einfach erklärt

Wie unterscheiden sich Tarifbeschäftigte von Beamten ?

Zuletzt geändert am 23.11.2025

Im Beamtenrecht gibt es mehrere Besoldungsarten, die sich nach Aufgabenbereich, Verantwortung und Laufbahn unterscheiden. Hier ein kompakter Überblick, wie sich die jeweiligen Systeme unterscheiden und für wen sie gelten.

1. Entgeltgruppen statt Besoldungsgruppen

Während Beamtinnen und Beamte nach A-, B-, W-, R- oder AW-Besoldung bezahlt werden, gelten für Tarifbeschäftigte folgende Tarifverträge:

  • TVöD Bund & Kommunen

  • TV-L (Länder)

  • TV-V (Versorgung – Stadtwerke, Energie)

  • Sondertabellen wie TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) oder

  • TVöD-P (Pflege)

  • TV-N

  • TV-Autobahn

Die Eingruppierung im TVöD erfolgt nach Tätigkeitsmerkmalen, nicht nach Laufbahn wie im Beamtenrecht.

2. Stufen: So steigen Tarifbeschäftigte auf

Auch Tarifbeschäftigte haben ein Stufensystem, ähnlich der A-Besoldung – aber mit klar definierten Zeiten:

  • Stufe 1 zu Stufe 2: meist nach 1 Jahr

  • Stufe 2 zu Stufe 3: nach 2 Jahren

  • Stufe 3 zu Stufe 4: nach 3 Jahren

  • Stufe 4 zu Stufe 5: nach 4 Jahren

  • Stufe 5 zu Stufe 6: nach 5 Jahren

Bei den Stufenlaufzeiten nachlesen, ob und wie die Stufen in deinem Bereich variieren.

Wichtig: Leistungszulagen und vorzeitige Stufensteigerungen sind möglich, aber seltener als im Beamtenrecht.

3. Wie unterscheiden sich Tarifbeschäftigte bei den Zulagen?

Im Unterschied zu Beamten gibt es:

  • keine Familienzuschläge

  • keine Ortszuschläge

  • keine kinderbezogenen Besoldungsbestandteile

  • keine Anwärterbezüge (da jeder direkt nach Tabelle bezahlt wird)

  • keine beamtenrechtlichen Zulagenstrukturen wie Amtszulagen oder Bestandteile der W-Besoldung

Dafür gibt es im TVöD/TV-L eigene Zulagen – z. B. für Schichtarbeit, SuE-Zulage, Pflegezulagen oder IT-Fachkräftezulage.

4. Das sind die zusätzlichen Leistungen bei Tarifbeschäftigten

a) Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Je nach Tarifbereich zwischen ca. 60 % und 95 % des Novemberentgelts

b) Inflationsausgleich und Einmalzahlungen

In den letzten Jahren ein großer Teil der Tarifabschlüsse (z. B. 3.000 € im TV-L 2023, 3.000 € im TVöD 2023).

c) Zuschläge und Zulagen

z. B.:

  • Schicht- und Wechselschichtzulage

  • SuE-Zulage

  • Pflegezulage

  • Heim- und Praxisanleiterzulage

  • Funktionszulagen in TV-V

d) Zusatzversorgung (VBL oder kommunale ZVK)

Tarifbeschäftigte zahlen rentenrechtlich ein. Beamte tun das nicht. Dafür gibt es eine betriebliche Zusatzversorgung, die Pension.

5. Vergleich: Besoldung vs. Entgelt

Bereich

Beamte

Tarifbeschäftigte

System

A-, B-, W-, R-Besoldung

TVöD / TV-L / TV-V

Struktur

Stufen + Familienzuschlag

Stufen + Jahressonderzahlung

Zuschläge

Behördenabhängig

klar tariflich geregelt

Versorgung

Pension

gesetzliche Rente + Zusatzversorgung

Ausbildung

Anwärterbezüge

reguläres Tabellenentgelt

Leistungsbezahlung

vereinzelt stärker

selten, eher Zulagen

6. Zusammenfassung

Tarifbeschäftigte profitieren vor allem von:

  • klaren Stufenlaufzeiten

  • regelmäßigen Tabellensteigerungen

  • planbaren Jahressonderzahlungen

  • stabilen Zulagensystemen (besonders SuE & Pflege)

Beamte haben dagegen Vorteile bei:

  • Pension

  • Anerkennung von Familien (Zuschlag)

  • Statusrechten und ggf. Amtszulagen