Basiswissen

Beamte des Bundes Urlaubsanspruch Sonderurlaub, Zusatzurlaub & Ausnahmen bei Schwerbehinderung

Zuletzt geändert am 18.02.2026

Urlaub ist für Beamtinnen und Beamte nicht nur Erholung, sondern auch gesetzlich geregelt. Neben dem klassischen Erholungsurlaub gibt es besondere Formen wie Zusatzurlaub, Sonderurlaub oder Extra-Ansprüche bei Schwerbehinderung.

Damit du den Überblick behältst, findest du hier die wichtigsten Regelungen einfach erklärt.

Wie viel Erholungsurlaub steht Bundesbeamten pro Jahr zu?

Als Beamtin oder Beamter des Bundes hast du einen klar geregelten Anspruch auf Erholungsurlaub. Pro Kalenderjahr stehen dir 30 Urlaubstage zu. Grundlage ist die Erholungsurlaubsverordnung.

Der Erholungsurlaub dient der tatsächlichen Erholung und soll grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden.
(§ 1 EUrlV)

Wann verfällt nicht genommener Erholungsurlaub?

Urlaubstage dürfen nicht unbegrenzt angesammelt werden. Wenn du Urlaub nicht nutzt, verfällt er in der Regel spätestens mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres.

Das bedeutet: Resturlaub aus 2026 muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2027 genommen werden.
(§ 7 Abs. 1 EUrlV)

Welche Ausnahme gilt beim Mindesturlaub nach EU-Recht?

Neben dem deutschen Beamtenrecht gilt auch der europarechtlich garantierte Mindesturlaub. Dieser beträgt 20 Tage pro Jahr.

Wenn dieser Mindesturlaub wegen längerer Dienstunfähigkeit nicht genommen werden konnte, verfällt er nicht schon im Folgejahr, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
(EU-Arbeitszeitrichtlinie, § 7 Abs. 3 EUrlV)

Das ist besonders relevant bei längerer Krankheit oder Reha.

Kann Urlaub für Kinderbetreuung angespart werden?

Grundsätzlich ist eine weitere Übertragung von Erholungsurlaub ausgeschlossen. Eine wichtige Ausnahme besteht aber, wenn Urlaub gezielt angespart wird, um Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen.

Dann kann eine Übertragung über die üblichen Fristen hinaus möglich sein.
(§ 7 Abs. 2 EUrlV)

Wann gibt es Zusatzurlaub bei Schicht- oder Nachtdienst?

Zusatzurlaub ist eine Form des Ausgleichs für besondere Belastungen im Dienst, insbesondere bei Nachtarbeit und wechselnden Dienstzeiten.

Du erhältst pro Kalendermonat einen halben Arbeitstag Zusatzurlaub, wenn du

  • zu wechselnden Zeiten eingesetzt wirst und

  • mindestens 35 Stunden Nachtdienst zwischen 20 Uhr und 6 Uhr leistest.
    (§ 12 Abs. 1 EUrlV)

Was bedeutet Dienst zu wechselnden Zeiten?

Dienst zu wechselnden Zeiten liegt vor, wenn sich die Anfangszeiten deiner Dienste im Monat deutlich verschieben.

Das ist der Fall, wenn mindestens viermal im Monat die Differenz zwischen zwei Dienstbeginnzeiten zwischen sieben und siebzehn Stunden liegt.
(§ 12 Abs. 1 Satz 2 EUrlV)

Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht als anrechenbarer Dienst.

Wie werden Nachtdienststunden übertragen und begrenzt?

Wenn du in einem Monat die 35 Nachtdienststunden nicht erreichst, gehen die Stunden nicht verloren. Sie werden in den Folgemonat übertragen.

Der Übertrag ist allerdings begrenzt auf maximal 70 Stunden.
(§ 12 Abs. 1 Satz 4 bis 5 EUrlV)

Pro Urlaubsjahr werden insgesamt höchstens sechs Tage Zusatzurlaub gewährt.
(§ 12 Abs. 1 Satz 6 EUrlV)

Gibt es eine alternative Berechnung bei weniger Schichtwechsel?

Wenn die Voraussetzungen des regulären Zusatzurlaubs nicht erfüllt sind, gibt es eine zweite Berechnungsmethode.

Dann gilt: Für jeweils 100 geleistete Nachtdienststunden entsteht ein Anspruch auf einen Arbeitstag Zusatzurlaub.
(§ 12 Abs. 2 EUrlV)

Auch hier bleibt die Jahresobergrenze bei sechs Tagen.

Wie wirkt sich Teilzeit auf den Zusatzurlaub aus?

Bei Teilzeitbeschäftigung werden die erforderlichen Nachtdienststunden anteilig reduziert. Maßstab ist das Verhältnis deiner Arbeitszeit zur regelmäßigen Vollzeit.

Der Zusatzurlaub wird dabei nach Stunden berechnet und anschließend umgerechnet.
(§ 12 Abs. 3 EUrlV)

Gibt es Zusatzurlaub wegen Alters?

Ja. Zusatzurlaub kann sich mit zunehmendem Alter erhöhen.

Im Urlaubsjahr der Vollendung des 50. Lebensjahres gibt es einen zusätzlichen Tag.
Im Urlaubsjahr der Vollendung des 60. Lebensjahres kommt ein weiterer Tag hinzu.
(§ 12 Abs. 5 EUrlV)

Was ist Heimaturlaub bei schwierigen Dienstorten?

Wer an Dienstorten mit besonders schwierigen Lebens und Arbeitsbedingungen eingesetzt ist, kann Anspruch auf Zusatzurlaub nach der Heimaturlaubsverordnung haben.

Das betrifft vor allem Auslandsverwendungen. Federführend zuständig ist das Auswärtige Amt. (HUrlV)

Wie viel Zusatzurlaub gibt es bei Schwerbehinderung?

Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte erhalten bis zu fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.

Voraussetzung ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 GdB
(§ 208 SGB IX)

Dieser Zusatzurlaub ist ein gesetzlicher Ausgleich und gilt unabhängig von Schichtdienst oder anderen Belastungen.

Wann wird Sonderurlaub gewährt?

Sonderurlaub ist Urlaub für besondere Einzelfälle, die nicht durch Erholungsurlaub abgedeckt sind. Grundlage ist die Sonderurlaubsverordnung.

Entscheidend ist, ob der Sonderurlaub mit oder ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt wird.
(SUrlV)

Wann gibt es Sonderurlaub mit Bezügen?

Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge ist möglich, etwa für

  • bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten

  • kirchliche Zwecke

  • sportliche Veranstaltungen

  • persönliche Anlässe

Ob ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Anlass und der dienstlichen Situation ab.
(SUrlV)

Wann wird Sonderurlaub ohne Bezüge gewährt?

In bestimmten Fällen wird Sonderurlaub nur unter Wegfall der Besoldung bewilligt, zum Beispiel bei Tätigkeiten

  • in zwischenstaatlichen Einrichtungen

  • in EU Institutionen

  • im Rahmen eines Freiwilligendienstes

Während dieser Zeit ruht die Besoldung.
(SUrlV)

FAQ Urlaub bei Bundesbeamten