Besoldungsrechner Beamte Niedersachsen

Beamte Niedersachsen A 11 Stufe 12 Besoldung 2026 (Gesetzentwurf ab 1.4.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027
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Gesetzentwurf vom 1. September 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 12 beträgt laut Gesetzentwurf seit dem 1. April 2026 5.361,72 € brutto. Erfahrungsstufe 12 ist die höchste Stufe der Besoldungsgruppe A 11. Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 4.143 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe A 11 Stufe 12
Besoldungstabelle: 01.04.2026 - 28.02.2027
  • Grundgehalt5.361,72 €

Bruttogehalt5.473,78 €

Zulagen112,06 €

  • allg. Stellenzulage Laufbahngruppe 2112,06 €

Steuerliche Abzüge-1.330,92 €

  • Lohnsteuer-1.330,92 €
  • Solidaritätszuschlag-0,00 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
4.142,86 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe A 11 der Stufe 12 ein Grundgehalt von 5.361,72 € pro Monat.

Hinzu kommen Zulagen in Höhe von 112,06 €. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 5.473,78 €.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 1.330,92 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 1.330,92 €

Nach steuerlichen Abzügen von 1.330,92 € bleiben Dir 4.142,86 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 97,95 % Grundgehalt
  • 2,05 % Zulagen

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 75,69 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 24,31 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe A 11 2026 (Gesetzentwurf ab 1.4.)

Beamte Niedersachsen A 11 2026 (Gesetzentwurf ab 1.4.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 34.118,69 €3.366 €51.969 €
Erfahrungsstufe 44.285,07 €3.474 €53.966 €
Erfahrungsstufe 54.455,05 €3.583 €56.005 €
Erfahrungsstufe 64.625,07 €3.690 €58.046 €
Erfahrungsstufe 74.795,05 €3.797 €60.085 €
Erfahrungsstufe 84.908,44 €3.867 €61.446 €
Erfahrungsstufe 95.021,73 €3.937 €62.805 €
Erfahrungsstufe 105.135,10 €4.006 €64.166 €
Erfahrungsstufe 115.248,40 €4.075 €65.526 €
Erfahrungsstufe 125.361,72 €4.143 €66.885 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 12?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 5.473,78 € brutto rund 4.143 € netto im Monat. Das sind 75,7 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 12

Zwölf Monatsgehälter ergeben 64.340,64 € Grundgehalt. Mit der Jahressonderzahlung von rund 1.200 € und den festen Zulagen kommen 66.885 € brutto im Jahr zusammen, netto bleiben rund 50.430 €.

Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 12 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30 statt 40 Wochenstunden (75 %) sind es rund 4.105 € brutto und 3.284 € netto im Monat. Netto sind das 79 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Niedersachsen A 11 Erfahrungsstufe 12

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern