Entgeltrechner TV-V

TV-V 1 Gehalt 2026 in allen Stufen

Gültig vom 1. Juni 2026 bis 31. März 2027

Das monatliche Grundgehalt in TV-V 1 beträgt seit dem 1. Juni 2026 2.604,51 € brutto. Das ist ein fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlicher Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Zusatzversorgung bleiben davon rund 1.829 € netto im Monat.

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Entgeltgruppe und Stufe
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Std.
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€
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Kranken- und Pflegeversicherung

Entgeltgruppe 1
Entgelttabelle: 01.06.2026 - 31.03.2027
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen und Vergleiche dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung.

Entgeltgruppe 1 2026

TV-V 1 2026: Monatswerte brutto; Netto und Jahreswerte bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlicher Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Zusatzversorgung.
StufeBrutto / MonatNetto / Monat Brutto / Jahr
Stufe 32.604,51 €1.829 €33.859 €

Wie viel netto bleibt in TV-V 1?

Bei Vollzeit, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlicher Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Zusatzversorgung bleiben von 2.604,51 € brutto rund 1.829 € netto im Monat. Das sind 70,2 % des Bruttos.

Berücksichtigt sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine betriebliche Zusatzversorgung (VBL/ZVK) ist nicht abgezogen.

Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Zulagen oder Teilzeit verändern das Ergebnis. Im Rechner kannst Du alles einstellen.

Jahresgehalt TV-V 1

Zwölf Monatsgehälter ergeben 31.254,12 € Grundgehalt. Mit der Jahressonderzahlung von rund 2.605 € kommen 33.859 € brutto im Jahr zusammen, netto bleiben rund 23.439 €.

TV-V 1 in Teilzeit

Bei Teilzeit wird das Gehalt anteilig gezahlt. Mit 29,88 statt 39,833 Wochenstunden (75 %) sind es rund 1.954 € brutto und 1.449 € netto im Monat. Netto sind das 79 % des Vollzeit-Nettos, weil mit dem niedrigeren Einkommen auch die Steuerbelastung sinkt.

Häufige Fragen zu TV-V 1

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