Regenerationstage im Sozial- und Erziehungsdienst das Wichtigste auf einen Blick
Wenn du im Sozial- und Erziehungsdienst arbeitest, hast du Anspruch auf sogenannte Regenerationstage. Diese zusätzlichen freien Tage sollen dir etwas Ausgleich geben und funktionieren etwas anders als der klassische Erholungsurlaub. Hier findest du einen kompakten Überblick, damit du weißt, wie viele Tage dir zustehen, wie du sie beantragst und was in Sonderfällen gilt.
Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte.
1. Was sind Regenerationstage eigentlich?
Für Beschäftigte im SuE-Bereich gibt es zusätzlich zum Urlaub tariflich gesicherte freie Tage. Die Grundlage liegt in den Sonderregelungen des TVöD, unter anderem in Anlage D.12 und § 3.2a TVöD-B.
Wichtig: Es handelt sich um eigene Freistellungstage. Diese Tage sind kein gewöhnlicher Urlaub, sondern eine zusätzliche Form der Arbeitsbefreiung.
2. Wer hat Anspruch auf Regenerationstage?
Den Anspruch haben alle, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung eingruppiert sind. Dazu gehören die klassischen S-Entgeltgruppen.
Nicht immer einbezogen sind z. B. bestimmte Hilfskräfte oder Auszubildende. Das hängt von den individuellen Tätigkeiten und tariflicher Einordnung ab.
3. Wie viele Regenerationstage bekommst du?
Nicht die Wochenstunden sind entscheidend, sondern die Frage: An wie vielen Tagen arbeitest du pro Woche?
Arbeitsverteilung | Anzahl RT pro Jahr |
5 Tage/Woche | 2 Tage |
4 Tage/Woche | meist 2 Tage |
3 Tage/Woche | 1 Tag |
2 Tage/Woche | 1 Tag |
1 Tag/Woche | kein Anspruch |
Der Stichtag ist der Zeitpunkt, an dem du den Antrag stellst.
Wartezeitregel
Hast du im Jahr weniger als vier Monate Entgeltanspruch (z. B. unbezahlte Freistellung/ Urlaub), entsteht i.d.R. nur Anspruch auf ein Regenerationstag. Zeiten von Lohnfortzahlung, etwa bei Krankheit, zählen in der Regel mit.
Rechnet man alles zusammen, können sich seit 2023 bis zu 34 freie Tage pro Jahr ergeben: regulärer Urlaub, zwei Entlastungstage sowie maximal zwei Tage durch Umwandlung der SuE-Zulage.
4. Was passiert, wenn sich deine Arbeitstage ändern?
Die Lage deiner Arbeitstage ist der Dreh- und Angelpunkt. Ändert sich die Verteilung während des Jahres etwa von fünf auf drei Tage, so wirkt sich das direkt auf deinen Anspruch aus. Ein bereits entstandener zweiter RT kann dadurch wegfallen.
5. Wie beantrage ich Regenerationstage?
Der Antrag ist unkompliziert aber fristgebunden. Eine kurze Mail reicht vollkommen.
Form: Textform | ein Musterantrag findest du unten
Frist: Mindestens 4 Wochen vorher einreichen.
Entscheidung: Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Datum reagieren, ebenfalls in Schriftform.
Bleibt die Rückmeldung aus, gilt das nicht als Genehmigung.
6. Wann darf dein Arbeitgeber ablehnen?
Grundsätzlich soll dein Wunsch berücksichtigt werden. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegenstehen.
Das müssen nachvollziehbare Gründe sei. Das kann z. B. bei Personalmangel oder besonderen Betreuungssituationen der Fall sein, reine Organisationsprobleme reichen nicht.
7. Was passiert mit nicht genommenen Regenerationstagen?
Grundsätzlich gelten RT nur innerhalb des laufenden Kalenderjahres.
Damit Regenerationstage nicht verfallen, sollten sie spätestens bis Ende November schriftlich beantragt werden. So bleibt genug Zeit, um die vierwöchige Frist einzuhalten und die Tage noch im selben Jahr zu nehmen. Können die Tage aus betrieblichen Gründen nicht wie geplant genommen werden, besteht eine Verlängerung bis zum 30. September des Folgejahres. Danach verfallen sie endgültig.
8. Regenerationstage und Krankheit
Hier gelten zwei klare Grundsätze:
Regenerationstag war bereits genehmigt: Der Tag bleibt verbraucht, auch wenn du krank wirst.
Regenerationstag war noch nicht genehmigt: Dann läuft das normale Krankheitsrecht. Du bekommst Lohnfortzahlung, aber keinen zusätzlichen Erholungstag.
9. Was gilt bei Arbeitgeberwechsel?
Hier kommt es darauf an, wohin du wechselst:
Wechsel innerhalb der VKA im SuE-Bereich
Bleibst du im SuE-Bereich (gleiche tarifliche Grundlage), wird der Anspruch kalenderjährlich fortgeführt. Monate beim alten und neuen Arbeitgeber zählen zusammen.
Wechsel außerhalb des SuE
Änderst du den Aufgabenbereich oder deine Arbeitstage (z. B. auf eine 3-Tage-Woche), kann das deinen Anspruch reduzieren oder vollständig entfallen lassen.
Bereits genehmigte Regenerationstage können dann eventuell nicht mehr gewährt werden. Das hängt vom Einzelfall ab.
10. Wechsel zwischen E- und S-Entgeltgruppen
Für Regenerationstage entscheidend ist nicht der Buchstabe, sondern die Zuordnung zum SuE-Regelungsbereich. Bleibt die Tätigkeit im pädagogischen oder pflegerischen Kontext, bleibt der Anspruch in der Regel bestehen. Fällt die Tätigkeit nicht mehr unter die SuE-Regelungen, entfällt auch der Anspruch.
11. Gibt es eine Auszahlung für nicht genommene Regenerationstage?
In der Regel: Nein.
Es gibt keinen Anspruch auf Abgeltung, wenn die Tage nicht genommen wurden. Auch beim Ende des Arbeitsverhältnisses verfällt der Anspruch, solange im laufenden Jahr keine Freistellung erfolgt ist.
Nur in einzelnen Übergangsjahren kann es abweichende Regelungen geben.
12. Muster-Antrag für Regenerationstage (Email)
Betreff: Antrag auf Gewährung eines Regenerationstages am TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],hiermit beantrage ich einen Regenerationstag am TT.MM.JJJJ.
Mein Arbeitszeitmuster ist [z. B. 5-Tage-Woche]. Ich bitte um Textform-Bescheid bis spätestens TT.MM.JJJJ (2 Wochen vor dem Termin).
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
(Achtung: bei Umwandlungstage / SuE-Zulage gibt es andere Fristen.)