Bereich TV-N Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag Nahverkehr TV-N Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geändert am 21.11.2025

Gilt für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr Nordrhein-Westfalens, z. B. bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben. Enthält regionale Regelungen zu Schichtdienst und Zulagen.

gültig vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027

Tarifrunde TV-N NW 2025

Die Jahressonderzahlung im Jahr 2025 beträgt 95 %

und steigt in 2026 auf 100 %

3 %

Entgelterhöhung,

mind. 110€

ab 01.04.2025

3,3 %

Entgelterhöhung

ab 01.05.2026

0,05 %

Entgelterhöhung

ab 01.01.2027