einfach erklärt

TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden pro Woche

Zuletzt geändert am 28.02.2026

Ab 1. Januar 2026 dürfen Beschäftigte beim Bund und bei kommunalen Arbeitgebern (VKA) ihre Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden anheben. Grundlage ist die Tarifeinigung 2025.

Wichtig: Diese Anpassung geht nur einvernehmlich. Du kannst sie nicht einfordern und dein Arbeitgeber darf sie dir nicht vorgeben. Erst wenn beide Seiten zustimmen, kommt eine Vereinbarung zustande. Es geht um das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit.

1. Wie lange läuft eine Vereinbarung zur längeren Arbeitszeit?

Eine höhere Wochenarbeitszeit läuft immer nur befristet. Jede Vereinbarung darf maximal 18 Monate dauern. Wenn ihr euch danach erneut einig seid, könnt ihr die erhöhte Arbeitszeit wieder für bis zu 18 Monate festlegen. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht, jede neue Phase muss einzeln vereinbart werden.

Während dieser Zeit bleibst du flexibel: Aus wichtigem Grund kannst du oder dein Arbeitgeber mit vier Wochen Frist zum Monatsende kündigen. Diese Kündigung betrifft nur die zusätzliche Arbeitszeit, nicht deinen Arbeitsvertrag. In der Probezeit ist die Nutzung der Regelung ausgeschlossen.

2. Welche Stunden gelten als Erhöhungsstunden?

Die tarifliche Regelarbeitszeit von Vollzeitkräften liegt bei 39 Stunden pro Woche. Wenn du freiwillig auf 42 Stunden aufstockst, zählen nur die zusätzlichen Stunden oberhalb der 39 Stunden als Erhöhungsstunden. Das ist wichtig, weil für diesen Bereich eigene Zuschläge gelten. Erhöhungsstunden sind ausdrücklich keine Überstunden nach § 7 TVöD, sondern ein eigener Arbeitszeittyp.

3. Wie werden die Erhöhungsstunden bezahlt?

Dein reguläres Tabellenentgelt steigt anteilig mit: Arbeitest du statt 39 nun 42 Stunden, erhältst du entsprechend mehr Tabellenentgelt und weitere Entgeltbestandteile. Für jede Stunde über 39 gibt es zusätzlich einen Zuschlag.

4. Wie hoch sind die Zuschläge für Erhöhungsstunden?

Die Zuschläge richten sich nach der Stufe 3 deiner Entgeltgruppe. Der Tarifvertrag sieht zwei feste Sätze vor:

  • E 1 bis E 9b: 25 Prozent Zuschlag

  • E 9c bis E 15: 10 Prozent Zuschlag

Basis ist immer der Stundenwert der Stufe 3. Je höher die Entgeltgruppe, desto höher der absolute Zuschlag. Die bisherigen Tabellen für 2026 beruhen auf Prognosen, da die endgültigen Tarifwerte noch nicht vorliegen. Sie zeigen aber gut, welche Größenordnungen realistisch sind.

Kurz gesagt: Der Zuschlag ist ein fix berechneter Eurobetrag pro Stunde.

4a. Beispiel für die Zuschlagstabelle der Stundenerhöhung bis 30.04.2026

  • 25 % für die EG 1 bis EG 9b

  • 10 % für die EG 9c bis EG 15Ü

Stundenzuschlagtabelle 01.01.2026 bis 30.04.2026

Stundensatz Stufe 3
nach TVöD §24 Abs. 3

Zuschlag
pro Arbeitsstunde

E 15Ü Bund

48,91

4,89

E 15Ü VKA

45,33

4,53

E 15  

38,06

3,81

E 14  

34,96

3,50

E 13  

32,76

3,28

E 12  

30,75

3,08

E 11  

28,95

2,90

E 10  

27,51

2,75

E 9c Bund

26,33

2,63

E 9c VKA

26,36

2,64

E 9b Bund

24,48

6,12

E 9b VKA

24,11

6,03

E 9a Bund

22,84

5,71

E 9a VKA

23,51

5,88

E 8  

22,05

5,51

E 7  

21,13

5,28

E 6  

20,54

5,14

E 5  

19,79

4,95

E 4  

19,25

4,81

E 3  

18,45

4,61

E 2Ü  

17,88

4,47

E 2  

17,37

4,34

E 1  

14,74

3,69

Die Werte der Tabelle sind Werte aus den bis dato bekannten Details. Die Basis der Werte ist die Stufe 3 der jeweilige Entgeltgruppe.

4b. Beispiel für die Zuschlagstabelle der Stundenerhöhung ab 01.05.2026

  • 25 % für die EG 1 bis EG 9b

  • 10 % für die EG 9c bis EG 15Ü

Stundenzuschlagtabelle 01.05.2026 bis 31.03.2027

Stundensatz Stufe 3
nach TVöD §24 Abs. 3

Zuschlag
pro Arbeitsstunde

E 15Ü Bund

50,28

5,03

E 15Ü VKA

46,59

4,66

E 15  

39,12

3,91

E 14  

35,94

3,59

E 13  

33,67

3,37

E 12  

31,61

3,16

E 11  

29,76

2,98

E 10  

28,28

2,83

E 9c Bund

27,06

2,71

E 9c VKA

27,10

2,71

E 9b Bund

25,16

6,29

E 9b VKA

24,79

6,20

E 9a Bund

23,48

5,87

E 9a VKA

24,16

6,04

E 8  

22,67

5,67

E 7  

21,72

5,43

E 6  

21,11

5,28

E 5  

20,34

5,09

E 4  

19,79

4,95

E 3  

18,96

4,74

E 2Ü  

18,38

4,60

E 2  

17,85

4,46

E 1  

15,15

3,79

Die Basis der Werte ist die Stufe 3 der jeweilige Entgeltgruppe.

5. Wie hoch fallen die voraussichtlichen Stunden- und Monatszuschläge aus?

Die Werte für Januar bis April 2026 listen sowohl die stündlichen Zuschläge als auch die monatlichen Erhöhungsbeträge bei einer, zwei oder drei zusätzlichen Stunden pro Woche. Diese findest du in der Beispiel Tabelle 5a.

Die Unterschiede zwischen den Entgeltgruppen sind deutlich:

  • In hohen Entgeltgruppen (E 13 bis E 15) liegen die Zuschläge meist nur etwas über drei Euro pro Stunde.

  • In unteren Entgeltgruppen fallen die Zuschläge deutlich kräftiger aus aufgrund der höheren Prozentwerte. In E 5 sind es etwa fünf Euro pro Stunde.

Die Werte für 2026 ab dem 01. Mai findest du genauso strukturiert in dem Beispiel der Tabelle 5b.

5a. Tabelle für den monatlichen Brutto-Erhöhungswert auf Basis der Stufe 3

6. Gibt es Besonderheiten bei der Umsetzung im Betrieb?

Die Tarifregelung erlaubt ergänzende Vereinbarungen auf betrieblicher oder dienstlicher Ebene. Das heißt: Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen können Details regeln, etwa das Verfahren zur Antragstellung, Fristen oder Dokumentationspflichten. Eine Pflicht zur Einführung gibt es aber nicht jeder Beschäftigte entscheidet für sich, ob er die längere Arbeitszeit nutzen möchte.

Auch Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, einer Erhöhung zuzustimmen. Häufig werden betriebliche Abläufe, Personalbedarf und Gesundheitsaspekte eine Rolle spielen.

7. Welche rechtliche Grundlage gilt ab 2026?

Die neue Regelung wird zum 1. Januar 2026 Teil des TVöD. Sie kann erstmals zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Bis dahin gelten:

  • doppelte Freiwilligkeit,

  • klare Befristung,

  • eigene Zuschlagsregelungen für Erhöhungsstunden.

Gilt nicht für BT-K (Krankenhäuser) und nicht für BT-P (Pflege- und Betreuungseinrichtungen)

8. Lohnt sich die freiwillige Arbeitszeiterhöhung?

Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Finanziell lohnt sich die Verlängerung vor allem für Beschäftigte in den Entgeltgruppen bis E 9b wegen des höheren Zuschlags. Auch wer gerne planbare Mehrarbeit möchte, kann profitieren, weil die Erhöhungsstunden klar definiert und dauerhaft vergütet werden.

Auf der anderen Seite steigt deine regelmäßige Belastung spürbar an. Die zusätzliche Zeit wirkt sich auf Freizeit, Familie und Erholung aus. Außerdem solltest du genau prüfen, ob dein Arbeitgeber individuelle Erwartungen mit der Arbeitszeitveränderung verbindet, obwohl die Regelung ausdrücklich freiwillig sein soll.

Wichtig: Lass dir jede Vereinbarung schriftlich geben und achte auf die Befristung. Wenn du unsicher bist, frag den Personalrat oder die Mitarbeitervertretung.

9. Weitere Zuschläge: Zeitzuschläge

Wie der Unterschied von spontanen Überstunden zu den geplanten finanziell aussieht, kannst du in unseren Ratgebern für die Zeitzuschläge für die Jahre 2025 und 2026 lesen. Dort findest du ebenfalls die Tabellen für die Zeitzuschläge von Sonntags-, Samstags-, Feiertags-, Nachtzuschlägen sowie Erschwerniszuschlägen von TVöD Bund.