Wie unterscheiden sich Tarifbeschäftigte von Beamten ?
Im Beamtenrecht gibt es mehrere Besoldungsarten, die sich nach Aufgabenbereich, Verantwortung und Laufbahn unterscheiden. Hier ein kompakter Überblick, wie sich die jeweiligen Systeme unterscheiden und für wen sie gelten.
1. Entgeltgruppen statt Besoldungsgruppen
Während Beamtinnen und Beamte nach A-, B-, W-, R- oder AW-Besoldung bezahlt werden, gelten für Tarifbeschäftigte folgende Tarifverträge:
TVöD Bund & Kommunen
TV-L (Länder)
TV-V (Versorgung – Stadtwerke, Energie)
Sondertabellen wie TVöD-SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) oder
TVöD-P (Pflege)
TV-N
TV-Autobahn
Die Eingruppierung im TVöD erfolgt nach Tätigkeitsmerkmalen, nicht nach Laufbahn wie im Beamtenrecht.
2. Stufen: So steigen Tarifbeschäftigte auf
Auch Tarifbeschäftigte haben ein Stufensystem, ähnlich der A-Besoldung – aber mit klar definierten Zeiten:
Stufe 1 zu Stufe 2: meist nach 1 Jahr
Stufe 2 zu Stufe 3: nach 2 Jahren
Stufe 3 zu Stufe 4: nach 3 Jahren
Stufe 4 zu Stufe 5: nach 4 Jahren
Stufe 5 zu Stufe 6: nach 5 Jahren
Bei den Stufenlaufzeiten nachlesen, ob und wie die Stufen in deinem Bereich variieren.
Wichtig: Leistungszulagen und vorzeitige Stufensteigerungen sind möglich, aber seltener als im Beamtenrecht.
3. Wie unterscheiden sich Tarifbeschäftigte bei den Zulagen?
Im Unterschied zu Beamten gibt es:
keine Familienzuschläge
keine Ortszuschläge
keine kinderbezogenen Besoldungsbestandteile
keine Anwärterbezüge (da jeder direkt nach Tabelle bezahlt wird)
keine beamtenrechtlichen Zulagenstrukturen wie Amtszulagen oder Bestandteile der W-Besoldung
Dafür gibt es im TVöD/TV-L eigene Zulagen – z. B. für Schichtarbeit, SuE-Zulage, Pflegezulagen oder IT-Fachkräftezulage.
4. Das sind die zusätzlichen Leistungen bei Tarifbeschäftigten
a) Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
Je nach Tarifbereich zwischen ca. 60 % und 95 % des Novemberentgelts
b) Inflationsausgleich und Einmalzahlungen
In den letzten Jahren ein großer Teil der Tarifabschlüsse (z. B. 3.000 € im TV-L 2023, 3.000 € im TVöD 2023).
c) Zuschläge und Zulagen
z. B.:
Schicht- und Wechselschichtzulage
SuE-Zulage
Pflegezulage
Heim- und Praxisanleiterzulage
Funktionszulagen in TV-V
d) Zusatzversorgung (VBL oder kommunale ZVK)
Tarifbeschäftigte zahlen rentenrechtlich ein. Beamte tun das nicht. Dafür gibt es eine betriebliche Zusatzversorgung, die Pension.
5. Vergleich: Besoldung vs. Entgelt
Bereich | Beamte | Tarifbeschäftigte |
|---|---|---|
System | A-, B-, W-, R-Besoldung | TVöD / TV-L / TV-V |
Struktur | Stufen + Familienzuschlag | Stufen + Jahressonderzahlung |
Zuschläge | Behördenabhängig | klar tariflich geregelt |
Versorgung | Pension | gesetzliche Rente + Zusatzversorgung |
Ausbildung | Anwärterbezüge | reguläres Tabellenentgelt |
Leistungsbezahlung | vereinzelt stärker | selten, eher Zulagen |
6. Zusammenfassung
Tarifbeschäftigte profitieren vor allem von:
klaren Stufenlaufzeiten
regelmäßigen Tabellensteigerungen
planbaren Jahressonderzahlungen
stabilen Zulagensystemen (besonders SuE & Pflege)
Beamte haben dagegen Vorteile bei:
Pension
Anerkennung von Familien (Zuschlag)
Statusrechten und ggf. Amtszulagen