Eingruppierung TVöD Aufgaben, Tätigkeit und Entgeltgruppen
Die Eingruppierung legt fest, welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe zugeordnet wird und damit, in welcher Entgeltgruppe Du bezahlt wirst. Grundlage ist der Grundsatz der Tarifautomatik: Entscheidend ist allein, welche Aufgaben Du tatsächlich ausübst und welche Tätigkeitsmerkmale diese erfüllen. Erfüllt Deine Tätigkeit die Kriterien einer bestimmten Entgeltgruppe, hast Du automatisch Anspruch auf deren Bezahlung.
1. Welche Regelung gilt wo?
Je nachdem, ob Du beim Land, beim Bund oder bei einer Kommune arbeitest, greifen unterschiedliche Tarifnormen:
Für den Bund gilt § 12 TVöD-Bund
Für Kommunen gilt § 12 TVöD-VKA
Für die Länder gilt § 12 TV-L
Die jeweiligen Entgeltordnungen enthalten die konkreten Tätigkeitsmerkmale. Sie heißen:
Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes
Entgeltordnung zum TVöD-VKA
Entgeltordnung zum TV-L
Sie bilden die Grundlage dafür, in welche Entgeltgruppe eine Tätigkeit fällt.
2. Welche Qualifikation brauche ich für welche Entgeltgruppe?
Welche Entgeltgruppe im Einzelfall gilt, entscheidet allein die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Ein bestimmter Berufs- oder Studienabschluss führt daher nicht automatisch zu einer bestimmten Eingruppierung.
Entgeltgruppe | Art der Qualifikation |
|---|---|
E1 – E4 | einfache Tätigkeiten, häufig ohne abgeschlossene Berufsausbildung |
E5 – E9a | Tätigkeiten mit abgeschlossener mindestens 2- oder 3-jähriger Berufsausbildung |
E9b – E12 | anspruchsvolle Fachaufgaben, häufig mit Bachelor- oder Fachhochschulstudium |
E13 – E15 | hochkomplexe Tätigkeiten, oft mit wissenschaftlichem Hochschulstudium (Master oder gleichwertig) |
3. Was zählt für die Eingruppierung?
Entscheidend ist die Aufgabe, die Dir dauerhaft übertragen wurde. Sie bestimmt, in welcher Entgeltgruppe Du landest. Jede Tätigkeit besteht aus einzelnen Arbeitsvorgängen. Diese Bausteine bilden die Grundlage für die Bewertung. Für jeden Arbeitsvorgang wird geprüft, welches Tätigkeitsmerkmal er erfüllt. Anschließend werden die Zeiten aller Arbeitsvorgänge zusammengerechnet, die derselben Entgeltgruppe zugeordnet werden können.
Kommt dabei mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit oder das im Tätigkeitsmerkmal genannte Zeitmaß zusammen. Die gesamte Tätigkeit entspricht dieser Entgeltgruppe und Du hast Anspruch auf die entsprechende Bezahlung.
4. Wie wird deine Tätigkeit eingeordnet ?
Tätigkeitsmerkmale beschreiben die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet zu werden. Die Tarifverträge regeln das ziemlich eindeutig. Nach § 12 Absatz 2 TVöD für Bund und Kommunen sowie nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TV L im Länderbereich gilt: Beschäftigte gehören in die Entgeltgruppe, deren Merkmale ihre dauerhaft auszuübende Tätigkeit vollständig erfüllt.
Oft handelt es sich um allgemeine Tätigkeitsbeschreibungen. Sie dienen als Auffanglösung für Aufgaben, die nicht ausdrücklich in speziellen Merkmalen geregelt sind.
5. Übersicht der Merkmale der Tätigkeit der Entgeltgruppen E1 bis E15
Beschreibung, Merkmale der Tätigkeit und Richtlinien für die Einordnung im TVöD Bund | VKA
TVöD Entgeltgruppe E1
Entgeltgruppe E1 im TVöD:
einfachste Tätigkeiten ohne fachliche Anforderungen
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E1:
keine Berufsausbildung erforderlich
kurze Einweisung (ca.1–3 Tage)
keine selbstständigen Entscheidungen
gleichförmige, unterstützende Tätigkeiten
Arbeiten nach festen Vorgaben
Typische Tätigkeiten:
Beschäftigte, die Essen und Getränke ausgeben
Garderobenpersonal
Spülen und Gemüseputzen und sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich,
Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks
Wärter von Bedürfnisanstalten
Servierer
Hausarbeiter, - Hausgehilfe
Bote (ohne Aufsichtsfunktion)
Einordnung
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. (s.o.)
Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Neueinstellung regulär in Stufe 2.
TVöD Entgeltgruppe E2
Entgeltgruppe E2 im TVöD:
einfache, strukturierte Tätigkeiten mit kurzer, fachlicher Einarbeitung
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E2:
keine Berufsausbildung erforderlich
fachliche Einarbeitung über eine kurze Anlernphase hinaus
geringe Entscheidungsspielräume
teilweise Abstimmung mit Kollegen oder Dritten
einfache handwerkliche oder unterstützende Tätigkeiten
Typische Tätigkeiten
Servicekraft, Mitarbeiter Poststelle, einfache Tätigkeiten im Hausdienst oder Kantinenbetrieb.
Einordnung
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst
mit einfachen Tätigkeiten (Protokollerklärungen Nrn. 2 und 8)
Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
TVöD Entgeltgruppe E3
Entgeltgruppe E3 im TVöD:
einfache Verwaltung und praktische Dienste; grundlegende Hilfstätigkeiten mit festen Arbeitsabläufen mit eingehender fachlicher Einarbeitung
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E3:
keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich
mehrwöchige fachliche Einarbeitung notwendig
selbstständige Ausführung klar umrissener Aufgaben
geringe bis mittlere Verantwortung
regelmäßige Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigten
Typische Tätigkeiten:
Pförtner, Telefonist, Mitarbeiter Empfang, Helfer im Bauhof oder Beschäftigte im einfachen Verwaltungsdienst.
Einordnung
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst
mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht. (Protokollerklärung Nr. 2)
Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
TVöD Entgeltgruppe E4
Entgeltgruppe E4 im TVöD:
schwierige Tätigkeiten | Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E4:
eine abgeschlossene Berufsausbildung mit weniger als 3 Jahren meistens erforderlich (z.B. Handwerk)
mehrmonatige fachliche Einarbeitung notwendig (ca. 2-3 Monate)
gründliche Fachkenntnisse 25 von 100% (z. B. Rechtsvorschriften, technische oder kaufmännische Kenntnisse)
eigenständige Arbeitsweise innerhalb klarer Vorgaben
Einordnung:
1. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit schwierigen Tätigkeiten. (Protokollerklärungen Nrn. 2 und 7)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3, deren Tätigkeit mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Protokollerklärung Nr. 6)
Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt werden.
TVöD Entgeltgruppe E5
Entgeltgruppe E5 im TVöD:
Tätigkeiten mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung oder mit überwiegend gründlichen Fachkenntnissen
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E5:
selbstständige Bearbeitung eines klar abgegrenzten Aufgabenbereichs
regelmäßiger Umgang mit Bürgern, Kunden oder Fachabteilungen
Eigenverantwortung innerhalb vorgegebener Regelwerke
qualifizierte Sachbearbeitung nach Ausbildung
Einordnung
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst
Fallgruppe 1, mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit. (Protokollerklärung Nr. 2)
Fallgruppe 2, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Protokollerklärungen Nrn. 2 und 6)
TVöD Entgeltgruppe E6
Entgeltgruppe E6 im TVöD:
hochwertige Arbeiten bzw. gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E6:
hochwertige handwerkliche Tätigkeiten
in der Verwaltung gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
anspruchsvollere Sachbearbeitung mit Verantwortung
Mitwirkung an Planung, Organisation oder Qualitätssicherung
mehrjährige Berufserfahrung auf Facharbeiterniveau
erhöhte fachliche Anforderungen und Problemlösungskompetenz
Einordnung
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2,
deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Protokollerklärung Nr. 5)
TVöD Entgeltgruppe E7
Entgeltgruppe E7 im TVöD:
zusätzlich selbständige Leistungen oder besonders hochwertige Arbeiten
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E7:
selbstständige Bearbeitung standardisierter Aufgaben | 20 von 100%
vielseitige Fachkenntnisse | 50 von 100%
Einordnung
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordert. (Protokollerklärung Nr. 4)
TVöD Entgeltgruppe E8
Entgeltgruppe E8 im TVöD:
überwiegend selbständige Leistungen und erhöhte Verantwortung
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E8:
gehobene Sachbearbeitung mit Entscheidungsspielräumen
vielseitige Fachkenntnisse | 50 von 100%
selbständige Leistungen | 33,3 von 100%
Einordnung
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
TVöD Entgeltgruppe E9a
Entgeltgruppe E9a im TVöD:
oberer mittlerer Dienst, überwiegend selbständige Leistungen
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E9a:
anspruchsvolle Fachaufgaben im gehobenen Bereich mit fachlicher Verantwortung
vielseitige Fachkenntnisse | 50 von 100%
selbständige Leistungen | 50 von 100%
Erarbeiten von Ergebnissen unter Nutzung von Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräumen
Einordnung:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert. (Protokollerklärung Nr. 4)
TVöD Entgeltgruppe E9b
komplexe Fachaufgaben, häufig mit Studium
Entgeltgruppe E9b im TVöD:
gehobener Dienst mit umfassenden Fachkenntnissen
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E9b:
erhebliche inhaltliche Tiefe und Breite, häufig mit Querschnittsbezügen, eigenständiger Rechtsanwendung, Konzeptarbeit oder fachlicher Steuerung.
Einordnung
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst
mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Protokollerklärung Nr. 2)
deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert. (Protokollerklärungen Nrn. 2, 3 und 4)
TVöD Entgeltgruppe E9c
besonders verantwortungsvolle Fachaufgaben
Entgeltgruppe E9c im TVöD:
besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
gehobener Dienst mit erhöhter Verantwortung
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E9c:
zusätzliche Verantwortung, z. B. fachliche Steuerung, Koordination oder Mitverantwortung
fachliche Koordination oder Steuerung
Mitverantwortung für Entscheidungen oder Prozesse
herausgehobene Bedeutung einzelner Arbeitsvorgänge
Einordnung
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe Fallgruppe 1 oder 2,
Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
TVöD Entgeltgruppe E10
Entgeltgruppe E10 im TVöD:
anspruchsvolle Fachaufgaben mit erhöhter Schwierigkeit und Tragweite
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E10:
selbstständige Bearbeitung anspruchsvoller Fachaufgaben
Mitwirkung an konzeptionellen | fachlich schwierigen Fragestellungen
besondere Schwierigkeit, Bedeutung oder Verantwortung aus der qualifizierten Sachbearbeitung
Einordnung:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c,
Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
TVöD Entgeltgruppe EG11
Entgeltgruppe E11 im TVöD:
besonders komplexe Fachaufgaben, häufig mit Leitungs- oder Steuerungsfunktion
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E11:
selbstständige Bearbeitung hochkomplexer fachlicher Sachverhalte
besondere Verantwortung für Organisationseinheiten, Projekte | Fachgebiete
häufige fachliche Anleitung | Koordination anderer Beschäftigter
weitreichender Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum
Mitwirkung an konzeptionellen, strategischen | rechtlich relevanten Aufgaben
Einordnung:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 1 heraushebt.
TVöD Entgeltgruppe E12
Entgeltgruppe E12 im TVöD:
herausgehobene Fach- oder Führungsaufgaben mit erheblicher Tragweite
sehr anspruchsvolle Fach- oder Projektaufgaben
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E12:
besonders hohes Maß an Verantwortung, Bedeutung und fachlicher Schwierigkeit
Bearbeitung hochkomplexer und besonders bedeutender Fachaufgaben
maßgebliche Mitwirkung an Grundsatz-, Struktur- | Rechtsfragen
strategische Steuerung von Projekten, Organisationseinheiten | Fachbereichen
weitreichende Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume
häufig fachliche | organisatorische Leitungsfunktionen
Einordnung:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11,
deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.
TVöD Entgeltgruppe E13
Entgeltgruppe E13 im TVöD:
wissenschaftliche, strategische oder konzeptionelle Tätigkeit
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E13:
hohe Eigenverantwortung und Entscheidungsbefugnis
Grundsatz- und Strategiearbeit mit erheblicher Tragweite
fachliche | organisatorische Leitung größerer Einheiten
Beratungsfunktion für Behördenleitung | Politik
Einordnung:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
TVöD Entgeltgruppe E14
Entgeltgruppe E14 im TVöD:
herausgehobene Leitungs- oder Fachfunktionen mit hoher Verantwortung
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E14:
hochkomplexe Aufgaben mit Leitungs- oder Spezialfunktion
strategische | richtungsweisende Verantwortung
Leitung größerer Organisationseinheiten | Fachbereiche
Führungsverantwortung für mehrere nachgeordnete Beschäftigte
hochkomplexe wissenschaftliche | rechtliche Aufgaben
Vertretung der Organisation nach außen | gegenüber politischen Gremien
Einordnung:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13,
Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.
Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.
Fallgruppe 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben erfordert.
Fallgruppe 4, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Protokollerklärung Nr. 1)
TVöD Entgeltgruppe E15
Entgeltgruppe E15 im TVöD:
höchste Leitungs-, Steuerungs- und Managementtätigkeiten
Merkmale von Tätigkeiten der Entgeltgruppe E15:
höchste reguläre Eingruppierung im TVöD
herausgehobene Tätigkeiten mit strategischer Verantwortung
umfassende organisatorische, personelle und finanzielle Gesamtverantwortung
Einordnung:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 14
Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1 heraushebt.
Fallgruppe 2, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. (Protokollerklärung Nr. 1)
Protokollerklärungen Nr. 1 bis 8
Bei der Zahl der Unterstellten zählen nicht mit: a) Beschäftigte, die nach Teil III Abschnitt 17 (Gartenbau-, landwirtschaftsund weinbautechnische Beschäftigte), 24 (Beschäftigte in der Informationstechnik) oder 25 (Ingenieurinnen u. Ingenieure) eingruppiert sind.
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung (Buchhaltung) beschäftigt sind.
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6, 7, 8 und 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung/des Betriebes, in der/dem die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit. BVA – VM II 6 Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (Teil I der Entgeltordnung Bund) 9
Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung, aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.
6. Was sind „selbständige Leistungen“ im Tarifrecht?
Der Begriff „selbständige Leistungen“ taucht in vielen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung auf und ist oft entscheidend für die Eingruppierung im öffentlichen Dienst. Gemeint ist damit eine qualitative Anforderung an die Art der Arbeit. Es geht also nicht darum, ob du allein arbeitest, sondern darum, welche geistige Leistung deine Tätigkeit erfordert.
Du musst Informationen auswerten, unterschiedliche Möglichkeiten gegeneinander abwägen und selbst entscheiden, welcher Weg zum richtigen Ergebnis führt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden müssen oder wenn verschiedene rechtliche Vorschriften infrage kommen
Reines eigenständiges Arbeiten ohne Aufsicht reicht dafür nicht aus. Erst wenn deine Tätigkeit einen echten fachlichen oder rechtlichen Entscheidungsspielraum enthält, erfüllt sie das tarifliche Merkmal der selbständigen Leistungen.
Bei Selbständigen Leistungen gibt es daher ein Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum.
6.1 Der Unterschied von selbständig zu eigenständig arbeiten
Die Begriffe werden häufig verwechselt. Viele gehen davon aus, dass eine Tätigkeit automatisch selbständige Leistungen enthält, wenn sie ohne direkte Aufsicht erledigt wird.
Eigenständiges Arbeiten bedeutet lediglich, dass du deine Aufgaben ohne unmittelbare Anleitung oder Kontrolle erledigst. Der Arbeitsablauf kann dabei trotzdem vollständig vorgegeben sein. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass „selbständige Leistungen“ nicht mit „allein arbeiten“ gleichgesetzt werden dürfen (BAG Urteil vom 18.05.1994, Az. 4 AZR 461/93).
Der entscheidende Unterschied liegt also darin, ob du nur Vorgaben umsetzt oder ob du selbst entscheiden musst, wie das Ergebnis zustande kommt.
6.2 Beispiele für selbständige Leistungen
Selbständige Leistungen liegen vor, wenn du Inhalte fachlich entwickeln oder rechtlich bewerten musst. Beispiele sind etwa:
Inhalte fachlich ausarbeiten
Wenn du Texte inhaltlich entwickelst oder konzeptionell erarbeitest, etwa für Berichte, Vorlagen oder Fachinformationen, musst du Informationen bewerten und strukturiert darstellen. Das erfordert eigene fachliche Entscheidungen.Widersprüche bearbeiten
Bei der Bearbeitung von Widersprüchen musst du den Sachverhalt prüfen, Rechtsnormen anwenden und eine rechtliche Bewertung treffen. Häufig sind mehrere Auslegungen möglich, die gegeneinander abgewogen werden müssen.Wohngeldanträge prüfen und entscheiden
Auch bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen kann eine eigene Beurteilung erforderlich sein, etwa bei der Bewertung von Einkommen, Haushaltskonstellationen oder rechtlichen Zweifelsfällen.Inhalte einer Website gestalten und strukturieren
Wenn du nicht nur Inhalte einpflegst, sondern Layout, Struktur und Inhalte einer Homepage entwickelst oder überarbeitest, triffst du konzeptionelle Entscheidungen über Aufbau, Darstellung und Information.
Die Gemeinsamkeit dieser Tätigkeiten, besteht darin, dass du selbst entscheiden musst welcher der mehreren mögliche Lösungswege, fachlich oder rechtlich richtig ist.
6.3 Beispiele für nur eigenständige Tätigkeiten
Davon zu unterscheiden sind Aufgaben, bei denen der Ablauf im Wesentlichen feststeht und kein eigener Entscheidungsspielraum besteht. Auch wenn du sie allein erledigst, enthalten sie tariflich meist keine selbständigen Leistungen. Beispiele sind etwa:
Einladungsschreiben versenden und Rückläufe überwachen
Hier geht es vor allem um organisatorische Abläufe. Inhaltliche Entscheidungen sind in der Regel nicht erforderlich.Bewirtung bei Veranstaltungen organisieren
Das Beschaffen von Getränken oder Geschirr folgt meist festen organisatorischen Abläufen.Frankiermaschine bedienen
Das Einstellen, Aufladen und Frankieren der Post ist eine technische oder organisatorische Tätigkeit ohne inhaltlichen Entscheidungsspielraum.Homepage technisch pflegen
Das Einstellen von Texten, Bildern oder Veranstaltungsankündigungen sowie das regelmäßige Aktualisieren der Inhalte folgt meist klaren Vorgaben.
Diese Aufgaben können durchaus verantwortungsvoll sein, verlangen tariflich jedoch keine eigenständige fachliche Bewertung oder Entscheidung über den Lösungsweg.
Wichtig: Die Eingruppierung ist keine Entscheidung des Arbeitgebers nach Gutdünken. Sie ist reine Rechtsanwendung. Deshalb „bist“ Du eingruppiert und „wirst“ nicht erst vom Arbeitgeber eingruppiert.
7. Welche Aufgaben werden berücksichtigt ?
Bewertet wird ausschließlich die Arbeit, die Du laut Arbeitsvertrag oder im Rahmen des Direktionsrechts offiziell ausübst. Aufgaben, die Du Dir freiwillig zusätzlich aufgeladen hast, zählen nicht. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die Dir Dein direkter Vorgesetzter unzulässig zuweist.
8. So sind die Entgeltgruppen strukturiert
Die Entgeltgruppen lassen sich in vier Bereiche einteilen.
Entgeltgruppe 1 bis 4: einfache oder angelernte Tätigkeiten
Entgeltgruppe 5 bis 8: Aufgaben, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
Entgeltgruppe 9 bis 12: Tätigkeiten, für die ein Fachhochschulabschluss nötig ist
Entgeltgruppe 13 bis 15: Aufgaben auf dem Niveau eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses
9. Stufen: Einstieg und Entwicklung
Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es fünf bis sechs Stufen. Die beiden ersten Stufen bilden den Einstieg. Danach folgen die Entwicklungsstufen, in denen sich das Gehalt mit wachsender Berufserfahrung erhöht.
Mehr zum Stufenaufstieg TVöD
10. Vorübergehende höherwertige Aufgaben
Wenn Dir zeitweise eine höher bewertete Aufgabe übertragen wird, greifen die Regelungen in den Paragraphen 14 TVöD und TV L. In diesen Fällen steht Dir ab dem ersten Tag der Übertragung und rückwirkend eine persönliche Zulage zu, sofern Du die höherwertige Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hast.
11. Wie setzt sich Dein Tabellenentgelt zusammen ?
Beschäftigte bekommen jeden Monat ein Tabellenentgelt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von zwei Dingen ab: der Entgeltgruppe, in die die Tätigkeit eingeordnet ist und der Stufe, die für Dich aktuell gilt. Die Entgelttabellen in TVöD, TV-L und TV-H sind ähnlich aufgebaut. Alle drei enthalten 15 Entgeltgruppen, die sich nach Aufgabenprofil, Qualifikation und typischen Berufsbildern staffeln.
12. Gibt es zusätzliche Zahlungen zum monatlichen Entgelt ?
Zum monatlichen Tabellenentgelt kommen je nach Tarifvertrag weitere Einkommensbestandteile hinzu. Dazu zählen unter anderem Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, Ausgleichszahlungen bei erschwerten Tätigkeiten sowie die Jahressonderzahlung. In manchen Bereichen gibt es außerdem Leistungsentgelt, Kinderzulagen (ausschließlich im TV-H) oder Jubiläumsprämien. Vermögenswirksame Leistungen gehören ebenfalls zu den regelmäßigen Bausteinen.
Einige Tarifgebiete kennen zusätzlich Entgeltgruppenzulagen zum Beispiel im TVöD Bund oder im TV-L. Diese Zuschläge knüpfen an bestimmte Tätigkeitsmerkmale an und erhöhen das monatliche Entgelt dauerhaft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.