Besoldungsrechner Beamte Niedersachsen

Beamte Niedersachsen A 10 Stufe 10 Besoldung 2026 (Gesetzentwurf ab 1.4.), Brutto & Netto

Gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027
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Gesetzentwurf vom 1. September 2026, noch nicht beschlossen. Quelle

Das monatliche Grundgehalt in Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 10 beträgt laut Gesetzentwurf seit dem 1. April 2026 4.734,25 € brutto. Die nächste Stufe ist Erfahrungsstufe 11 mit 4.844,86 € (+110,61 €). Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon rund 3.759 € netto im Monat. Dein persönliches Netto berechnest Du mit dem Rechner.

Deine Berechnung

Entgeltgruppe und Stufe
Persönliche Angaben
Arbeitszeit
Std.
Zulagen und Sonderzahlungen
€
Steuern

Krankenversicherung
€
Besoldungsgruppe A 10 Stufe 10
Besoldungstabelle: 01.04.2026 - 28.02.2027
  • Grundgehalt4.734,25 €

Bruttogehalt4.846,31 €

Zulagen112,06 €

  • allg. Stellenzulage Laufbahngruppe 2112,06 €

Steuerliche Abzüge-1.087,42 €

  • Lohnsteuer-1.087,42 €
  • Solidaritätszuschlag-0,00 €
  • Kirchensteuer-0,00 €
Netto
3.758,89 €

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Dein persönliches Ergebnis

Als Beamter erhältst Du in der Besoldungsgruppe A 10 der Stufe 10 ein Grundgehalt von 4.734,25 € pro Monat.

Hinzu kommen Zulagen in Höhe von 112,06 €. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 4.846,31 €.

Du wirst in Steuerklasse veranlagt. Insgesamt zahlst Du 1.087,42 € Steuern, die sich wie folgt verteilen:

  • Lohnsteuer: 1.087,42 €

Nach steuerlichen Abzügen von 1.087,42 € bleiben Dir 3.758,89 € netto im Monat.

So setzt sich Dein Einkommen zusammen

Im Diagramm erkennst Du, wie sich Deine Bezüge verteilen:

  • 97,69 % Grundgehalt
  • 2,31 % Zulagen

Das kommt netto bei Dir an:

  • Unterm Strich bleiben Dir 77,56 % Deines Bruttos als Netto
  • Und 22,44 % für Steuern

Alle Stufen der Besoldungsgruppe A 10 2026 (Gesetzentwurf ab 1.4.)

Beamte Niedersachsen A 10 2026 (Gesetzentwurf ab 1.4.): Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
ErfahrungsstufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Erfahrungsstufe 23.663,27 €3.066 €46.504 €
Erfahrungsstufe 33.765,02 €3.134 €47.725 €
Erfahrungsstufe 43.919,75 €3.236 €49.582 €
Erfahrungsstufe 54.076,68 €3.339 €51.465 €
Erfahrungsstufe 64.236,57 €3.443 €53.384 €
Erfahrungsstufe 74.402,46 €3.549 €55.374 €
Erfahrungsstufe 84.513,06 €3.620 €56.701 €
Erfahrungsstufe 94.623,67 €3.689 €58.029 €
Erfahrungsstufe 104.734,25 €3.759 €59.356 €
Erfahrungsstufe 114.844,86 €3.828 €60.683 €

Wie viel netto bleibt in Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 10?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, vor Abzug der privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben von 4.846,31 € brutto rund 3.759 € netto im Monat. Das sind 77,6 % des Bruttos.

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Abgezogen werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung hängt vom Tarif ab und ist hier noch nicht berücksichtigt.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 10

Zwölf Monatsgehälter ergeben 56.811,00 € Grundgehalt. Mit der Jahressonderzahlung von rund 1.200 € und den festen Zulagen kommen 59.356 € brutto im Jahr zusammen, netto bleiben rund 45.854 €.

Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 10 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 30 statt 40 Wochenstunden (75 %) sind es rund 3.635 € brutto und 2.971 € netto im Monat. Netto sind das 79 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu Beamte Niedersachsen A 10 Erfahrungsstufe 10

Angrenzende Gehaltsstufen

Besoldungsvergleich zwischen Bund und Ländern