Eingruppierung TVöD Aufgaben, Tätigkeit und Entgeltgruppen
Die Eingruppierung legt fest, welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe zugeordnet wird und damit, in welcher Entgeltgruppe Du bezahlt wirst. Grundlage ist der Grundsatz der Tarifautomatik: Entscheidend ist allein, welche Aufgaben Du tatsächlich ausübst und welche Tätigkeitsmerkmale diese erfüllen. Erfüllt Deine Tätigkeit die Kriterien einer bestimmten Entgeltgruppe, hast Du automatisch Anspruch auf deren Bezahlung.
Wichtig: Die Eingruppierung ist keine Entscheidung des Arbeitgebers nach Gutdünken. Sie ist reine Rechtsanwendung. Deshalb „bist“ Du eingruppiert – Du „wirst“ nicht erst vom Arbeitgeber eingruppiert.
Welche Regelung gilt wo?
Je nachdem, ob Du beim Land, beim Bund oder bei einer Kommune arbeitest, greifen unterschiedliche Tarifnormen:
Für die Länder gilt § 12 TV-L.
Für den Bund gilt § 12 TVöD-Bund.
Für Kommunen gilt § 12 TVöD-VKA.
Die jeweiligen Entgeltordnungen enthalten die konkreten Tätigkeitsmerkmale. Sie heißen:
Entgeltordnung zum TV-L
Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes
Entgeltordnung zum TVöD-VKA
Sie bilden die Grundlage dafür, in welche Entgeltgruppe eine Tätigkeit fällt.
Was zählt für die Eingruppierung?
Entscheidend ist die Aufgabe, die Dir dauerhaft übertragen wurde. Sie bestimmt, in welcher Entgeltgruppe Du landest. Jede Tätigkeit besteht aus einzelnen Arbeitsvorgängen. Diese Bausteine bilden die Grundlage für die Bewertung. Für jeden Arbeitsvorgang wird geprüft, welches Tätigkeitsmerkmal er erfüllt. Anschließend werden die Zeiten aller Arbeitsvorgänge zusammengerechnet, die derselben Entgeltgruppe zugeordnet werden können.
Kommt dabei mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit oder das im Tätigkeitsmerkmal genannte Zeitmaß zusammen, gilt: Die gesamte Tätigkeit entspricht dieser Entgeltgruppe und Du hast Anspruch auf die entsprechende Bezahlung.
Welche Aufgaben werden berücksichtigt ?
Bewertet wird ausschließlich die Arbeit, die Du laut Arbeitsvertrag oder im Rahmen des Direktionsrechts offiziell ausübst. Aufgaben, die Du Dir freiwillig zusätzlich aufgeladen hast, zählen nicht. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die Dir Dein direkter Vorgesetzter unzulässig zuweist.
Vorübergehende höherwertige Aufgaben
Wenn Dir zeitweise eine höher bewertete Aufgabe übertragen wird, greifen die Regelungen in den Paragraphen 14 TVöD und TV L. In diesen Fällen steht Dir ab dem ersten Tag der Übertragung und rückwirkend eine persönliche Zulage zu, sofern Du die höherwertige Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hast.
Wie wird deine Tätigkeit eingeordnet ?
Tätigkeitsmerkmale beschreiben die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet zu werden. Die Tarifverträge regeln das ziemlich eindeutig. Nach § 12 Absatz 2 TVöD für Bund und Kommunen sowie nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TV L im Länderbereich gilt: Beschäftigte gehören in die Entgeltgruppe, deren Merkmale ihre dauerhaft auszuübende Tätigkeit vollständig erfüllt.
Oft handelt es sich um allgemeine Tätigkeitsbeschreibungen. Sie dienen als Auffanglösung für Aufgaben, die nicht ausdrücklich in speziellen Merkmalen geregelt sind.
Wie setzt sich Dein Tabellenentgelt zusammen ?
Beschäftigte bekommen jeden Monat ein Tabellenentgelt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von zwei Dingen ab: der Entgeltgruppe, in die die Tätigkeit eingeordnet ist, und der Stufe, die für Dich aktuell gilt. Die Entgelttabellen in TVöD, TV L und TV H sind ähnlich aufgebaut. Alle drei enthalten 15 Entgeltgruppen, die sich nach Aufgabenprofil, Qualifikation und typischen Berufsbildern staffeln.
Gibt es zusätzliche Zahlungen zum monatlichen Entgelt ?
Zum monatlichen Tabellenentgelt kommen je nach Tarifvertrag weitere Einkommensbestandteile hinzu. Dazu zählen unter anderem Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, Ausgleichszahlungen bei erschwerten Tätigkeiten sowie die Jahressonderzahlung. In manchen Bereichen gibt es außerdem Leistungsentgelt, Kinderzulagen (ausschließlich im TV H) oder Jubiläumsprämien. Vermögenswirksame Leistungen gehören ebenfalls zu den regelmäßigen Bausteinen.
Einige Tarifgebiete kennen zusätzlich Entgeltgruppenzulagen, zum Beispiel im TVöD Bund oder im TV L. Diese Zuschläge knüpfen an bestimmte Tätigkeitsmerkmale an und erhöhen das monatliche Entgelt dauerhaft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
So sind die Entgeltgruppen grob strukturiert
Die Entgeltgruppen lassen sich in vier Bereiche einteilen.
Entgeltgruppe 1 bis 4: einfache oder angelernte Tätigkeiten
Entgeltgruppe 5 bis 8: Aufgaben, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
Entgeltgruppe 9 bis 12: Tätigkeiten, für die ein Fachhochschulabschluss nötig ist
Entgeltgruppe 13 bis 15: Aufgaben auf dem Niveau eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses
Stufen: Einstieg und Entwicklung
Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es fünf bis sechs Stufen. Die beiden ersten Stufen bilden den Einstieg. Danach folgen die Entwicklungsstufen, in denen sich das Gehalt mit wachsender Berufserfahrung erhöht.