Besoldungsrechner Beamte Niedersachsen

Beamte Niedersachsen A 10 Stufe 5 Besoldung 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2026
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Gesetzentwurf vom 1. September 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 5 beträgt laut Gesetzentwurf vom 1. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 3.965,64 € brutto. Die nächste Stufe ist Erfahrungsstufe 6 mit 4.121,18 € (+155,54 €). Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 3.266 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe A 10 Stufe 5
Besoldungstabelle: 01.01.2026 - 31.03.2026
  • Grundgehalt3.965,64 €

Bruttogehalt4.077,70 €

Zulagen112,06 €

  • allg. Stellenzulage Laufbahngruppe 2112,06 €

Steuerliche Abzüge-811,50 €

  • Lohnsteuer-811,50 €
  • Solidaritätszuschlag-0,00 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
3.266,20 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe A 10 der Stufe 5 ein Grundgehalt von 3.965,64 € pro Monat.

Hinzu kommen Zulagen in Höhe von 112,06 €. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 4.077,70 €.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 811,50 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 811,50 €

Nach steuerlichen Abzügen von 811,50 € bleiben Dir 3.266,20 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 97,25 % Grundgehalt
  • 2,75 % Zulagen

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 80,1 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 19,9 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe A 10 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.)

Beamte Niedersachsen A 10 2026 (Gesetzentwurf ab 1.1.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 23.558,63 €2.995 €45.248 €
Erfahrungsstufe 33.660,38 €3.064 €46.469 €
Erfahrungsstufe 43.812,99 €3.165 €48.301 €
Erfahrungsstufe 53.965,64 €3.266 €50.132 €
Erfahrungsstufe 64.121,18 €3.368 €51.999 €
Erfahrungsstufe 74.282,55 €3.472 €53.935 €
Erfahrungsstufe 84.390,14 €3.541 €55.226 €
Erfahrungsstufe 94.497,73 €3.610 €56.517 €
Erfahrungsstufe 104.605,30 €3.678 €57.808 €
Erfahrungsstufe 114.712,90 €3.746 €59.100 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 5?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 4.077,70 € brutto rund 3.266 € netto im Monat. Das sind 80,1 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 5

Zwölf Monatsgehälter ergeben 47.587,68 € Grundgehalt. Mit der Jahressonderzahlung von rund 1.200 € und den festen Zulagen kommen 50.132 € brutto im Jahr zusammen, netto bleiben rund 39.980 €.

Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 5 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30 statt 40 Wochenstunden (75 %) sind es rund 3.058 € brutto und 2.575 € netto im Monat. Netto sind das 79 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 5

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern