TVöD 2026: Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage Alle Infos zu Anspruch, Regeln, Gültigkeit und Beispiele
Mit dem Tarifabschluss 2025 wird im TVöD ein neues Wahlmodell eingeführt als Ergänzung des § 29 der Arbeitszeitbefreiung. Dieser Paragraph wird erweitert
für den TVöD Bund wird der § 29a das " Zeit-statt-Geld-Wahlmodell" und
für TVöD VKA § 29a die "Teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung“.
Du kannst ab 2027 bis zu drei freie Tage bekommen, indem du einen Teil deiner Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD (Bund | VKA) umtauschst. Wie das funktioniert, wer teilnehmen darf und was du beachten musst, erklären wir dir Schritt für Schritt.
1. Wie funktioniert die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage?
Das Modell erlaubt dir, Teile deiner Jahressonderzahlung in volle Freistellungstage umzuwandeln. Rechtsgrundlage ist § 29a TVöD (Bund | VKA).
Wichtig für dich:
Maximal drei Tauschtage sind möglich.
Nur volle Tage können verlangt werden
Du kannst nur teilnehmen, wenn du im laufenden Jahr mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung bekommst (§ 29a Abs. 1 TVöD Bund).
Der Antrag muss bis spätestens 1. September in Textform beim Arbeitgeber eingehen und du musst die genaue Anzahl der gewünschten Tage angeben.
2. Wer kann das Zeit gegen Geld Modell nutzen?
Die Regelung gilt für Teil- und Vollzeitbeschäftigte der Bereiche TVöD Bund, TVöD VKA, TVöD BT-V, TVöD-BT-S, TVöD-BT-F und TVöD-BT-E Die Beschäftigten können einen Teil der Jahressonderzahlung bzw. Sparkassensonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln können. Die Berechnung für den Wert der freien Tage erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD).
Der Bereich TVöD SuE hat ein ähnliches Modell und kann über die Umwandlungstage ihre SuE Zulage eintauschen gegen Zeit. Die Regelung unterscheidet sich von dieser und ist auch zu differenzieren von den Regenerationstagen im Bereich TVöD SuE.
Die Bereiche BT-K (Krankenhäuser) und BT-P (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) können die Umwandlungsmöglichkeit von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu 3 freie Tage nicht in Anspruch nehmen.
3. Wie wird der Wert eines Tauschtages berechnet?
Die Höhe eines Tauschtags ergibt sich aus einer Entgeltformel auf Stundenbasis nach § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD. Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt nach § 20 Abs. 3 TVöD (Bund | VKA).
So ermittelst du den Umwandlungsbetrag für dich:
Stundenumfang ermitteln:
Wöchentliche Arbeitszeit ÷ Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche = Stunden eines Tauschtags. (§ 29a Protokollerklärung).Stundenentgelt bestimmen:
Durchschnittliches Monatsentgelt ÷ (4,348 × Wochenarbeitszeit) = Stundenentgelt.(§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD).Umwandlungsbetrag = Stunden × Stundenentgelt x gewünschte Tauschtage, die von deiner Jahressonderzahlung abgezogen werden (§ 29a Abs. 2 TVöD Bund).
Das Ergebnis hängt also ganz individuell von deiner Entgeltgruppe, deiner tatsächlichen Arbeitszeit und deinen Arbeitstagen pro Woche ab.
Dein Stundenentgelt bei Vollzeit kannst du in der jeweiligen Tabelle für TVöD Bund und TVöD VKA ablesen.
3a. Was kostet dich ein Tauschtag ?
In der Tabelle haben wir für TVöD Bund berechnet wie groß die Spannbreite zwischen Entgeltgruppen ist für einen Tauschtag.
TVöD Bund 2026 | Regulär 39 Stunden | 5 Tage
Auf Basis des vollen Jahressonderzahlungsanspruch
bei Lohnsteuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder
EG | Brutto-Preis pro Tag | Netto-Kosten pro Tag |
|---|---|---|
E 15 Stufe 3 | 305,14 € | ≈ 159 € |
E 12 Stufe 3 | 246,56 € | ≈ 148 € |
E 9a Stufe 3 | 183,14 € | ≈ 97 € |
E 5 Stufe 3 | 158,65 € | ≈ 86 € |
In unserem großen Vergleichs-Rechner, kannst du dir die Auswirkungen auf dein Netto anschauen, wenn du 1 bis 3 Tage umwandelst möchtest.
Unser Vergleich Rechner am verwendeten Beispiel EG 12 Stufe 3
1. Spalte kein Tauschtag
2. Spalte ein Tauschtag
3. Spalte zwei Tauschtage

4. Ab wann kannst du die ersten Tauschtage beantragen?
Die Tarifänderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Der erste mögliche Inanspruchnahmezeitraum beginnt nach der Umwandlung der Sonderzahlung 2026 also frühestens ab dem 04.01.2027. Der Zeitraum für die Nutzung beginnt im Kalenderjahr nach der Umwandlung (§ 29a Abs. 3 TVöD Bund).
Beispiel:
Du stellst deinen
Antrag bis spätestens 1. September 2026
Abzug mit der Jahressonderzahlung Ende 2026
Nutzung der freien Tage ab 2027
Bei der Planung gilt: Dein Arbeitgeber soll deine Wunschtermine berücksichtigen, außer es sprechen dringende dienstliche/betriebliche Gründe dagegen (§ 29a Abs. 3 Satz 2 TVöD).
4a. Rechenbeispiel für EG 12 Stufe 3 (Bund)
Beispiel auf Grundlage der Berechnungsvorschriften aus § 29a Abs. 2 TVöD Bund und § 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD.
Entgeltgruppe: EG 12 Stufe 3
Monatsentgelt 2026: 5.359,50 € brutto
Arbeitszeit: 39 Stunden pro Woche
Arbeitstage: 5-Tage-Woche
Gewünschte Tauschtage: 2 Tage
Stunden pro Tauschtag ermitteln
39 Wochenstunden ÷ 5 Arbeitstage
→ 7,8 Stunden pro TauschtagStundenentgelt berechnen (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD)
Monatsentgelt ÷ (4,348 × Wochenarbeitszeit)Rechnung:
5.359,50 € ÷ (4,348 × 39)
= 5.359,50 € ÷ 169,572
≈ 31,61 € pro StundeWert eines Tauschtags berechnen
7,8 Stunden × 31,61 € x 2 Tauschtage
= 493,12 € für 2 Tage
→ Die Höhe der Minderung der Jahressonderzahlung beträgt 493,12 € für 2 Tauschtage in EG 12 Stufe 3
In EG 12 Stufe 3 kostet
1 Tauschtag - 246,52 € brutto
2 Tauschtage - 493,12 € brutto
3 Tauschtage - 739,56 € brutto
4b. Wie wirkt sich die Minderung auf dein Netto aus?
Wenn du in Steuerklasse I bist, keine Kinder hast und keine Kirchensteuer zahlst, bedeutet das:
Bei Abzug von 493,12 € brutto von der Jahressonderzahlung ergibt sich ein Nettoeffekt von etwa 198 € für das Jahr 2026 für 2 freie Tage.
5. Was bedeutet es für deine Jahressonderzahlung, wenn du die Tauschtage doch nicht nehmen kannst?
Ja, unter der Bedingung, dass einer der beanspruchten Tage wegen
ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit oder
dringender dienstlicher/betrieblicher Gründe
nicht stattfinden kann, erfolgt keine Minderung der Jahressonderzahlung für diesen Tag (Regelung im Einigungspapier 2025).
In beiden Fällen darfst du den Tag innerhalb des Zeitraums verschieben, sofern es organisatorisch möglich ist. Die Verschiebung ist nur möglich, wenn es die betrieblichen Abläufe zulassen.
6. Wie viele Tauschtage kannst du überhaupt mit Teilzeit verlangen?
Wie viele Tage du aus deiner Jahressonderzahlung in Freizeit umwandeln darfst, hängt davon ab, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.
Die Grundregel ist einfach:
Arbeitest du an drei oder mehr Tagen pro Woche, kannst du bis zu drei Tauschtage wählen.
Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind maximal zwei Tauschtage drin.
Hast du nur einen festen Arbeitstag pro Woche, bleibt es bei einem Tauschtag.
Entscheidend ist nicht deine Stundenzahl, sondern die Anzahl deiner durchschnittlichen, wöchentlichen Arbeitstage.
Wenn du nicht jede Woche gleich viele Tage arbeitest, wird ein Durchschnitt gebildet. Dafür werden die Arbeitstage addiert und durch die Anzahl der Wochen geteilt.
Wichtig: Ergibt sich dabei eine Nachkommastelle, wird diese einfach gestrichen. Es wird immer abgerundet.
Es zählen also nur volle Arbeitstage
6a. Beispiel & Tipp bei Teilzeit
Du arbeitest zunächst wie im ersten Beispiel im Wechsel zwei und drei Tage pro Woche. Ab dem 1. September steigst du wieder auf Vollzeit mit fünf Arbeitstagen um.
Im Juli erklärst du bereits, dass du einen Teil deiner Jahressonderzahlung umwandeln willst.
Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. September des laufenden Jahres. Zu diesem Zeitpunkt arbeitest du wieder an fünf Tagen pro Woche.
Ergebnis: Du darfst bis zu drei Tauschtage verlangen, obwohl du bei Abgabe deiner Erklärung noch in Teilzeit warst.
Dasselbe würde gelten, wenn du zwar in Teilzeit bleibst, deine Arbeitszeit aber künftig auf mindestens drei Arbeitstage pro Woche verteilst.
Entscheidend ist, wie viele Tage pro Woche am maßgeblichen Stichtag vereinbart sind, nicht zwingend deine frühere Arbeitsverteilung.
Tipp: Umso mehr Stunden du am Tag arbeitest, umso teurer ist der freie Tage für dich. Demnach ist es vorteilhafter an mehr Tagen weniger Stunden zu arbeiten.
Am Beispiel Teilzeit EG 12 Stufe 3 - höhere Kosten bei weniger Arbeitstagen
Teilzeit 82% | Arbeitstage p. Woche | Stunden p. Tauschtag | Wert des Tauschtags |
|---|---|---|---|
32 h/Woche | 5 | 6,4 | 202,24 € |
32 h/Woche | 4 | 8 | 252,80 € |
7. Bekommst du dein Geld zurück, wenn deine Tauschtage verfallen?
Wenn du dich für das Zeit gegen Geld Modell entscheidest, wandelst du einen Teil deines Entgelts in freie Tage um. Das senkt in diesem Moment deine Steuerlast und deine Sozialabgaben. Gleichzeitig zahlst du aber auch etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung und in die Zusatzversorgung ein. Deine späteren Ansprüche fallen dadurch minimal geringer aus.
Wichtig: TVöD Bund und TVöD VKA unterscheiden sich deutlich, wenn du die vereinbarten Tauschtage nicht rechtzeitig nimmst.
Beim TVöD Bund ist ausdrücklich geregelt, dass nicht genommene Tauschtage nach Ablauf des vorgesehenen Zeitraums verfallen, dir aber ein finanzieller Ausgleich zusteht. Du bekommst also den Gegenwert der offenen Tage ausgezahlt. (§ 29a [Bund] Abs. 4)
Der Arbeitgeber muss dir diesen Betrag bis spätestens 31. März des Folgejahres auszahlen.
Im Bereich des TVöD VKA ist das anders. Dort verfallen die Tauschtage ersatzlos, wenn sie nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums genommen werden. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen (Lesefassung § 29a [VKA] Abs. 4 Satz 2). Zwar kann eine Ersatzfreistellung bis zum 31.12. erfolgen, findet diese jedoch nicht statt, geht der Anspruch endgültig verloren.
8. Bis wann gilt diese neue Regelung?
Die Tarifparteien können das Wahlmodell frühestens zum 31.12.2029 kündigen. Es ist also zunächst für mehrere Jahre angelegt.
9. FAQ zu den Voraussetzungen und Details des Zeit statt Geld Modells | Teilweise Umwandlung der Jahresssonderzahlung
Wer hat Anspruch auf das Zeit statt Geld Modell?
Beschäftigte, des TVöD Bund, TVöD VKA und die unter die Besonderen Teile Verwaltung (BT-V), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) fallen, wenn diese Beschäftigten, die im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf mindestens fünf Zwölftel der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD haben
Bis wann muss der Antrag abgegeben werden?
Spätestens am 1. September des laufenden Jahres, in Textform (§ 29a Abs. 1 Satz 3 TVöD Bund).
Der Antrag muss in Textform sein und die Angabe der gewünschten Anzahl an vollen Freistellungstagen beinhalten.
Wie wird die Höhe die Tauschtage berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Stundenbasis, wobei das durchschnittliche monatliche Entgelt nach § 20 Abs. 3 TVöD als Bemessungsgrundlage dient.
Wie viele Tage kann ich maximal umwandeln?
Bis zu drei volle Tauschtage, aber nie mehr als deine regelmäßigen Arbeitstage pro Woche (§ 29a Abs. 1 TVöD Bund). Wobei die wöchentliche Anzahl der Arbeitstage bei Teilzeit nicht überschritten werden darf.
Wann kann ich die freien Tage nutzen?
Immer im Kalenderjahr nach der Umwandlung (§ 29a Abs. 3 TVöD Bund | VKA).
Was passiert, wenn ich an einem Tauschtag krank werde?
Dann tritt keine Minderung der Jahressonderzahlung ein, wenn du die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich meldest und ein ärztliches Attest vorlegst (Einigungspapier 2025; § 29a Abs. 3 Buchst. a TVöD).
Kann der Arbeitgeber meinen gewünschten Termin ablehnen?
Ja, aber nur bei dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründen (§ 29a Abs. 3 Satz 2 TVöD).
Bekomme ich Geld zurück, wenn Tauschtage verfallen?
Nur beim TVöD Bund. Für jeden nicht genommenen Tauschtag gibt es automatisch einen Ausgleich in Höhe des Umwandlungsbetrags, spätestens bis 31. März des Folgejahres (§ 29a Abs. 4 TVöD).
Im TVöD VKA entfällt der Anspruch ersatzlos, wenn du den Tag nicht mehr verschieben kannst.