einfach erklärt

Eingruppierung TVöD Aufgaben, Tätigkeit und Entgeltgruppen

Zuletzt geändert am 09.04.2026

Die Eingruppierung legt fest, welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe zugeordnet wird und damit, in welcher Entgeltgruppe Du bezahlt wirst. Grundlage ist der Grundsatz der Tarifautomatik: Entscheidend ist allein, welche Aufgaben Du tatsächlich ausübst und welche Tätigkeitsmerkmale diese erfüllen. Erfüllt Deine Tätigkeit die Kriterien einer bestimmten Entgeltgruppe, hast Du automatisch Anspruch auf deren Bezahlung.

1. Welche Regelung gilt wo?

Je nachdem, ob Du beim Land, beim Bund oder bei einer Kommune arbeitest, greifen unterschiedliche Tarifnormen:

  • Für den Bund gilt § 12 TVöD-Bund

  • Für Kommunen gilt § 12 TVöD-VKA

  • Für die Länder gilt § 12 TV-L

Die jeweiligen Entgeltordnungen enthalten die konkreten Tätigkeitsmerkmale. Sie heißen:

  • Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes

  • Entgeltordnung zum TVöD-VKA

  • Entgeltordnung zum TV-L

Sie bilden die Grundlage dafür, in welche Entgeltgruppe eine Tätigkeit fällt.

2. Welche Qualifikation brauche ich für welche Entgeltgruppe?

Welche Entgeltgruppe im Einzelfall gilt, entscheidet allein die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Ein bestimmter Berufs- oder Studienabschluss führt daher nicht automatisch zu einer bestimmten Eingruppierung.

Entgeltgruppe

Art der Qualifikation

E1 – E4

einfache Tätigkeiten, häufig ohne abgeschlossene Berufsausbildung

E5 – E9a

Tätigkeiten mit abgeschlossener mindestens 2- oder 3-jähriger Berufsausbildung

E9b – E12

anspruchsvolle Fachaufgaben, häufig mit Bachelor- oder Fachhochschulstudium

E13 – E15

hochkomplexe Tätigkeiten, oft mit wissenschaftlichem Hochschulstudium (Master oder gleichwertig)

3. Was zählt für die Eingruppierung?

Entscheidend ist die Aufgabe, die Dir dauerhaft übertragen wurde. Sie bestimmt, in welcher Entgeltgruppe Du landest. Jede Tätigkeit besteht aus einzelnen Arbeitsvorgängen. Diese Bausteine bilden die Grundlage für die Bewertung. Für jeden Arbeitsvorgang wird geprüft, welches Tätigkeitsmerkmal er erfüllt. Anschließend werden die Zeiten aller Arbeitsvorgänge zusammengerechnet, die derselben Entgeltgruppe zugeordnet werden können.

Kommt dabei mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit oder das im Tätigkeitsmerkmal genannte Zeitmaß zusammen. Die gesamte Tätigkeit entspricht dieser Entgeltgruppe und Du hast Anspruch auf die entsprechende Bezahlung.

4. Wie wird deine Tätigkeit eingeordnet ?

Tätigkeitsmerkmale beschreiben die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet zu werden. Die Tarifverträge regeln das ziemlich eindeutig. Nach § 12 Absatz 2 TVöD für Bund und Kommunen sowie nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TV L im Länderbereich gilt: Beschäftigte gehören in die Entgeltgruppe, deren Merkmale ihre dauerhaft auszuübende Tätigkeit vollständig erfüllt.

Oft handelt es sich um allgemeine Tätigkeitsbeschreibungen. Sie dienen als Auffanglösung für Aufgaben, die nicht ausdrücklich in speziellen Merkmalen geregelt sind.

5. Übersicht der Merkmale der Tätigkeit der Entgeltgruppen E1 bis E15

Beschreibung, Merkmale der Tätigkeit und Richtlinien für die Einordnung im TVöD Bund | VKA

6. Was sind „selbständige Leistungen“ im Tarifrecht?

Der Begriff „selbständige Leistungen“ taucht in vielen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung auf und ist oft entscheidend für die Eingruppierung im öffentlichen Dienst. Gemeint ist damit eine qualitative Anforderung an die Art der Arbeit. Es geht also nicht darum, ob du allein arbeitest, sondern darum, welche geistige Leistung deine Tätigkeit erfordert.

Du musst Informationen auswerten, unterschiedliche Möglichkeiten gegeneinander abwägen und selbst entscheiden, welcher Weg zum richtigen Ergebnis führt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden müssen oder wenn verschiedene rechtliche Vorschriften infrage kommen

Reines eigenständiges Arbeiten ohne Aufsicht reicht dafür nicht aus. Erst wenn deine Tätigkeit einen echten fachlichen oder rechtlichen Entscheidungsspielraum enthält, erfüllt sie das tarifliche Merkmal der selbständigen Leistungen.

Bei Selbständigen Leistungen gibt es daher ein Ermessens-, Entscheidungs- oder Beurteilungsspielraum.

6.1 Der Unterschied von selbständig zu eigenständig arbeiten

Die Begriffe werden häufig verwechselt. Viele gehen davon aus, dass eine Tätigkeit automatisch selbständige Leistungen enthält, wenn sie ohne direkte Aufsicht erledigt wird.

Eigenständiges Arbeiten bedeutet lediglich, dass du deine Aufgaben ohne unmittelbare Anleitung oder Kontrolle erledigst. Der Arbeitsablauf kann dabei trotzdem vollständig vorgegeben sein. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass „selbständige Leistungen“ nicht mit „allein arbeiten“ gleichgesetzt werden dürfen (BAG Urteil vom 18.05.1994, Az. 4 AZR 461/93).

Der entscheidende Unterschied liegt also darin, ob du nur Vorgaben umsetzt oder ob du selbst entscheiden musst, wie das Ergebnis zustande kommt.

6.2 Beispiele für selbständige Leistungen

Selbständige Leistungen liegen vor, wenn du Inhalte fachlich entwickeln oder rechtlich bewerten musst. Beispiele sind etwa:

  1. Inhalte fachlich ausarbeiten
    Wenn du Texte inhaltlich entwickelst oder konzeptionell erarbeitest, etwa für Berichte, Vorlagen oder Fachinformationen, musst du Informationen bewerten und strukturiert darstellen. Das erfordert eigene fachliche Entscheidungen.

  2. Widersprüche bearbeiten
    Bei der Bearbeitung von Widersprüchen musst du den Sachverhalt prüfen, Rechtsnormen anwenden und eine rechtliche Bewertung treffen. Häufig sind mehrere Auslegungen möglich, die gegeneinander abgewogen werden müssen.

  3. Wohngeldanträge prüfen und entscheiden
    Auch bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen kann eine eigene Beurteilung erforderlich sein, etwa bei der Bewertung von Einkommen, Haushaltskonstellationen oder rechtlichen Zweifelsfällen.

  4. Inhalte einer Website gestalten und strukturieren
    Wenn du nicht nur Inhalte einpflegst, sondern Layout, Struktur und Inhalte einer Homepage entwickelst oder überarbeitest, triffst du konzeptionelle Entscheidungen über Aufbau, Darstellung und Information.

Die Gemeinsamkeit dieser Tätigkeiten, besteht darin, dass du selbst entscheiden musst welcher der mehreren mögliche Lösungswege, fachlich oder rechtlich richtig ist.

6.3 Beispiele für nur eigenständige Tätigkeiten

Davon zu unterscheiden sind Aufgaben, bei denen der Ablauf im Wesentlichen feststeht und kein eigener Entscheidungsspielraum besteht. Auch wenn du sie allein erledigst, enthalten sie tariflich meist keine selbständigen Leistungen. Beispiele sind etwa:

  1. Einladungsschreiben versenden und Rückläufe überwachen
    Hier geht es vor allem um organisatorische Abläufe. Inhaltliche Entscheidungen sind in der Regel nicht erforderlich.

  2. Bewirtung bei Veranstaltungen organisieren
    Das Beschaffen von Getränken oder Geschirr folgt meist festen organisatorischen Abläufen.

  3. Frankiermaschine bedienen
    Das Einstellen, Aufladen und Frankieren der Post ist eine technische oder organisatorische Tätigkeit ohne inhaltlichen Entscheidungsspielraum.

  4. Homepage technisch pflegen
    Das Einstellen von Texten, Bildern oder Veranstaltungsankündigungen sowie das regelmäßige Aktualisieren der Inhalte folgt meist klaren Vorgaben.

Diese Aufgaben können durchaus verantwortungsvoll sein, verlangen tariflich jedoch keine eigenständige fachliche Bewertung oder Entscheidung über den Lösungsweg.

Wichtig: Die Eingruppierung ist keine Entscheidung des Arbeitgebers nach Gutdünken. Sie ist reine Rechtsanwendung. Deshalb „bist“ Du eingruppiert und „wirst“ nicht erst vom Arbeitgeber eingruppiert.

7. Welche Aufgaben werden berücksichtigt ?

Bewertet wird ausschließlich die Arbeit, die Du laut Arbeitsvertrag oder im Rahmen des Direktionsrechts offiziell ausübst. Aufgaben, die Du Dir freiwillig zusätzlich aufgeladen hast, zählen nicht. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die Dir Dein direkter Vorgesetzter unzulässig zuweist.

8. So sind die Entgeltgruppen strukturiert

Die Entgeltgruppen lassen sich in vier Bereiche einteilen.

  • Entgeltgruppe 1 bis 4: einfache oder angelernte Tätigkeiten

  • Entgeltgruppe 5 bis 8: Aufgaben, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen

  • Entgeltgruppe 9 bis 12: Tätigkeiten, für die ein Fachhochschulabschluss nötig ist

  • Entgeltgruppe 13 bis 15: Aufgaben auf dem Niveau eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses

9. Stufen: Einstieg und Entwicklung

Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es fünf bis sechs Stufen. Die beiden ersten Stufen bilden den Einstieg. Danach folgen die Entwicklungsstufen, in denen sich das Gehalt mit wachsender Berufserfahrung erhöht.

Mehr zum Stufenaufstieg TVöD

10. Vorübergehende höherwertige Aufgaben

Wenn Dir zeitweise eine höher bewertete Aufgabe übertragen wird, greifen die Regelungen in den Paragraphen 14 TVöD und TV L. In diesen Fällen steht Dir ab dem ersten Tag der Übertragung und rückwirkend eine persönliche Zulage zu, sofern Du die höherwertige Tätigkeit mindestens einen Monat lang tatsächlich ausgeübt hast.

11. Wie setzt sich Dein Tabellenentgelt zusammen ?

Beschäftigte bekommen jeden Monat ein Tabellenentgelt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von zwei Dingen ab: der Entgeltgruppe, in die die Tätigkeit eingeordnet ist und der Stufe, die für Dich aktuell gilt. Die Entgelttabellen in TVöD, TV-L und TV-H sind ähnlich aufgebaut. Alle drei enthalten 15 Entgeltgruppen, die sich nach Aufgabenprofil, Qualifikation und typischen Berufsbildern staffeln.

12. Gibt es zusätzliche Zahlungen zum monatlichen Entgelt ?

Zum monatlichen Tabellenentgelt kommen je nach Tarifvertrag weitere Einkommensbestandteile hinzu. Dazu zählen unter anderem Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, Ausgleichszahlungen bei erschwerten Tätigkeiten sowie die Jahressonderzahlung. In manchen Bereichen gibt es außerdem Leistungsentgelt, Kinderzulagen (ausschließlich im TV-H) oder Jubiläumsprämien. Vermögenswirksame Leistungen gehören ebenfalls zu den regelmäßigen Bausteinen.

Einige Tarifgebiete kennen zusätzlich Entgeltgruppenzulagen zum Beispiel im TVöD Bund oder im TV-L. Diese Zuschläge knüpfen an bestimmte Tätigkeitsmerkmale an und erhöhen das monatliche Entgelt dauerhaft, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.