1.000,42 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 1.000,42 €

Nach steuerlichen Abzügen von 1.000,42 € bleiben Dir 3.610,74 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 97,57 % Grundgehalt
  • 2,43 % Zulagen

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 78,3 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 21,7 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe A 11 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.)

Beamte Niedersachsen A 11 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 34.006,51 €3.293 €50.623 €
Erfahrungsstufe 44.168,36 €3.399 €52.565 €
Erfahrungsstufe 54.333,71 €3.505 €54.549 €
Erfahrungsstufe 64.499,10 €3.611 €56.534 €
Erfahrungsstufe 74.664,45 €3.715 €58.518 €
Erfahrungsstufe 84.774,75 €3.784 €59.842 €
Erfahrungsstufe 94.884,95 €3.853 €61.164 €
Erfahrungsstufe 104.995,23 €3.921 €62.487 €
Erfahrungsstufe 115.105,45 €3.988 €63.810 €
Erfahrungsstufe 125.215,68 €4.055 €65.133 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 6?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 4.611,16 € brutto rund 3.611 € netto im Monat. Das sind 78,3 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 6

Zwölf Monatsgehälter ergeben 53.989,20 € Grundgehalt. Mit der Jahressonderzahlung von rund 1.200 € und den festen Zulagen kommen 56.534 € brutto im Jahr zusammen, netto bleiben rund 44.088 €.

Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 6 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30 statt 40 Wochenstunden (75 %) sind es rund 3.458 € brutto und 2.851 € netto im Monat. Netto sind das 79 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 6

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern