Bereich TV-N Nordrhein-Westfalen
Tarifvertrag Nahverkehr TV-N Nordrhein-Westfalen
Zuletzt geändert am 21.11.2025
Gilt für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr Nordrhein-Westfalens, z. B. bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben. Enthält regionale Regelungen zu Schichtdienst und Zulagen.
gültig vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2027
Tarifrunde TV-N NW 2025
Die Jahressonderzahlung im Jahr 2025 beträgt 95 %
und steigt in 2026 auf 100 %
3 %
Entgelterhöhung,
mind. 110€
ab 01.04.2025
3,3 %
Entgelterhöhung
ab 01.05.2026
0,05 %
Entgelterhöhung
ab 01.01.2027