Besoldung Rheinland-Pfalz 2026-2028: neue Regeln im Überblick LBVAnpG 2026/2027/2028
Wie viel mehr Geld bekommst Du als Beamtin oder Beamter in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren? Das Land hebt die Besoldung und die Versorgung in drei Stufen an: zum 1. April 2026, zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028. Grundlage ist das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028). In diesem Ratgeber zeigen wir Dir die wichtigsten Erhöhungen, Unterschiede und Besonderheiten bei Mehrarbeitsvergütung, Unfallausgleich, Zulagen, Anwärterbezügen und Versorgung. Jeweils mit dem Vorjahreswert zum Vergleich, damit Du die Entwicklung Jahr für Jahr ablesen kannst.
Status dieses Ratgebers: Die hier dargestellten Beträge beruhen auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Stand: 9. Juni 2026). Das Gesetz ist noch nicht verkündet. Solange der Landtag nicht endgültig zugestimmt hat, können sich einzelne Werte und Stichtage noch ändern.
Das Wichtigste in Kürze
Die Besoldung in Rheinland-Pfalz steigt linear in drei Schritten: um 3,3 Prozent zum 1. April 2026, um 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Anwärterinnen, Anwärter und Referendare bekommen feste Erhöhungsbeträge: +60 Euro, noch einmal +60 Euro und zuletzt +30 Euro.
Die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtdienst steigen 2026 nicht nur linear, sondern werden deutlich angehoben (Wechselschicht von 102,26 Euro auf 200 Euro).
Mehrarbeitsvergütung, Unfallausgleich, Erschwerniszulagen und die Versorgungsbezüge nehmen an den drei linearen Schritten teil.
Die Erhöhungen gelten ebenso für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie für den kommunalen Bereich.
1. Besoldungsanpassung in Rheinland-Pfalz im Überblick für 2026–2028
Die Anpassung folgt der Tarifeinigung für die Länder vom 14. Februar 2026 und wird in drei linearen Schritten auf die Beamtenbesoldung übertragen.
Stichtag | Höhe |
|---|---|
1. April 2026 | + 3,3 % |
1. März 2027 | + 2,0 % |
1. Januar 2028 | + 1,0 % |
Gut zu wissen: Fast alle Bestandteile Deiner Bezüge folgen genau diesen drei Prozentschritten, vom Grundgehalt über die Amtszulagen bis zum Familienzuschlag. Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen, die nicht linear laufen: die festen Erhöhungsbeträge für Anwärter und Referendare und die Sonderanhebung der Schicht- und Wechselschichtzulage. Beide stellen wir Dir weiter unten gesondert vor.
2. Mehrarbeitsvergütung LMVergVO Abs. 1 in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Für angeordnete Mehrarbeit zahlt das Land einen festen Betrag je Stunde, der sich nach Deiner Besoldungsgruppe richtet. Geregelt ist das in § 4 Abs. 1 der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung (LMVergVO). Diese Stundensätze nehmen an der allgemeinen Besoldungsanpassung teil und steigen deshalb in den drei bekannten Stufen: zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 noch einmal um 1,0 Prozent.
Besoldungsgruppe | Laufbahn | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|---|
A 5 bis A 8 | mittlerer Dienst | 18,05 € | 18,65 € | 19,02 € | 19,21 € |
A 9 bis A 12 | gehobener Dienst | 24,75 € | 25,57 € | 26,08 € | 26,34 € |
A 13 bis A 16 | höherer Dienst | 34,11 € | 35,24 € | 35,94 € | 36,30 € |
Wichtig: Eine Mehrarbeitsvergütung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Mehrarbeit muss angeordnet oder genehmigt sein, aus dienstlichen Gründen nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können und mehr als fünf Stunden im Kalendermonat betragen. Vergütet werden höchstens 480 Mehrarbeitsstunden im Kalenderjahr.
Gut zu wissen: Der Stundensatz der Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 gilt auch für Beamtinnen und Beamte der Landesbesoldungsordnung C (kw) (§ 4 Abs. 2 LMVergVO). Für die Polizei gibt es in Rheinland-Pfalz keinen eigenen Mehrarbeitssatz. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden nach denselben Stundensätzen ihrer Besoldungsgruppe vergütet.
2.1 Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte LMVergVO in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Für Lehrkräfte gilt im Schuldienst ein eigener Satz. Anders als bei den übrigen Beamtinnen und Beamten wird die Mehrarbeit nicht je Zeitstunde, sondern je Unterrichtsstunde vergütet (§ 4 Abs. 3 LMVergVO). Die Höhe richtet sich nicht nach der Schulart, sondern nach dem Einstiegsamt der Lehrkraft. Auch diese Sätze nehmen an den drei linearen Anpassungsschritten teil.
Einstiegsamt | Wer ist gemeint | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|---|
bis A 11 (Nr. 1) | Lehramt mit Einstiegsamt bis A 11 | 23,05 € | 23,81 € | 24,29 € | 24,53 € |
A 12 (Nr. 2) | Lehramt mit Einstiegsamt A 12 | 28,51 € | 29,45 € | 30,04 € | 30,34 € |
A 13 (Nr. 3) | Lehramt mit Einstiegsamt A 13, ohne Allgemeine Zulage | 33,90 € | 35,02 € | 35,72 € | 36,08 € |
A 13 + Zulage (Nr. 4) | Lehramt mit Einstiegsamt A 13 und Anspruch auf die Allgemeine Zulage | 39,57 € | 40,88 € | 41,70 € | 42,12 € |
Wichtig: Die Beträge gelten je Unterrichtsstunde, nicht je Zeitstunde. Bei der Ermittlung der Mehrarbeit im Schuldienst gelten besondere Umrechnungen. So zählen zum Beispiel drei Unterrichtsstunden als fünf Stunden (§ 6 Abs. 2 LMVergVO).
3. Unfallausgleich LBeamtVG § 44 Abs. 1 in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Hast Du durch einen Dienstunfall einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten, steht Dir ein monatlicher Unfallausgleich zu. Geregelt ist er in § 44 Abs. 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG). Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Als Versorgungsbezug nimmt der Unfallausgleich an den Anpassungen der Versorgung teil und steigt deshalb 2026 um 3,3 Prozent, 2027 um 2,0 Prozent und 2028 um 1,0 Prozent. In Rheinland-Pfalz beginnt die Staffel bei einer MdE von 30 Prozent.
MdE | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|
30 % | 188,99 € | 195,23 € | 199,13 € | 201,12 € |
40 % | 257,51 € | 266,01 € | 271,33 € | 274,04 € |
50 % | 343,72 € | 355,06 € | 362,16 € | 365,78 € |
60 % | 437,67 € | 452,11 € | 461,15 € | 465,76 € |
70 % | 606,76 € | 626,78 € | 639,32 € | 645,71 € |
80 % | 732,76 € | 756,94 € | 772,08 € | 779,80 € |
90 % | 880,86 € | 909,93 € | 928,13 € | 937,41 € |
100 % | 984,75 € | 1.017,25 € | 1.037,60 € | 1.047,98 € |
Wichtig: Eine um 5 Prozent geringere MdE wird vom jeweils höheren Zehnergrad mit umfasst. Eine MdE von 35 Prozent wird also wie 40 Prozent behandelt.
3.1. Unfallausgleich: Zuschlag für Schwerbeschädigte ab 65 Jahren (LBeamtVG § 44)
Bist Du schwerbeschädigt und hast das 65. Lebensjahr vollendet, erhöht sich Dein Unfallausgleich zusätzlich. Dieser Zuschlag kommt zum Grundbetrag aus der Tabelle oben obendrauf und steigt in denselben drei Schritten.
MdE | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|
50 % und 60 % | 38,69 € | 39,97 € | 40,77 € | 41,18 € |
70 % und 80 % | 47,53 € | 49,10 € | 50,08 € | 50,58 € |
ab 90 % | 58,57 € | 60,50 € | 61,71 € | 62,33 € |
4. Anwärterbezüge und Referendare LBesG in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Anders als bei der übrigen Besoldung steigt der Anwärtergrundbetrag nicht prozentual, sondern um feste Beträge. Zum 1. April 2026 kommen 60 Euro dazu, zum 1. März 2027 noch einmal 60 Euro und zum 1. Januar 2028 weitere 30 Euro. Über alle drei Schritte erhöht sich Dein Anwärtergrundbetrag damit um 150 Euro im Monat.
Einstiegsamt | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|
A 5 bis A 8 | 1.511,65 € | 1.571,65 € | 1.631,65 € | 1.661,65 € |
A 9 bis A 11 | 1.567,85 € | 1.627,85 € | 1.687,85 € | 1.717,85 € |
A 12 | 1.713,55 € | 1.773,55 € | 1.833,55 € | 1.863,55 € |
A 13 | 1.746,71 € | 1.806,71 € | 1.866,71 € | 1.896,71 € |
A 13 + Allg. Zulage | 1.783,13 € | 1.843,13 € | 1.903,13 € | 1.933,13 € |
Gut zu wissen: Dieselbe Festbetragslogik gilt für die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Der monatliche Grundbetrag steigt ebenfalls um 60 Euro, 60 Euro und 30 Euro.
Wer | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|
Grundbetrag Unterhaltsbeihilfe Rechtsreferendare | 1.614,86 € | 1.674,86 € | 1.734,86 € | 1.764,86 € |
5.1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten LErschwZulVO § 4 Abs. 1 in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Arbeitest Du nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen, steht Dir eine Erschwerniszulage zu. Diese Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist in § 4 Abs. 1 der Landeserschwerniszulagenverordnung (LErschwZulVO) geregelt und wird je geleisteter Stunde gezahlt. Auch sie nimmt an den drei linearen Anpassungsschritten teil. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann Du Dienst leistest.
Zeitraum (§ 3 Abs. 2) | Wann? | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|---|
Nr. 1 | Sonn- und Feiertage, besondere Samstage nach 12 Uhr | 4,10 € | 4,24 € | 4,32 € | 4,36 € |
Nr. 2 | übrige Samstage von 13 bis 20 Uhr | 1,15 € | 1,19 € | 1,21 € | 1,22 € |
Nr. 3 | Nachtdienst zwischen 20 und 6 Uhr | 2,11 € | 2,18 € | 2,22 € | 2,24 € |
Wichtig: Die Zulage gibt es erst, wenn Du mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zu ungünstigen Zeiten herangezogen wirst. Reine Rufbereitschaft und Reisezeiten bei Dienstreisen zählen nicht dazu.
5.2 Schicht- und Wechselschichtzulage LErschwZulVO § 13 in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtdienst (§ 13 LErschwZulVO) werden 2026 nicht linear erhöht, sondern deutlich angehoben. Hintergrund ist die Übertragung der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026. Die Wechselschichtzulage springt dabei von 102,26 Euro auf 200 Euro im Monat. Die Schichtzulage wird in drei Stufen davon abgeleitet (60, 45 und 35 Prozent von 200 Euro).
Zulage | Worum geht es | 2025 | 2026 ab 1.4. |
|---|---|---|---|
Wechselschichtzulage | ständiger Wechselschichtdienst | 102,26 € | 200,00 € |
Schichtzulage Stufe 1 | 60 % der Wechselschichtzulage | 61,36 € | 120,00 € |
Schichtzulage Stufe 2 | 45 % der Wechselschichtzulage | 46,02 € | 90,00 € |
Schichtzulage Stufe 3 | 35 % der Wechselschichtzulage | 35,79 € | 70,00 € |
Wichtig: Dies ist eine einmalige Sonderanhebung zum 1. Juli 2026, keine lineare Anpassung. Der Entwurf sieht für diese Zulage keine weitere Änderung in den Jahren 2027 und 2028 vor. Der ab 2026 geltende Betrag bleibt damit zunächst bestehen.
6. Versorgungsbezüge und Zuschläge LBeamtVG in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Profitierst Du als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger ebenfalls von der Anpassung? Ja. Die Erhöhungen werden wirkungsgleich auf die Versorgung übertragen. Auch die Versorgungsbezüge steigen also zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent, zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. An diesen Schritten nehmen ebenso die familienbezogenen Zuschläge teil.
Das betrifft den Kindererziehungszuschlag, den Kindererziehungsergänzungszuschlag, den Kinderzuschlag, den Pflegezuschlag und den Kinderpflegeergänzungszuschlag nach den §§ 66 bis 69 LBeamtVG. Als Versorgungsbezüge nach § 3 LBeamtVG nehmen sie an den allgemeinen Anpassungen teil (§ 4 LBeamtVG).
Wie hoch die einzelnen Zuschläge ausfallen, zeigt die folgende Tabelle.
Zuschlag | 2025 | 2026 ab 1.4. | 2027 ab 1.3. | 2028 ab 1.1. |
|---|---|---|---|---|
Kindererziehungszuschlag (§ 66 Abs. 1) | 3,29 € | 3,40 € | 3,47 € | 3,50 € |
Kindererziehungsergänzungszuschlag a (§ 66 Abs. 6 Nr. 1a) | 1,12 € | 1,16 € | 1,18 € | 1,19 € |
Kindererziehungsergänzungszuschlag b (§ 66 Abs. 6 Nr. 1b) | 0,79 € | 0,82 € | 0,84 € | 0,85 € |
Kinderzuschlag, erste 36 Monate (§ 67) | 2,22 € | 2,29 € | 2,34 € | 2,36 € |
Kinderzuschlag, jeder weitere Monat (§ 67) | 1,12 € | 1,16 € | 1,18 € | 1,19 € |
Pflegezuschlag (§ 68 Abs. 1) | 2,62 € | 2,71 € | 2,76 € | 2,79 € |
Kinderpflegeergänzungszuschlag (§ 68 Abs. 3) | 1,12 € | 1,16 € | 1,18 € | 1,19 € |
7. Familienzuschlag LBesG § 41 in Rheinland-Pfalz für 2026–2028
Steigt auch der Familienzuschlag? Grundsätzlich ja, denn er nimmt an den drei linearen Anpassungsschritten teil. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme, die Du kennen solltest. Der Erhöhungsbetrag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBesG) wird seit 2022 nicht mehr linear angepasst.
Das hat einen verfassungsrechtlichen Hintergrund. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 muss der Abstand zur Grundsicherung für das dritte Kind nach einer eigenen Systematik berechnet werden. Deshalb wurde dieser Betrag bereits zweimal deutlich angehoben und liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 726 Euro je Kind.
8. Verfassungsmäßige Mindestbesoldung und Besoldungsindex in Rheinland-Pfalz
Ist die Besoldung in Rheinland-Pfalz noch verfassungskonform? Nach dem Gesetzentwurf ja. Der Gesetzgeber weist nach, dass die Mindestbesoldung gewahrt bleibt und der Abstand der Nettoalimentation zur sogenannten Prekaritätsschwelle ausreichend groß ist. Die drei Anpassungsschritte stärken diesen Abstand zusätzlich.
Neu im Entwurf ist außerdem eine Klarstellung im Leitbild der Besoldung. Der Besoldung liegt künftig ausdrücklich das Leitbild einer Doppelverdienerfamilie zugrunde. Damit greift der Gesetzgeber die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation auf und schreibt sie fort.
9. Häufige Fragen zur Besoldungsanpassung in Rheinland-Pfalz (FAQ)
Ab wann gilt die neue Besoldung in Rheinland-Pfalz?
Die erste Erhöhung um 3,3 Prozent gilt ab dem 1. April 2026. Es folgen 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Im Jahr 2025 ändert sich noch nichts.
Um wie viel steigt die Besoldung insgesamt?
Über alle drei Schritte summiert sich die lineare Erhöhung auf rund 6,4 Prozent. Die genaue Wirkung hängt von Deiner Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab.
Bekommt die Polizei eine eigene Mehrarbeitsvergütung?
Nein. In Rheinland-Pfalz gibt es keinen gesonderten Mehrarbeitssatz für die Polizei. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden nach den allgemeinen Stundensätzen ihrer Besoldungsgruppe nach § 4 Abs. 1 LMVergVO vergütet.
Profitieren auch Pensionärinnen und Pensionäre von der Erhöhung?
Ja. Die Anpassungen werden wirkungsgleich auf die Versorgungsbezüge übertragen. Auch der Unfallausgleich und die familienbezogenen Zuschläge steigen entsprechend.
Gelten die Erhöhungen auch für Anwärter und Referendare?
Ja, allerdings als Festbetrag statt prozentual. Der Anwärtergrundbetrag und die Unterhaltsbeihilfe der Rechtsreferendare steigen um 60 Euro, noch einmal 60 Euro und zuletzt 30 Euro.