Tarifrunde TVÖD 2025-2027 Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
Die Tarifrunde 2025 bringt für Beschäftigte von Bund und Kommunen eine Reihe spürbarer Änderungen. Die wichtigsten Punkte reichen von neuen Entgeltsteigerungen über ein erweitertes Wahlmodell bis hin zu Anpassungen der Jahressonderzahlung. Hier findest du die Regelungen kompakt zusammengefasst.
1. Laufzeit des Tarifabschlusses
Die Vereinbarung gilt 27 Monate, und zwar vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2027. In dieser Zeit greifen sämtliche Entgelt- und Strukturverbesserungen.
gültig vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2027
Tarifrunde 2025-2027
Entgelterhöhung
mind. 110€
ab 01.04.2026
Entgelterhöhung
Auszubildende,Studenten & Praktikanten
mehr Entgelt
ab 01.04.25
VKA Jahressonderzahlung ab 2026 in allen Entgeltgruppen
2. Entgelt: Erhöhungen ab 2025 und neues Wahlmodell
Entgelttabelle TVöD Bund und VKA
Zum Jahresbeginn bleibt das Einkommen zunächst stabil:
01.01.–31.03.2025: keine Anpassung (drei Monate „Nullrunde“).
Ab April 2025 steigen die Tabellenwerte dann schrittweise:
01.04.2025: +3 %, mindestens jedoch 110 €; dynamisierte Zulagen erhöhen sich um 3,11 %.
01.05.2026: weitere Steigerung um 2,8 %.
Anpassungen bei der Jahressonderzahlung ab 2026
TVöD Bund
Die Bemessungssätze werden deutlich angehoben:
E 1–E 8: von 90 % auf 95 %
E 9a–E 12: von 80 % auf 90 %
E 13–E 15: von 60 % auf 75 %
Hinzu kommt ein neues Wahlmodell:
Beschäftigte können Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln („Zeit statt Geld“).
Kommunen (VKA) – ohne (BT-K, BT-B/BT-P)
Ab 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 85 % über alle Entgeltgruppen hinweg. Damit steigen die bisherigen Werte:
E 1–E 8: 84,51 % → 85 %
E 9a–E 12: 70,28 % → 85 %
E 13–E 15: 51,78 % → 85 %
Das Wahlmodell „Zeit statt Geld“ gilt nicht für BT-K und BT-P.
Kommunen (VKA) – Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (BT-K / BT-B / BT-P)
Hier gelten eigene Anpassungen:
E 1–E 8: 84,51 % → 90 %
E 9a–E 15: 70,28 % bzw. 51,78 % → 85 %
3. Arbeitszeit: freiwillige Erhöhung ab 2026
Ab 2026 können Beschäftigte – wenn Arbeitgeber und Beschäftigte zustimmen – ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Diese Option ist komplett freiwillig und wird zusätzlich vergütet.
Die Zuschläge auf das Tabellenentgelt der Stufe 3:
E 1–E 9b: +25 %
E 9c–E 15: +10 %
4. Weitere Verbesserungen für Bund und VKA
Ab 2027: ein zusätzlicher Urlaubstag
Langzeitkonten können künftig auf betrieblicher Ebene eingerichtet werden.
Fleischuntersuchung (TV-F):
01.04.2025: +3,11 %
01.05.2026: +2,8 %
Besondere Regelungen beim Bund
Angleichung Ost/West bei Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2 TVöD) und bei befristeten Verträgen (§ 30 Abs. 2–5 TVöD)
E 1 Stufe 2: zusätzlich +9 € zum 1. Mai 2026
5. TV-V – Energie- und Versorgungsbetriebe
Für die Versorgungswirtschaft gelten eigene Anpassungen:
Entgelt
01.01.2025: keine Erhöhung (fünf Monate Nullrunde)
01.06.2025: neue Entgelttabelle mit durchschnittlich +5,1 % (Bandbreite: +4,72 % bis +7,84 %)
dynamisierte Zulagen/Zuschläge: +5,1 %
01.06.2026: weitere +1,25 %
Weitere Punkte
ab 2027: ein zusätzlicher Urlaubstag
Wahlmodell für die Jahressonderzahlung ab 2026 wie im TVöD VKA
Übernahme der freiwilligen Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden ab 2026
6. Auszubildende, Studierende und Praktikanten
Vergütung
01.01.–31.03.2025: keine Anpassung
01.04.2025: +75 €
01.05.2026: weitere +75 €
Zusätzliche Regelungen
ab 2027: ein zusätzlicher Urlaubstag
Chronologie: So verlief die Tarifrunde TVöD 2025
Die Tarifrunde 2025 hat sich über viele Monate hingezogen – mit Verhandlungen, Schlichtung, Abstimmungen und einer spürbaren Verzögerung bei der Auszahlung der neuen Tabellenwerte. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Stationen in zeitlicher Reihenfolge.
Juli 2025: Abschluss der redaktionellen Arbeiten
17.07.2025
Für den Bereich Bund steht nun der Änderungstarifvertrag Nr. 22 TVöD bereit. Er wurde offiziell auf der TVöD-Serviceseite veröffentlicht und ist damit erstmals vollständig einsehbar.
15.07.2025
Die redaktionellen Gespräche zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sind abgeschlossen. Beide Seiten legen fest, dass die Erklärungsfrist bis zum 28. Juli laufen soll.
09.07.2025
Gewerkschaften berichten, dass die Redaktionsverhandlungen deutlich länger gedauert haben als geplant. Viele Dienststellen haben deshalb noch keine angepassten Entgelte ausgezahlt – nicht einmal in Form von Abschlägen.
Mai 2025: Zustimmung der Tarifparteien
14.05.2025
Mit Ablauf des Tages endet die Frist, innerhalb der die Tarifparteien den erzielten Abschluss hätten zurückziehen können.
Die kommunalen Arbeitgeber (VKA) melden zeitgleich: Nach Abschluss der ver.di-Mitgliederbefragung ist das Ergebnis vom 6. April 2025, das nach intensiven Gesprächen und einer Schlichtung zustande kam, nun verbindlich.
12.05.2025
Die ver.di-Bundestarifkommission spricht sich für die Annahme des Tarifabschlusses aus. In einer vorherigen, nicht bindenden Mitgliederbefragung hatte eine knappe Mehrheit von 52,2 % zugestimmt.
ver.di-Chef Frank Werneke kommentiert, die Bewertung der Basis spiegele „sowohl Zustimmung als auch deutliche Kritik“ wider.
April 2025: Kritik und interne Abstimmungswege
29.04.2025
Anders als in früheren Runden verzichtet ver.di diesmal auf eine formelle Urabstimmung. Stattdessen wird lediglich eine unverbindliche Mitgliederumfrage durchgeführt.
10.04.2025
Das „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di“ äußert deutliche Bedenken. In einer Stellungnahme heißt es, der Abschluss führe zu Reallohnverlusten und die angeblich freiwillige Möglichkeit einer 42-Stunden-Woche sei in der Praxis problematisch: Häufig entstehe faktischer Druck, weil die Arbeitsbelastung ohnehin hoch sei.
08.04.2025
Erste Informationsseiten gehen online. Sie erklären die künftige höhere Jahressonderzahlung sowie die Option, Teile davon in Urlaubstage umzuwandeln. Ebenfalls wird erläutert, wie die freiwillige Arbeitszeiterhöhung ausgestaltet werden soll.
Tarifeinigung vom 06.04.2025
Am 6. April 2025 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber geeinigt. Im Kern folgt der Abschluss der Schlichtungsempfehlung vom 28. März. Die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst:
1. Laufzeit des Tarifvertrags
Die Vereinbarung gilt für 27 Monate, also vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2027.
2. Entgelterhöhungen
Ab 01.04.2025 steigen die Tabellenentgelte um 3,0 %, mindestens jedoch um 110 Euro.
Für Zulagen, die an die allgemeine Entgeltentwicklung gekoppelt sind, gilt ein Wert von +3,11 %.
Auch im Bereich TV-Fleischuntersuchung beträgt die Steigerung 3,11 %.
Zum 01.05.2026 folgt eine weitere lineare Erhöhung um 2,8 %.
3. Jahressonderzahlung ab 2026
Hier gibt es deutliche Verbesserungen:
VKA-Bereich:
Einheitlich 85 % in allen Entgeltgruppen
Ausnahme: E 1–E 8 in BT-K und BT-B (Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) erhalten 90 %
Bund:
E 1–E 8: Erhöhung von 90 % auf 95 %
E 9a–E 12: von 80 % auf 90 %
E 13–E 15: von 60 % auf 75 %
4. Urlaub
Ab 2027 gibt es für alle Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag.
Bereits ab 2026 können Beschäftigte (außer BT-K/BT-B) bis zu drei zusätzliche Urlaubstage wählen – allerdings nur gegen eine freiwillige Verringerung der Jahressonderzahlung.
5. Optionale Arbeitszeitverlängerung
Wer möchte und wessen Arbeitgeber zustimmt, kann die Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden erhöhen.
Dafür gibt es zusätzlich einen Zuschlag auf das Tabellenentgelt der Stufe 3:
E 1–E 9b: +25 %
E 9c–E 15: +10 %
Beschäftigte in der Probezeit sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Außerdem haben die Tarifparteien ein Sonderkündigungsrecht dieser Regelung zum 31.12.2029 vereinbart.
6. Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit
Die Zulagen steigen deutlich:
Schichtarbeit: ab 01.07.2025 von 40 € auf 100 €
Wechselschichtarbeit:
allgemein: 200 € ab 01.07.2025
BT-K/BT-B: 250 €
Ab 2027 werden alle Schicht-Zulagen dynamisiert, also künftig automatisch an künftige Entgelterhöhungen angepasst.
7. Ost–West-Angleichung im Bundesbereich
Die noch bestehenden Unterschiede zwischen Ost und West werden weiter angeglichen.
8. Auszubildende, Studierende, Praktikanten
Es gibt zwei pauschale Erhöhungen:
01.04.2025: +75 €
01.05.2026: +75 €
Für den TV-V gibt es zudem neue Tabellen. Beispiel:
Bund E 1 Stufe 2: ab 01.05.2026 2.543,55 € (+9 €).
9. Bewertung der Tarifparteien
Die VKA spricht von einem „nachhaltigen Kompromiss“, der beide Seiten berücksichtigt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont die Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst.
Der DBB hebt hervor, dass alle zentralen Forderungen – lineare Erhöhung, soziale Komponenten, mehr Zeitsouveränität und Entlastungen – umgesetzt wurden.
ver.di-Chef Frank Werneke betont die Freiwilligkeit der Arbeitszeitverlängerung und den Aufschlag auf zusätzlich geleistete Stunden.
Auffällig: Erstmals verzichtet ver.di auf eine Urabstimmung. Stattdessen findet eine Mitgliederbefragung statt.
April 2025 Verlauf der Verhandlungen
05.04.2025: Start der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam. Durch die Schlichtungsempfehlung herrschte große Einigungswahrscheinlichkeit. Am Abend tauschten sich die Verhandlungsführungen im kleinen Kreis aus.
02.04.2025: ver.di veröffentlichte eine Übersicht über frühere Tarifrunden: Gegenübergestellt werden jeweils die Forderungen und das spätere Ergebnis, inkl. Nullmonaten und Hinweisen zu Einmalzahlungen.
Schlichtungsempfehlung vom 28. März 2025 – die wichtigsten Punkte
Am 28.03.2025 hat die Schlichtungskommission ihre Empfehlung für die Tarifrunde TVöD vorgelegt. Der Vorschlag deckt die zentralen Themen Entgelt, Jahressonderzahlung, Urlaub und Arbeitszeit ab – und bildet die Grundlage für die später erzielte Tarifeinigung.
1. Laufzeit
Die Empfehlung gilt für einen Zeitraum von 27 Monaten, also vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2027.
2. Entgelterhöhungen
Die Kommission schlägt folgende linearen Anpassungen vor:
01.04.2025: +3,0 %, mindestens jedoch 110 €
01.05.2026: weitere +2,8 %
Bis einschließlich März 2025 bleibt es somit bei einer Nullrunde.
3. Jahressonderzahlung ab 2026
Empfohlen werden folgende Werte:
VKA-Bereich
Einheitlich 85 % für alle Entgeltgruppen
Ausnahme: E 1–E 8 in den Bereichen BT-K und BT-B (Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen): 90 %
Bund
E 1–E 8: von 90 % auf 95 %
E 9a–E 12: von 80 % auf 90 %
E 13–E 15: von 60 % auf 75 %
4. Urlaub
Ab 2027 soll ein zusätzlicher Urlaubstag gelten.
Schon ab 2026 sind bis zu drei weitere freie Tage möglich – allerdings nur bei freiwilliger Reduzierung der Jahressonderzahlung.
Diese Wahlmöglichkeit gilt nicht für BT-K und BT-B.
5. Optionale Arbeitszeitverlängerung
Beschäftigte können – wenn der Arbeitgeber zustimmt – ihre Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden erhöhen. Für die zusätzlichen Stunden gibt es einen prozentualen Zuschlag auf das Tabellenentgelt der Stufe 3:
E 1–E 9b: +25 %
E 9c–E 15: +10 %
6. Zulagen für Schicht und Wechselschicht
Ab dem 01.07.2025 sollen die Zulagen deutlich steigen:
Schichtarbeit: von 40 € auf 100 €
Wechselschichtarbeit:
allgemein: 200 €
BT-K/BT-B: 250 €
Ab 2027 werden diese Zulagen dynamisiert, also automatisch bei künftigen Entgeltrunden mit angehoben.
7. Ost–West-Angleichung im Bundesbereich
Die Empfehlung sieht zudem vor, verbleibende Unterschiede zwischen Ost und West bei den Bundesbeschäftigten weiter anzugleichen.
8. Auszubildende, Studierende und Praktikant:innen
Vorgesehen sind zwei pauschale Erhöhungen:
01.04.2025: +75 €
01.05.2026: +75 €
Beispielrechnungen zur Schlichtungsempfehlung
Die folgenden Tabellen dienen lediglich der Veranschaulichung. Sie zeigen die jeweiligen Erhöhungsschritte für verschiedene Tarifbereiche (TVöD VKA, Bund, SuE, P, Sparkassen, TV-V).
TVöD VKA & Bund
gültig ab | Erhöhung | gültig bis |
|---|---|---|
01.01.2025 | Nullrunde | 31.03.2025 |
01.04.2025 | 3% | mindestens 110 € | 30.04.2026 |
01.05.2026 | 2,8% | 31.03.2027 |
TVöD SuE & TVöD P
gleiche Struktur wie oben, identische Erhöhungsschritte; ebenfalls Beispielrechnungen.
Sparkassen & TV-V
Auch hier gelten dieselben Erhöhungszeitpunkte. Tabellen und Rechner basieren auf Musterwerten.
März 2025
24.03.–21.03.2025: Einberufung und Beginn der Schlichtung
24.03.2025: Die Schlichtungskommission nimmt ihre Arbeit an einem nicht genannten Ort auf. Innerhalb einer Woche soll eine Empfehlung vorliegen.
21.03.2025: Die dpa meldet den Beginn der Schlichtung für den folgenden Montag.
19.03.2025: Friedenspflicht tritt in Kraft
Mit Start der Schlichtung sind Streiks vorübergehend ausgeschlossen.
17.03.2025: Scheitern der Verhandlungen
Die VKA erklärt die Tarifgespräche für gescheitert. Der Bund ruft direkt das Schlichtungsverfahren an.
Als Schlichter werden benannt:
Roland Koch (CDU) für die Arbeitgeber
Hans-Henning Lühr (SPD) für die Gewerkschaften
Die Arbeitgeberseite lehnte zuvor eine zweitägige Verlängerung der Verhandlungen ab. VKA-Chefin Karin Welge betont die Bedeutung der Friedenspflicht für die Öffentlichkeit.
16.03.2025 Fortsetzung der laufenden Gespräche.
15.03.2025: Erstes Arbeitgeberangebot
Nach Medienberichten wird ein Angebot mit folgenden Eckpunkten bekannt:
Laufzeit: 36 Monate
Entgelt:
01.01.2025: 9 Monate Nullrunde
01.10.2025: +2,0 %
01.06.2026: +2,0 %
01.07.2027: +1,5 %
evtl. Mindesterhöhungsbetrag (nicht bestätigt)
14.03.2025: Beginn der dritten Verhandlungsrunde. Die ARD berichtet, dass die Arbeitgeberseite eine Nullrunde über drei Jahre anstrebe.
18.02.2025: Vertagung der Gespräche ohne Ergebnis.
17.02.2025: Der zweite Verhandlungstag bringt – wie erwartet – keine Annäherung.
31.01.2025: Ein Vergleich zentraler wirtschaftlicher Kennzahlen zeigt, dass der öffentliche Dienst seit 2019 hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückliegt.
24.01.2025: Die erste Verhandlungsrunde endet ergebnislos.
Die Gewerkschaften bekräftigen ihre Forderungen:
+8 %, mindestens 350 €
3 zusätzliche freie Tage
ein weiterer Extratag für Gewerkschaftsmitglieder
Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden für Beamte (zwar nicht tarifrelevant, aber als Forderung platziert)
Laufzeit: 12 Monate
Auszubildende: +200 €
09.10.2024: Forderungsbeschluss
Die Gewerkschaftsseite veröffentlicht ihre Forderungen für die Tarifrunde 2025.